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Rauchwarnmelder (RWM)

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes in gewerblichen und industriellen Gebäuden, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten

Die korrekte Installation und Positionierung von Rauchwarnmeldern ist entscheidend für eine effektive Früherkennung von Bränden und die Minimierung von Schäden. Die regelmäßige Wartung und Überprüfung von Rauchwarnmeldern ist unerlässlich, um ihre Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erhalten. Die Integration von Rauchwarnmeldern in ein umfassendes Brandschutzkonzept ermöglicht eine effektive Kommunikation und Koordination im Notfall.

Rauchwarnmelder (RWM)

Die Aufgabe der Rauchwarnmelder (RWM) ist es, Menschen vor gefährlichen Rauch-gasen zu warnen, während sie schlafen. Die Warnung erfolgt bei Rauchentwicklung durch einen laut vernehmbaren Alarmton. Sonderausführungen warnen Hörgeschädig-te durch Blitzlampen oder auch vibrierende Kissen.

RWM sind kleine Geräte, die alle erforderlichen Bestandteile - die Stromversorgung, den Sensor, die Elektronik zur Auswertung und schließlich den Signalgeber - in sich bergen. Sie können also an jeder beliebigen Stelle befestigt werden und arbeiten dort über einen gewis-sen Zeitraum völlig autark.

Es gibt auch Geräte, die mit Netzanschluss arbeiten und solche, die in kleineren Gruppen zusammengeschaltet werden können. Alle notwendigen Informationen und Anweisungen zur Nutzung und Handhabung finden sich in der zuständigen DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung.

Für die RWM wurde in diesem Buch ein eigenes Kapitel eingerichtet, obwohl es naheläge, sie unter der Rubrik Gefahrenmelder einzuordnen, denn sie warnen ja vor Gefahren. Dies wurde aus dem Grunde nicht gemacht, weil RWM kein Ersatz für Brandmeldeanlagen sind, auch dann nicht, wenn sie zu mehreren untereinander vernetzt wurden, und zwar, weil es keine BMZ gibt.

In Einzelfällen werden in kleinen Objekten Brandschutzkonzepte mit vernetzten Rauch-warnmeldern als Alarmierungseinrichtung gemacht. Das sollte aber nicht sein.

Die Erfahrung lehrt, dass das Schutzziel nicht sicher erreicht wird und dass es auch zu Prob-lemen kommt:

  • schlechte oder schwankende Funkverbindungen, die dazu führen, dass nicht alle Berei-che alarmiert werden.

  • begrenzte Anzahl von Meldern in einer Gruppe

  • starke Einschränkungen bei Erweiterungen oder Umbauten

  • keine zentralen Betriebs- und Störungsanzeigen.

Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern

Die Gefahr durch Brände und vor allem durch den dabei entstehenden Rauch ist allenthalben bekannt. Das Argument vor Einführung der RWM war, dass in Deutschland 600 Menschen jährlich durch Brände und Rauch sterben und zehnmal so viel verletzt werden. Nach einiger Zeit der Diskussion und des Übergangs sind längst in allen Bundesländern - teilweise in unterschiedlicher gesetzlicher Fassung - RWM Pflicht. Die Unterschiede hier explizit zu erläutern macht keinen Sinn, weil es ja ohnehin nur darum gehen kann, die gesetzlichen Auflagen vor Ort zu erfüllen.

Der Slogan „Rauchwarnmelder können Leben retten“ ist richtig und allenthalben bekannt. In einigen Bundesländern wurden bereits in aufwendigen Aktionen die ersten Generationen gegen neue ausgetauscht.

Der genannte Unterschied in den Bundesländern besteht beispielsweise in der Zuständigkeit für die Instandhaltung (Vermieter vs. Mieter).

Fallbeispiel:

Rauchmelder = Lebensretter

Der Autor kennt aus persönlicher Arbeit den Standpunkt eines großen Wohnungsbauun-ternehmens in einem der Bundesländer, in denen per Gesetz nicht der Vermieter zuständig ist, sondern der Mieter, auch die Verantwortung für anordnungsgemäße Installation zu übernehmen und auch durchzuführen. Das Wohnungsbauunternehmen macht das aber anstelle der Mieter selbst und begründet dies mit seiner über allem stehenden Fürsorge-pflicht. Dies ist nach Auffassung des Autors in besonderer Weise positiv bemerkenswert.

Seit dem 01.01.2017 gilt Einbaupflicht auch für Neu- und Umbauten in Berlin, bzw. ab dem 31.12.2020 auch für den Bestand. Die oben erwähnte DIN 14676 Rauchwarnmelder … Enthält unter anderem auch die Festlegung, wo und wie der Einbaubetrieb und die Instand-haltung der RWM erfolgen muss. Danach sind Schlaf- und Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. In diesem Zu-sammenhang gilt eine weitere Norm, nämlich die DIN 14604. Diese betrifft die Geräte selbst und ihre Zertifizierung.

Aus wirtschaftlichen Gründen ist es üblich, dass vor allem Wohnungsunternehmen RWM einsetzen wollen, die möglichst lange nicht gewechselt werden müssen. Diese maximale Zeit ist momentan mit zehn Jahren erreicht. Wer also Geräte einsetzen will, deren Stromversor-gung und Funktion über 10 Jahre garantiert werden können, muss mit einem „Q“ zertifizierte Geräte einsetzen.

Das „Q“ bedeutet: Durch VDS Schadenverhütung und Kriwan-Testzentrum wird den Geräten bescheinigt:

  • eine erhöhte Stabilität,

  • eine zehnjährige Lebensdauer

  • sowie eine geringe Rate von Fehlalarmen.

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