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Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Vorschriftendiskussion

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind ein wichtiger Aspekt des betrieblichen Sicherheitskonzepts und dienen dem Schutz von Mitarbeitern und Besuchern

Eine fachgerechte Planung und Installation solcher Beleuchtungssysteme ermöglicht eine schnelle und sichere Orientierung im Notfall. Die Integration von Not- und Rettungszeichenleuchten unterstützt die Evakuierung von Gebäuden und kann im Ernstfall Leben retten. Regelmäßige Wartung und Überprüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ist erforderlich, um die Funktionalität und Konformität mit gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Die wichtigsten Vorschriften auf dem Gebiet der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind

  • DIN VDE 0108

  • und DIN VDE 0107.

Sie betreffen vor allem sogenannte sicherheitsrelevante bauliche Anlagen, deren typische Vertreter z.B.

  • Krankenhäuser,

  • Kinos/Theater usw.,

  • Hotels

  • und auch besondere Arbeitsstätten

    sind.

Typisches Beispiel Fluchtwegbeleuchtung

Anerkannte Regeln der Technik

Die wesentlichen Grundlagen, die für die Errichtung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gelten, finden sich im

  • Bauordnungsrecht der Bundesländer,

  • im Arbeitsschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland,

  • und in der DIN VDE 0108, die man in diesem Zusammenhang als so etwas, wie die technischen Ausführungsbestimmungen betrachten kann.

Die Festlegungen der Bundesländer enthalten auch Einzelfestlegung zu verschiedenen Handhabungen der Sicherheitsbeleuchtung. Diese können von Bundesland zu Bundesland abweichend sein. Die Einzelmaßnahmen zur Ausstattung mit Sicherheitsbeleuchtung hängen auch von der Art und Nutzung der Objekte ab.

Es muss darauf geachtet werden, dass alle entsprechenden Räume auch tatsächlich erfasst und ausgestattet werden. Besonderen Augenmerkes bedarf es, wenn die Nutzung von Räumen (beispielsweise im Zuge von betrieblichen Veränderungen und Umzügen) geändert wird. Die Umzugsplanung kann also wesentlich mehr sein, als nur das Umstellen von Möbeln.

Betriebsarten und Besonderheiten

Betriebsarten für Sicherheitsbeleuctungen

Wie bereits erwähnt, ist der Bedarf an Not- und Sicherheitsbeleuchtungen abhängig von den verschiedenen Anforderungen, die durch die Nutzung von Objekten entstehen. Eine Übersicht jeweiliger idealtypischer Bedingungen zeigt die folgende Tabelle bezüglich der Schaltungsarten und Besonderheiten.

Weiterhin sollten bei der Planung folgende Hinweise Berücksichtigung finden:

  • Industrielle und gewerbliche Betriebsstätten fallen nicht unter die EltBauVO.

  • Der Hauptverteiler muss nicht in F 90-Räumen untergebracht werden.

  • Es brauchen keine getrennten Beleuchtungstechniktrassen für die Sicherheitsstromver-sorgung verwendet werden (getrennte Kabel und Leitungen müssen verlegt werden!).

  • Je Stromkreis dürfen mehr als zwölf Leuchten angeschlossen werden.

In der Folge sollen noch einige Hinweise gegeben werden, die für bestimmte Objekte in besonderer Weise berücksichtigt werden sollten.

Vorgaben für einige spezielle Objekte

Hochhäuser

  • Die Rettungszeichenleuchten müssen in Dauerschaltung betrieben werden.

  • Wohnhäuser müssen beim Einsatz von Batterien als Ersatzstromquelle Dauerlicht in Verbindung mit Leuchttastern und Treppenhausautomat haben. Auf diese Weise kann die Sicherheitsbeleuchtung nach einer einstellbaren Zeit von selbst ausschalten.

Schulen

Die Rettungszeichenleuchten sind auf jeden Fall in Dauerschaltung zu betreiben.

Krankenhäuser

  • In Krankenhäusern bestehen zusätzliche Anforderungen für die Beleuchtung in den OP-Räumen insofern, als über die Ersatzstromversorgung hinaus eine Einrichtung bestehen muss, die sicherstellt, dass bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Stromun-terbrechung nicht länger als 0,5 Sekunden dauert.

  • Diese besondere Ersatzstromversorgung muss mindestens einen dreistündigen Batterie-betrieb gewährleisten. Davon abweichend erlaubt die DIN VDE 0107 allerdings einen lediglich 1-stündigen Betrieb, wenn als im Objekt eine weitere unabhängige Sicherheits-versorgung gibt, mit deren Hilfe die geforderte dreistündige Betriebszeit gewährleistet werden kann.

Geschlossene Großgaragen

  • Die Rettungszeichenleuchten müssen im Dauerbetrieb geschaltet sein.

  • Es gilt zu beachten, dass Räume mit Garagenstellplätzen einschließlich der Garagenver-kehrsflächen gemäß DIN VDE 0100, Teil 737 als feuchte bzw. nasse Räume anzusehen sind.

  • Ferner muss für die CO-Warnanlagen und die optischen bzw. akustischen Signalanlagen in der Garage eine Sicherheitsstromversorgung vorhanden sein.

Bühnenbeleuchtung

Gemäß DIN VDE 0108 werden für Bühnen und andere Szenenflächen, die als Spielfläche für schauspielerische und künstlerische Darbietungen gelten, folgende weitere Forderungen gestellt:

  • Mindestbeleuchtungsstärke E min = 3 lx

  • Für Manegen, Sportrennbahnen, Schwimmbäder > 1,5 m Tiefe, wenn diese für Spiele, sportliche Übungen und Wettkämpfe dienen, E min = 15 lx.

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE 0108, Teil 1-8

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