Bauteile, Funktionen, Einrichtungsgegenstände
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Die richtige Auswahl von Sanitärbauteilen und -funktionen beeinflusst sowohl die Effizienz als auch die Benutzerfreundlichkeit der Anlagen
Einrichtungsgegenstände wie Armaturen, Waschbecken und WC-Anlagen sollten sowohl ästhetisch ansprechend als auch funktional sein. Wasser- und Energieeinsparungen können durch den Einsatz moderner, umweltfreundlicher Technologien bei Sanitärinstallationen erzielt werden. Barrierefreie Sanitäranlagen tragen zur Inklusion aller Mitarbeiter bei und erfüllen gesetzliche Anforderungen.
- Umkleideräume
- Waschräume
- Toilettenräume
- Teeküchen
- Planung und Verlegung
- Bemessung von Anschlussleitungen
- Abflusskennzahlen und Mindestgefälle
Umkleideräume
Eine entscheidende Einrichtung für Umkleideräume ist deren Lüftung. Die RLT-Anlage soll einen Abluftvolumenstrom von mindestens 11 m³/h m² erreichen.
Es versteht sich von selbst, dass Umkleideräume in den üblichen und notwendigen Reinigungsturnus mit einbezogen werden. Dabei sind auch je nach Bedarf Maßnahmen der Desinfektion durchzuführen.
Verfügt der Arbeitgeber, dass besondere Arbeitskleidung getragen werden muss und das Umziehen in anderen beliebigen Räumen den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sind Umkleideräume zur Verfügung zu stellen.
Umkleideräume für Beschäftigte an Hitzearbeitsplätzen müssen an die Arbeitsräume angrenzen, soweit nicht auf andere Weise (z. B. beheizte Verkehrswege) sichergestellt ist, dass die Beschäftigten keiner Erkältungsgefahr ausgesetzt werden. Die Entfernung zwischen einem Umkleideraum und den Hitzearbeitsplätzen soll 100 m nicht überschreiten. Der Umkleideraum soll in diesem Falle nicht über mehr als eine Etage entfernt sein.
Waschräume
Am ehesten nähert man sich diesem Thema fachlich, wenn man die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Sanitärräume ASR A 4.1 (ASR) beachtet. Diese geben den Stand der jeweiligen Technik an, der in besonderer Weise auch die hygienischen Anforderungen und die arbeitsmedizinischen Belange berücksichtigt. Diese Regeln kommen vom Ausschuss für Arbeitsstätten und werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Definition: Waschräume sind Räume mit Einrichtungen (z. B. Waschplätze, Duschen), die es ermöglichen, sich entsprechend der hygienischen Erfordernissen zu reinigen. Als Waschplätze in den Waschräumen gelten die Zapfstellen an Waschtischen.

Exemplarische Beispiele für schöne und ordentliche Waschräume, Bild oben: BGF+ Architekten, Bild unten: BundesBauBlatt
Im Gegensatz zu Waschräumen bezeichnet man als Waschgelegenheit Einrichtungen, die fließenden Wasser mit einem geschlossenen Wasserabfluss besitzen und es ermöglichen, sich entsprechend des jeweiligen Bedarfs zu reinigen.
In den Unternehmen und Einrichtungen gehört es zwingend auch zum „guten Ton“, dass solche Gelegenheiten in ordentlicher und guter Qualität zur Verfügung stehen. In Waschräumen sind neben den Waschgelegenheiten in besonderen Fällen auch Duschen vorzusehen.
Die Anforderungen an die Einrichtungen der Waschräume sind folgende:
Die Waschgelegenheiten müssen das Waschen unter fließendem Wasser ermöglichen. Vorteilhaft ist die Verwendung von Schrägstrahl-Armaturen. An allen Zapfstellen soll die Möglichkeit bestehen, pro Minute 3,5 l Wasser kontinuierlich zu entnehmen. Vorrangig sind Schnellschlussarmaturen einzusetzen. Voraussetzung hierfür ist deren Wirtschaftlichkeit.
Waschräume sind mit einer ausreichenden Anzahl von Wasch- und Duschplätzen gemäß Tabellen 4, 5.1 und 5.2 in der ASR 4.1 zur Verfügung zu stellen. Die dort angegebene Mindestanzahl darf nicht unterschritten werden. Ist in bestehenden Arbeitsstätten die Bereitstellung der geforderten Anzahl von Wasch- und Duschplätzen mit Aufwendungen verbunden, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so ist zu prüfen, wie durch andere oder ergänzende Maßnahmen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gesichert werden kann. Dies kann beispielsweise durch Verminderung der Gleichzeitigkeit erfolgen.
Möglichst sollen alle Waschgelegenheiten mit Händetrocknern oder Handtuchspendern einschließlich Seifenspendern ausgestattet sein. Ein Seifenspender für zwei Waschgelegenheiten ist i.d.R. ausreichend. Der Auffangbehälter für die gebrauchten Papierhandtücher ist aus hygienischen Gründen am besten in der Nähe der Tür anzubringen.
Die Oberkante der Waschrinne, -becken und -brunnen soll sich 0,80 bis 0,90 m über dem Fußboden befinden. Die Breite einer Waschstelle soll 0,70 m, und ihre Tiefe möglichst 0,55 m betragen.
Es müssen in Anzahl und Beschaffenheit ausreichende Kleiderhaken vorhanden sein.
In den Fällen, wo auch damit zu rechnen ist, dass die Haare gewaschen werden, ist ein fest installierter Haartrockner vorzusehen.
Die Mindesthöhe unter Duschausläufen soll nicht geringer als 1,80 m sein.
Bei Einrichtungen für Kinder ist eine entsprechend angepasste Ausstattung vorzusehen.
Die Verwendung von Holzrosten ist wegen der Gefahr von Pilzerkrankungen nicht gestattet.
Waschräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze befinden. Der Weg vom Arbeitsplatz zum Waschraum soll nicht durchs Freie führen und nicht länger als 300 m sein. (In anderen Etagen als die Arbeitsstätte selbst dürfen Waschräume allerdings untergebracht sein.)
Es gibt zwei Gruppen der Gleichzeitigkeit bei der Nutzung von Wascheinrichtungen.
Niedrige Gleichzeitigkeit bedeutet Nutzung in unter-schiedlichen Zeiten;
Bei hoher Gleichzeitigkeit werden die Waschräume nicht zu unterschiedlichen Zeiten genutzt.
Gut ist nicht selbstverständlich
Gerade wenn es um Hygiene geht, sind die Menschen recht empfindlich - und das zu Recht. Zudem ist die Hygiene der jeweiligen Sanitäranlagen auch ein ganz wesentlicher Aspekt, ob man sich in dem Gebäude wohlfühlt (Hospitality) oder ob man eine Antipathie entwickelt. Umso mehr erschrecken die folgenden Bilder bezüglich der hygienischen Verhältnisse und des allgemeinen Zustandes eines Waschraumes in einer Schule. Es handelt sich hierbei um die Informationsentnahme aus einem Bericht über die Turnhalle des Heisenberg-Gymnasiums im Dortmunder Stadtteil Ewing. Nach Auffassung des Verfassers dieses Berichtes sind die Fotos schockierend und ekelerregend.
Wenn diese Bilder echt sind, ist dem nichts hinzuzufügen. Doch! Dem ist doch etwas hinzuzufügen. Es handelt sich um Sanitäranlagen für unsere Kinder! An dieser Stelle wird Technik zur Politik. Wie will man jemals den Kindern, die diese Schule besucht haben, die Befolgung technischer Regeln und Vorgaben, glaubhaft vermitteln?
Toilettenräume bestehen aus:
einem Raum mit mindestens einer vollständig abge-trennten Toilettenzelle und mit Waschgelegenheit, oder
einem Raum mit mindestens einer nicht vollständig ab-getrennten Toilettenzelle und
einem von diesem Raum vollständig abgetrennten Vor-raum mit Waschgelegenheit, oder
weiterhin einem Raum mit mindestens einer nicht voll-ständig abgetrennten Toilettenzelle, die eine Waschge-legenheit hat und ausreichenden Sichtschutz zu den Toilettenzellen bietet.
Toilettenräume für Männer enthalten zusätzlich Urinal-becken.
Die Anforderungen, die an die Einrichtungen von Toilettenräumen zu stellen sind, sind folgende:
Jede Toilettenzelle ist auszustatten mit Kleiderhaken, Toilettenpapier und den dafür vorgesehenen Papierhalter. Die Höhe, in der diese Gegenstände angebracht werden, soll sicherstellen, dass sie nicht verschmutzt werden.
Die Toiletten für Frauen erhalten zusätzlich Hygienebehälter mit Deckel und Spender für die Hygienebeutel.
Sofern hierfür Veranlassung besteht, sind auf den Toiletten auch zusätzlich Behälter für Inkontinenzprodukte zu installieren. Die Notwendigkeit hierfür hängt allerdings von der speziellen Situation ab. Für die Planung heißt das, den Platz hierfür grundsätzlich prophylaktisch vorzusehen.
Zwischen den Urinalbecken sollen Trennwände (Schamwände) angebracht sein.
Falls möglich, sollen die Urinalspülungen berührungslos funktionieren.
Sonderfall Sportstätten
In Sportstätten wechseln häufig die Belegungen, auch zwischen Männern und Frauen. Deshalb soll bezüglich der Sanitäreinrichtungen in Sportstätten kein Unterschied zwischen den Bereichen für Frauen und Männer gemacht werden. Jeder Umkleidebereich soll eine Sanitärzone gleicher Ausstattung haben.
Fallbeispiel (Siehe Pfeile in obiger Abbildung):
Für 90 Beschäftigte (männlich) mit hoher Gleichzeitigkeit der Arbeit (z. B. an einem Sortierband) sind 9 Toiletten einzurichten (3 Toiletten, 6 Urinale).
Für ein dazugehöriges Büro (niedrige Gleichzeitigkeit) mit 15 weiblichen Beschäftigten werden zusätzlich 2 Toiletten benötigt.
Teeküchen
Teeküchen dienen in Unternehmen zur individuellen Versorgung der Mitarbeiter. Statt einer Teeküche kann auch eine sogenannte „Minipantry“ mit der entsprechenden Ausstattung eingerichtet werden.
Wenn eine Teeküche eingerichtet wird, soll sie folgende Einrichtungsgegenstände bzw. Geräte haben:
1 St. Einbauspüle einschließlich Unterschrank
1 St. Kühlschrank
1 St. (Kleinst)-Durchlauferhitzer oder Warmwasserbe-reiter. Durchlauferhitzer sollen allerdings den Vorrang haben. Bei elektrischen Geräten sollten diese so betrie-ben werden, dass sie nicht in die elektrischen Lastspit-zen (zum Beispiel die Produktion) hineinragen.
Die Teeküchen müssen eine Entlüftungsanlage besit-zen.
2-3 Steckdosen für Kaffeemaschine und Wasserkocher sind vorzusehen.
Planung und Verlegung von Anschlussleitungen
Historisch sind innerhalb Europas vier verschiedene Entwässerungssysteme entstanden.
Weil man sich nicht auf ein einheitliches europäisches Normativ einigen konnte, unterscheidet man heutzutage folgende vier Systeme:
System I
Einzelfallleitungsanlage mit teilbefüllten Anschlussleitungen mit einem Füllungsgrad von 0,5.
System II
Einzelfallleitungsanlage mit Anschlussleitungen teilbefüllt, mit geringer Abmessung, Füllungsgrad 0,7.
System III
Einzelfallleitungsanlage mit vollbefüllten Anschlussleitungen mit einem Füllungsgrad von 1,0.
Gemäß Anhang A (siehe informativ in DIN EN 12056-1) hat sich Deutschland entschieden, das System I anzuwenden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei Verwendung wassersparender Klosettbecken mit Spülwasservolumen von 4 bis 6 l ergänzende Festlegungen bei der Bemessung und Verlegung von Anschluss-, Fall-, Sammel- und Grundleitungen zu berücksichtigen sind (DIN 1986-100).
Bei den Anschlussleitungen wird zwischen Einzel- und Sammelanschluss, bzw. zwischen belüfteten und unbelüfteten Einzel- oder Sammelanschlussleitungen unterschieden.
Im Allgemeinen sind folgende Bemessungsgrundsätze zu beachten:
Die Nennweite (DN) orientiert sich weitgehend (aber nicht immer) am Außendurchmesser des Rohres. Nachdem es eine Regelung in dieser Form bisher nicht gegeben hat, ist hierzu ein gewisser Umdenkungsprozess erforderlich.
Klosetts mit 7,5 l Spülungen sind im Geltungsbereich dieser Norm nicht gebräuchlich. Aus diesem Grunde wurde dem Entwässerungsgegenstand in der Tabelle keine Nennweite für die Einzelanschlussleitung zugeordnet.
Bei Klosettanlagen mit Druckspülern können die gleichen Anschlusswerte wie bei Anlagen mit Spülkästen verwendet werden. Auf Grund aktueller Entwicklungen wurden Bemessungsregeln für Klosettanlagen mit 4,0/4,5 l Spülwasservolumen in das System I aufgenomen. Statistisch wurde nachgewiesen, dass Klosettanlagen, die für 4,0/4,5 und für 6 l Spülwasservolumen geeignet sind, mit den Nennweiten DN 80 (di = 75 mm) bzw. DN 90 (di = 79 mm) angeschlossen werden können.
Die Nennweite (DN) ist gemäß Definition in DIN EN 12056 eine Kenngröße, die eine angemessene gerundete Zahl angibt. Diese entspricht etwa dem Außendurchmesser [mm]. Der jeweiligen Nennweite ist ein Mindest-Innendurchmesser di min zugeordnet. Alle Leistungsangaben der Norm beziehen sich auf diesen Mindest-Innendurchmesser.
Bietet ein Hersteller Rohre an, die einen größeren Innendurchmesser aufweisen, kann für die Berechnung der tatsächliche, also größere Innendurchmesser angesetzt werden. Die für die Berechnung erforderlichen Angaben und die Berechnungsgrundlagen sind dann vom Hersteller zu liefern. Maßgebende Größe ist demnach der Mindest-Innendurchmesser nach DIN EN 12056 oder der vom Hersteller angegebene, tatsächliche Innendurchmesser und nicht die Nennweite.
Das vorgegebene Mindestgefälle wurde in DIN EN 12056 gegenüber DIN 1986 für fast alle Leitungsbereiche reduziert. Mit damit verbunden ist die Reduzierung der Fließgeschwindigkeit in Grund- und Sammelleitungen von bisher 0,7 m/s auf 0,5 m/s (Mindestwerte).
Dadurch ist es möglich, insbesondere Anschlussleitungen mit weniger Gefälle zu verlegen, als es bisher erforderlich war. Die nachstehende Tabelle enthält das jeweilig notwendige Mindestgefälle.