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Vorschriftendiskussion

Vorschriftendiskussion

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind ein wichtiger Aspekt des betrieblichen Sicherheitskonzepts und dienen dem Schutz von Mitarbeitern und Besuchern

Eine fachgerechte Planung und Installation solcher Beleuchtungssysteme ermöglicht eine schnelle und sichere Orientierung im Notfall. Die Integration von Not- und Rettungszeichenleuchten unterstützt die Evakuierung von Gebäuden und kann im Ernstfall Leben retten. Regelmäßige Wartung und Überprüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ist erforderlich, um die Funktionalität und Konformität mit gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Vorschriftendiskussion unter Fachleuten

Ohne in die fachlichen Details weiter eindringen zu wollen und - vor allem - zu können, soll an dieser Stelle allerdings der Facility Manager noch darauf hingewiesen werden, dass die hier beschriebene einschlägige Vorschriftensituation bezüglich der Beleuchtung im Allgemeinen in Diskussion ist.

Wenn also solche Projekte im Rahmen des Facility Managements anstehen, sollte man sich insbesondere um die Begrifflichkeiten:

  • DIN EN 1838

  • Planung und Errichtung von Notbeleuchtungsanlagen

  • unterschiedliche Angaben zu den Umschaltzeiten und der Nennbetriebsdauer in speziel-len Vorschriften/Regeln

besonders kümmern. Allerdings ist der fachliche Disput aus Sicht des „normalen“ Facility Managers recht akademisch, weil es auch oder insbesondere um ausgefallene Anlagen, wie zum Beispiel Skisprungschanzen oder Bobbahnen geht und insbesondere die Anforderung des Fernsehens und deren Übertragungen hierbei lichtmäßig auch eine Rolle spielen.

Kennzeichnung und Ausleuchtung von Fluchtwegen

SAIDI, durchschnittliche Ausfalldauer je versorgtem Verbraucher

Viele Firmen beklagen sich darüber, dass es eine Vielzahl (von der Bundesnetzagentur nicht explizit ausgewiesene) Stromausfälle gibt. Diese seien zahlenmäßig etwa doppelt so hoch, wie die statistisch erfassen Ausfälle. Sie seien kürzer als 3 Minuten und deshalb nicht erfasst, so jedenfalls schrieb die Bild-Zeitung und berief sich auf den VIK .

Die Tabelle zeigt die Situation. Bei den Angaben handelt es sich um Ausfälle > 3 min.

Notbeleuchtung nach DIN EN 1838

Die mit den Ausfällen des Netzes verbundenen Auswirkungen sind in den folgenden Bil-dern erläutert. Das erste Bild zeigt eine Notbeleuchtung, wie sie nach DIN EN 1838 defi-niert ist.

Störung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung

Für das Facility Management ist die Auswirkung von solchen Ausfällen von Bedeutung bei der Sicherstellung der entsprechenden Beleuchtungsaufgaben. So sollten jeweils die folgen-den Fälle betrachtet werden:

Wenn beispielsweise die Versorgung durch das EVU infolge eines Stromausfalls unterbro-chen ist, so gilt das folgende Bild. Von der Sicherheitsbeleuchtung bis zur Ersatzbeleuch-tung gäbe es keine Stromversorgung mehr. Diese muss in den jeweils im Unternehmen spezi-fizierten Fällen autark sichergestellt werden.

Die folgenden Fälle simulieren die Auswirkungen einzelner Bestandteil der Notbeleuchtung. Je nach Bedarf und Vorschriften ist der jeweilige Ausfall zu kompensieren.

Die Bilder betreffen in idealtypischer Weise

  • die Sicherheitsbeleuchtung insgesamt

  • speziell die Sicherheitsbeleuchtung für die Rettungswege

  • und die Anti-Panikbeleuchtung.

bei Störung der Sicherheitsbeleuchtung

Mithilfe dieser jeweiligen Bilder mag es leichter möglich sein, sich die jeweiligen Auswirkungen und Zusammenhänge klarzumachen, um sowohl zunächst planerisch, als auch dann im Betrieb entsprechenden Ausfällen erfolgreich entgegenzuwirken.

Beleuchtung zur Vermeidung von Panik

Beleuchtung zur Erkennung von Rettungseinrichtungen

Rettungswegbeleuchtung

Schließlich sei zur Beleuchtung von Rettungswegen, die schmaler als 2 m sind, noch erwähnt, dass in der Mitte eine Mindestbeleuchtungsstärke von 1 lx festgelegt ist. Weiterhin muss in einem Abstand von 25% der Rettungswegbreite rechts und links von der Mittellinie noch 50 % der Beleuchtungsstärke erreicht werden. Das gleiche Prinzip setzt sich auch für breitere Rettungswege fort. So ist ein Rettungsweg > 2 m so zu betrachten, als wären es mehrere 2 m breite Wege. Dieses Prinzip der Rettungswegbeleuchtung zeigt das nächste Bild (am Beispiel eines 2 m breiten Rettungsweges).

Bei Neuanlagen sollte die Anlage mit mind. 25 % Reserve (das sind etwa 1,25 lx) ausgelegt werden.

Folgende Stellen sind hervorzuheben:

  • Ausgangstüren, die im Notfall zu benutzen sind

  • Gefahrenstellen

  • Sicherheitseinrichtungen

  • Treppen (jede einzelne Treppenstufe)

  • Niveauänderungen in der Lauf- bzw. Fahrebene

  • Notausgänge und Sicherheitszeichen

  • jede Richtungsänderung

  • außerhalb

  • nahe eines jeden Ausgangs bis hin zu einem sicheren Bereich

  • nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle

  • nahe jeder Brandbekämpfungsvorrichtung oder Meldeeinrichtung

  • Fluchtgeräte, Schutzbereiche und Toiletten für Menschen mit Behinderung.

Rettungszeichen mit Richtungsangabe

Ist ein Notausgang nicht direkt zu sehen, so muss bzw. müssen ein oder mehrere beleuchtete und/oder hinterleuchtete Rettungszeichen mit Richtungsangabe angebracht werden, um das Erreichen des Notausganges zu erleichtern.

schlechte und korrekte Beleuchtung

Zeichen für Ausgänge und Rettungswege müssen einheitlich sein bezüglich Farbe und Ge-staltung. Ihre Leuchtdichte richtet sich nach DIN EN 1838. Zudem müssen die Zeichen gut und eindeutig erkennbar sein.

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