AGB
Facility Management: Handwerksdienste
- Geltungsbereich
- Gegenstand
- Mitwirkung
- Annahmeverzug
- Zahlungsbedingungen
- Treuepflicht
- Aufbewahrung
- Schweigepflicht
- Kündigung
- Sonstiges
Gegenstand
Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Bautätigkeit und FM-Serviceleistung.
FM-Operate.com führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln der Technik und Praxis.
Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
Soll FM-Operate.com zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber ist verpflichtet, FM-Operate.com vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und FM-Operate.com sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird FM-Operate.com auf dessen Verlangen die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.
ANNAHMEVERZUG, UNTERLASSENE MITWIRKUNG
Sollte der Auftraggeber mit der Annahme in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist FM-Operate.com zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche von FM-Operate.com auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.
VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG
Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von FM-Connect.com auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
TREUEPFLICHT
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.
Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter den Begriff des „bei sich zu beschäftigen“ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.
AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN
Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurück zu geben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
SCHWEIGEPFLICHT/DATENSCHUTZ
FM-Operate.com verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. FM-Operate.com verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.
FM-Operate.com ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
SONSTIGES
Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
Gerichtsstand ist Hamburg.