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Dokumentation von Klempnerarbeiten

Dokumentation von Klempnerarbeiten

Kälteanlagen spielen eine entscheidende Rolle bei der Temperaturregelung und Klimatisierung in industriellen und gewerblichen Anwendungen

Effiziente Kältetechnik leistet einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten, was für wettbewerbsfähige Unternehmen von großer Bedeutung ist. Moderne Kältesysteme verfügen oft über ein modulares Design, um sich flexibel an die Anforderungen verschiedener Anwendungsbereiche und Räume anzupassen. Regelmäßige Wartung und Inspektionen von Kältesystemen sind entscheidend, um eine optimale Leistung und eine längere Lebensdauer zu gewährleisten.

Dokumentation von Klempnerarbeiten

Grundsätzlich bildet die ATV DIN 18339 "Installationsarbeiten" die Grundlage für eine ausführliche Dokumentation. Eine pragmatische Klassifizierung der durchzuführenden Arbeiten findet sich auch in der StLB für das Installationsgewerbe. Die Installationsarbeiten sind hier unter der Seriennummer 022 aufgeführt.

Danach sind dem Klempnerhandwerk die Ausführungen folgender Leistungen zugeordnet:

  • Metall-Dächer,

  • Metall-Wandbekleidungen mit am Bau zu falzenden Metallbauteilen

  • sonstige Klempnerarbeiten.

Im Einzelnen sind dies:

  • Sicherheitseinrichtungen zur Dachbegehung Absturzsicherung SicherheitsdachhakenStützen LaufstegeTritteDachleitern

  • Baustelleneinrichtung für Klempnerarbeiten

  • Vorbereitende Klempnerarbeiten

  • Trennschichten herstellen

  • Vordeckungen (z.B. Glasvlies-Bitumendachbahnen gem. DIN EN 13707)

  • Metalldachdeckungen Stehfalz-,Metalldach-Leisten-Hohlwulstdeckung

  • Metallwandbekleidungen

  • Dachrinnen, Regenfallrohre

  • Abdeckungen

  • Begleitheizungen für DachrinnenDachflächen

  • Taubenabweiser

  • Entlüftungsrohre

  • Schneefänge

  • Fugen

  • Solaranlagen

  • Korrosionsschutz

  • Abbruch bzw. Demontage.

Die Aufzählung ist also ähnlich, wie bereits oben mit Blick auf die ATV ausgeführt.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Weiterhin müssen ausreichende Angaben gemacht werden über die bearbeitete Fläche wie zum Beispiel

  • Flachdächer,

  • Satteldächer,

  • Trogdächer,

  • Pultdächer,

  • Walmdächer,

  • vertikale Wände u.a.m.

Der Nachweis der Eignung und Qualität, einschließlich Umweltverträglichkeit, des Materialtyps und seiner gewählten Güte, muss vorgelegt werden. Gleiches gilt in gleicher Weise für die verwendeten Hilfsstoffe. Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags für Installationsarbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen für die verwendeten Bauteile oder Materialien bereitzustellen.

Nach Abschluss der Arbeiten sind alle zu liefernden

  • Konstruktionszeichnungen,

  • Detaildarstellungen,

  • Beschreibungen und

  • alle weiteren im Vertrag vereinbarten und für das Gewerk üblichen Dokumentationsunterlagen

gemäß der tatsächlichen Ausführung zu übergeben. Ganz allgemein gilt für den Mindestumgang der durch den Auftragnehmer zu übergeben Unterlagen bei Fertigstellung die folgende Liste:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung

  • Abnahme, Einweisungs-, und Prüfprotokolle.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu erstellen sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Hierzu werden die folgenden Nachweise und Bestätigungen gefordert:

  • Angaben zur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

Entsprechend der Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade, den Klempnerfachregeln des ZVSHK sind (u.a.) Angaben/Nachweise zu folgenden Punkten erforderlich:

  • Maximale Abstände von Bewegungsausgleichern

  • Hafte, Nägel und Schrauben;

Anforderungen bei Metall-Dachdeckung:

  • Mindestwerkstoffdicke und Scharenbreite in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe

  • Abstand (in mm) und Anzahl (in 1/m²) der Hafte in Abhängigkeit von der Scharenbreite und der Gebäudehöhe für die Windzone 1 und jeweils für Flach-, Sattel-, Trog-, Pult- bzw. Walmdächer.

  • Desgleichen für Windzone 2 und 3.

Für die Wandbekleidung sind notwendig:

  • Abstand (in mm) und Anzahl (in 1/ m²) der Hafte in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe für die Windzonen 1 bis 3

  • Aufnahme der Scharenbewegung

  • Angabe der Quernähte

  • Mindestwerkstoffdicken von Anschlüssen und Abdeckungen.

In Ergänzung der o.g. Angaben sind Nachweise zu liefern

  • über Abnahme-/ Einweisungsprotokolle,

  • die Verwendbarkeit der Werkstoffe, Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden. Dabei handelt es sich um:allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit sie durch den AN nachweispflichtig sind.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

Auch in diesem Gewerbe müssen alle in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfbescheinigungen und ähnlichen Dokumenten von einer offiziell anerkannten, zertifizierten Prüfstelle gemäß den jeweiligen Vorschriften belegt werden, sofern erforderlich. Darüber hinaus müssen neben der ATV DIN 18299 auch alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen durch gültige Eignungsnachweise gestützt werden.

wie z.B.

  • Art, Beschaffenheit und Festigkeit des Untergrundes (Vlies, Schutz gegen Austauen)

  • Ausbildung der Anschlüsse an Bauwerke

  • Art und Anzahl der geforderten Musterflächen, Mustermontagen und Proben

  • Zulässige Belastungen der Dachfläche bzw. der Dachkonstruktion

  • Angaben zur Ausführung,

  • Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV sowie zu Neben- und Besonderen Leistungen Abrechnungseinheiten

  • Stoffe

  • Ausführung (Allgemeines, Metalldachdeckungen, Metallwandbekleidungen, Kehlen, sonstige Klempnerarbeiten)

  • Ggf. Nebenleistungen als besondere Leistungen.

  • Zuordnung zur Einbausituation und Angaben zum Stand der Informationen, ggf. zu besonderen Gewährleistungsfristen.

Die vorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe, insbesondere Daten wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Die Beschreibung der verwendeten Produkte bzw. die Materialdeklaration muss zusätzlich für jedes der aufgeführten Materialien die Angaben beinhalten, die für eine spätere Nachbestellung von Ersatz- und Austauschteilen im Rahmen von Instandsetzungs- und Austauscharbeiten notwendig sind.

Das erfolgt mithilfe der Angaben

  • über die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten

  • mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis mit Angabe des Fabrikats, Artikelname bzw. Typennummer

und darüber hinaus:

  • möglicher alternativer Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • der Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten,

  • Hinweise über den Bezug von Leistungen über den jeweiligen Kundendienst.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Sofern in den vorherigen Anforderungen nicht enthalten, müssen auch detaillierte Werkstattzeichnungen und Montagepläne erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Natürlich müssen diese Dokumente dem aktuellen Stand entsprechen, wenn sie übergeben werden.

Dies gilt nicht nur für die zuvor genannten alphanumerischen Überprüfungen, sondern auch für alle Montage- und Werkstattzeichnungen. Diese Zeichnungen sollten vom Auftragnehmer auf der Grundlage der Ausführungs-/Detailplanung und des endgültigen Ist-Zustands gemäß den Vorgaben des Kunden (CAD-Richtlinien) erstellt werden.

Soweit möglich sollten alle Zeichnungen mit den Elementlisten in Beziehung gesetzt werden.

Es ist von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass die Ausführung den Dokumentations- oder CAD-Richtlinien des Kunden entsprechen sollte. Es wird oft beobachtet, dass diese Abstimmung fehlt, möglicherweise weil der Kunde keine entsprechenden Anforderungen stellt oder sich nicht in der Lage sieht, diese durchzusetzen. Wenn der Auftragnehmer an dieser Stelle versucht, seinen Verpflichtungen auszuweichen, ist es wichtig, die Bedeutung der Einhaltung der Anforderungen zu betonen.

Besonders für Materialien, die sich auf Dächern befinden und oft schwer zugänglich sind, ist eine gründliche Dokumentation von großer Bedeutung. Schließlich ist es unmöglich vorherzusagen, wie sich diese Materialien nach einigen Jahren auf dem Dach verhalten werden. Darüber hinaus ist es eine komplexe Aufgabe, festzustellen, was sich unter der Dachverkleidung befindet. Das Fehlen korrekt vorbereiteter Dokumente kann die Auftragsvergabe erschweren und wahrscheinlich teurer machen. Darüber hinaus kann das Fehlen verbindlicher Dokumentation für Arbeiten, die nicht mehr beobachtet werden können, bei rechtlichen Streitigkeiten über mangelhafte Arbeiten auf dem Dach zu endlosen Komplikationen führen.

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