Vorschriftendiskussion
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Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind ein wichtiger Aspekt des betrieblichen Sicherheitskonzepts und dienen dem Schutz von Mitarbeitern und Besuchern
Eine fachgerechte Planung und Installation solcher Beleuchtungssysteme ermöglicht eine schnelle und sichere Orientierung im Notfall. Die Integration von Not- und Rettungszeichenleuchten unterstützt die Evakuierung von Gebäuden und kann im Ernstfall Leben retten. Regelmäßige Wartung und Überprüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ist erforderlich, um die Funktionalität und Konformität mit gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Vorschriftendiskussion unter Fachleuten
Ohne in die fachlichen Details weiter eindringen zu wollen und - vor allem - zu können, soll an dieser Stelle allerdings der Facility Manager noch darauf hingewiesen werden, dass die hier beschriebene einschlägige Vorschriftensituation bezüglich der Beleuchtung im Allgemeinen in Diskussion ist.
Wenn also solche Projekte im Rahmen des Facility Managements anstehen, sollte man sich insbesondere um die Begrifflichkeiten:
DIN EN 1838
Planung und Errichtung von Notbeleuchtungsanlagen
unterschiedliche Angaben zu den Umschaltzeiten und der Nennbetriebsdauer in speziel-len Vorschriften/Regeln
besonders kümmern. Allerdings ist der fachliche Disput aus Sicht des „normalen“ Facility Managers recht akademisch, weil es auch oder insbesondere um ausgefallene Anlagen, wie zum Beispiel Skisprungschanzen oder Bobbahnen geht und insbesondere die Anforderung des Fernsehens und deren Übertragungen hierbei lichtmäßig auch eine Rolle spielen.
Kennzeichnung und Ausleuchtung von Fluchtwegen
Viele Firmen beklagen sich darüber, dass es eine Vielzahl (von der Bundesnetzagentur nicht explizit ausgewiesene) Stromausfälle gibt. Diese seien zahlenmäßig etwa doppelt so hoch, wie die statistisch erfassen Ausfälle. Sie seien kürzer als 3 Minuten und deshalb nicht erfasst, so jedenfalls schrieb die Bild-Zeitung und berief sich auf den VIK .
Die Tabelle zeigt die Situation. Bei den Angaben handelt es sich um Ausfälle > 3 min.
Für das Facility Management ist die Auswirkung von solchen Ausfällen von Bedeutung bei der Sicherstellung der entsprechenden Beleuchtungsaufgaben. So sollten jeweils die folgen-den Fälle betrachtet werden:
Wenn beispielsweise die Versorgung durch das EVU infolge eines Stromausfalls unterbro-chen ist, so gilt das folgende Bild. Von der Sicherheitsbeleuchtung bis zur Ersatzbeleuch-tung gäbe es keine Stromversorgung mehr. Diese muss in den jeweils im Unternehmen spezi-fizierten Fällen autark sichergestellt werden.
Die folgenden Fälle simulieren die Auswirkungen einzelner Bestandteil der Notbeleuchtung. Je nach Bedarf und Vorschriften ist der jeweilige Ausfall zu kompensieren.
Die Bilder betreffen in idealtypischer Weise
die Sicherheitsbeleuchtung insgesamt
speziell die Sicherheitsbeleuchtung für die Rettungswege
und die Anti-Panikbeleuchtung.
Schließlich sei zur Beleuchtung von Rettungswegen, die schmaler als 2 m sind, noch erwähnt, dass in der Mitte eine Mindestbeleuchtungsstärke von 1 lx festgelegt ist. Weiterhin muss in einem Abstand von 25% der Rettungswegbreite rechts und links von der Mittellinie noch 50 % der Beleuchtungsstärke erreicht werden. Das gleiche Prinzip setzt sich auch für breitere Rettungswege fort. So ist ein Rettungsweg > 2 m so zu betrachten, als wären es mehrere 2 m breite Wege. Dieses Prinzip der Rettungswegbeleuchtung zeigt das nächste Bild (am Beispiel eines 2 m breiten Rettungsweges).
Folgende Stellen sind hervorzuheben:
Ausgangstüren, die im Notfall zu benutzen sind
Gefahrenstellen
Sicherheitseinrichtungen
Treppen (jede einzelne Treppenstufe)
Niveauänderungen in der Lauf- bzw. Fahrebene
Notausgänge und Sicherheitszeichen
jede Richtungsänderung
außerhalb
nahe eines jeden Ausgangs bis hin zu einem sicheren Bereich
nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle
nahe jeder Brandbekämpfungsvorrichtung oder Meldeeinrichtung
Fluchtgeräte, Schutzbereiche und Toiletten für Menschen mit Behinderung.