Rechtsdienstleistungsgesetz
Facility Management: Handwerksdienste
WIR BERATEN ENTSPRECHEND RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ
Eine rechtliche Beratung ist mit unseren Aufträgen nur dann verbunden, wenn wir Ihnen Rechtsberatung ausdrücklich angeboten und separat ausgewiesen haben.
Soweit rechtliche Aspekte im Rahmen der Auftragserfüllung angesprochen werden sollten, erfolgt dies lediglich in dem Umfange, in dem sie als Nebenleistung im Zusammenhang mit der Beratung im Facility Management gehört.