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Arbeiten an Gasleitungen

Arbeiten an Gasleitungen

Arbeiten an Gasleitungen erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen und Fachkenntnisse, um Gefahren zu minimieren

Die Auswahl qualifizierter Fachleute ist entscheidend, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und technischer Anforderungen sicherzustellen. Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten an Gasleitungen tragen zur frühzeitigen Erkennung von Lecks bei und vermeiden kostspielige Reparaturen. Die korrekte Installation und Wartung von Gasleitungen reduziert das Risiko von Gasunfällen und schützt die Umwelt.

Arbeiten an Gasleitungen

Wenden wir uns nun den Gasanlagen zu, die ja ebenfalls ein Bestandteil der Sanitärarbeiten sind. Als Gasversorgung bezeichnet man leitungsgebundene Anlagen zur

  • Weiterleitung von Gasen bzw.

  • die Veränderung deren physikalischer Eigenschaften.

Die Kabel können frei verlegt oder unterirdisch vergraben werden. Die zugehörigen Systeme umfassen Gasdruckregler, Gasmesssysteme, Gasverdichter und andere Komponenten. Unter bestimmten Umständen kann der physikalische Zustand des Gases auch flüssig sein (Versorgung mit verflüssigtem Gas). Aus Sicherheitsgründen sollten Leitungen, die bereits außer Betrieb genommen wurden, so behandelt werden, als wären sie noch in Betrieb, es sei denn, es besteht zu 100 Prozentige Sicherheit, dass keine ausgasenden Rückstände in ihnen verbleiben.

Fallbeispiel: Abzweig herstellen

Zweifachblasensetzgerät

Um einen zusätzlichen Anschluss zu schaffen, müssen die relevanten Vorschriften beachtet werden. Das Bild zeigt die Verwendung eines Blaseneinstellgeräts, genauer gesagt eines doppelten Blaseneinstellgeräts. Wenn die Absperrblase eingeführt wird, beschränkt sie die Freisetzung von Gas auf das Volumen innerhalb des Sperrraums. Die Anwendungsgrenzen der Absperrblasen und Blaseneinstellgeräte richten sich nach den Herstellerangaben.

Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an Gasinstallationen

Insbesondere bei Gasanlagen können gefährliche Situationen wie Feuer, Explosionen, mechanische Risiken oder Gesundheitsgefahren bei Arbeiten an diesen Anlagen auftreten. Gefahren können auch entstehen, wenn thermische, chemische oder mechanische Arbeiten an Gasleitungen durchgeführt werden, die deren Festigkeit oder Dichtheit beeinflussen können, wie beispielsweise das Anziehen von Stopfbuchsen. All diese Tätigkeiten fallen unter den Begriff "Arbeiten an Gasleitungen".

Es sei darauf hingewiesen, dass Aktivitäten wie die Installation des Systems, das Streichen oder die routinemäßige Reinigung der Leitungen nicht als "Arbeiten an Gasleitungen" gelten. Die DGUV 100 500, Kapitel 2.31 mit dem Titel "Arbeiten an Gasleitungen" (früher als BGR 500, Kapitel 2.31 bekannt) beschreibt die signifikanten Gefahren, die mit Arbeiten an Gasleitungen verbunden sind, und gibt Beispiele für entsprechende Schutzmaßnahmen.

Im Folgenden finden Sie einige wichtige Informationen zum Arbeiten an Gasleitungen, da nur wenige Aufgaben mit so vielen Risiken verbunden sind, insbesondere in explosionsgefährdeten Umgebungen. Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll auf potenzielle Gefahren hinweisen und weitere Einblicke für spezifische Anwendungen bieten.

Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung

Niedrigrisiko-Verfahren umfassen Aktivitäten wie das Bohren, Abschalten oder Trennen von Gasleitungen, bei denen das Austreten von Gas entweder vermieden oder minimiert wird. Dennoch besteht nach wie vor ein Risiko für Feuer und Explosionen. Daher sollten flammenhemmende Schutzkleidung und alle anderen vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen für derartige Arbeiten keinesfalls vernachlässigt werden.

Arbeitsverfahren mit erhöhter Gefährdung

Wenn es keine andere Möglichkeit gibt und Arbeiten unter kontrolliertem Gasaustritt durchgeführt werden müssen, spricht man von einem Arbeitsprozess mit erhöhtem Risiko. In solchen Fällen besteht grundsätzlich die Gefahr von Feuer, Explosion und möglicherweise sogar einer Ansteckung während der Arbeit. Diese speziellen Arbeitsverfahren stellen besondere Anforderungen an das beteiligte Personal.

Zur Übersicht sind hier die wichtigsten spezifischen Normen aufgeführt:

  • Neues Regelwerk zur TRWI

  • DIN EN 1717 und DIN 1988100 „Schutz des Trinkwassers“

  • DIN EN 806, DIN EN 806-1 „Allgemeines“, DIN EN 806-2 und DIN 1988-200 ,DIN 1988-300 und DIN EN 806-3 „Ermittlung der Rohrdurchmesser“, DIN EN 806-4 „Installation“ DIN EN 806-5 „Betrieb und Wartung“

  • DIN 1988-500 „Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen“

  • DIN 1988-600 „Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“

  • DIN 14462 „Löschwassereinrichtungen“.

Anforderungen an das Personal

Nur Personen, die technisch qualifiziert, zuverlässig und aktuell geschult sind, sollten Arbeiten an Gasleitungen durchführen. Die jährlichen Anweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden. Um die Arbeit auszuführen, müssen Experten mit der entsprechenden Fachkenntnis beschäftigt werden. Diese Experten sind gemäß den DVGW- oder TRF-Standards informiert.

Wenn bei Arbeiten an Gasleitungen ein Gesundheits-, Brand- oder Explosionsrisiko besteht, gilt dies gemäß § 8 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) als gefährliche Arbeit. Eine solche Aufgabe sollte nur von einer geschulten und zuverlässigen Person überwacht werden, die in diesem Bereich sachkundig ist.

Dabei bedeutet „unter Aufsicht" folgendes:

  • Im Bereich öffentlicher Straßen und Plätze usw. muss der Aufsichtführende im un-mittelbaren Umfeld der Arbeitsstelle anwesend seien. Während des akuten Beste-hens der Gesundheits-, Brand- oder Explosionsgefahr muss die aufsichtsführende Person vorrangig ihre Kontroll- und Aufsichtsfunktion wahrnehmen.

  • Wenn der Bereich als nicht öffentlich zugänglicher Bereich gilt (das ist beispielsweise auf einem Betriebsgelände der Fall) muss der Aufsichtsführende die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen ständig überwachen und sich fortwährend auf dem ent-sprechenden Gelände aufhalten.

  • Es sind Personen, wie Techniker, Meister, Vorarbeiter einzusetzen. Dies kann an Klein-Baustellen (z.B. Arbeiten im Hausanschlussbereich, Verwendung von Druck-anbohrarmaturen ohne Gasaustritt) eine besonders ausgebildete, eingewiesene und erfahrene Person (Fachkraft) sein.

Es ist unerlässlich, dass jede für die Aufsicht vorgesehene Person diese Verantwortung schriftlich und mit der Befugnis, Anweisungen zu erteilen, von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten erhält.

Bei Arbeiten an Gasleitungen mit einem Betriebsdruck von mehr als 5 bar und bei GPRM-Systemen muss der Aufsichtsführende gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 466-1 oder G 495 zertifiziert sein. Bei Arbeiten an Gasinstallationsleitungen ist eine Aufsicht möglicherweise nicht erforderlich, wenn keine Gesundheits-, Brand- oder Explosionsrisiken zu erwarten sind.

In einem bestimmten Arbeitsbereich können Risiken auftreten oder bestehen (zusätzlich zu den allgemeinen bereits vorhandenen Risiken), zum Beispiel:

  • bei Beginn der Arbeiten bevor die Absperrarmatur geschlossen und die Leitung ent-spannt ist oder beim Entlüften der Leitung,

  • bei ausströmendem Gas (Brand- und Explosions- und Erstickungsgefahr),

  • bei expandierendem Gas (Überdruck).

Bei unkontrolliertem Gasaustritt besteht allerhöchste Gefahr. Es sind alle wichtigen Sofortmaßnahmen durchzuführen, ohne sich jedoch selbst in Gefahr zu begeben.

Üblicherweise sind hierbei die wichtigsten Maßnahmen:

  • Gaszufuhr absperren.

  • Raum oder Umgebung durchlüften.

  • Zündquellen vermeiden oder beseitigen.

  • Zündfunken durch elektrische Anlagen vermeiden.

  • Keine Lichtschalter betätigen.

  • Keine Stecker ziehen.

  • Keine Telefone benutzen.

  • Achtung vor selbstschaltenden Einrichtungen wie Kühlschrank oder Brenner.

  • Elektroinstallation möglichst außerhalb des Gefahrenbereichs freischalten.

  • Wenn erforderlich , Polizei, Feuerwehr und das Gasversorgungsunternehmen be-nachrichtigen.

  • Gefahrenbereich unbedingt von Unbefugten befreien und freihalten.

  • Bei unmittelbarer Gefahr, Nutzer bzw. Bewohner von Wohngebäuden zum panik-freien Verlassen der Wohnung auffordern.

Obwohl jede Situation ihre eigenen Merkmale hat, ist es wichtig, die besten Verhaltensweisen in die Arbeitssicherheitsschulung aufzunehmen, die mindestens einmal im Jahr stattfinden sollte. Kontinuierliche Schulung fördert nicht nur die sichersten Aktionen in gefährlichen Szenarien, sondern verringert auch erheblich die Wahrscheinlichkeit von Panikreaktionen. Mit einer angemessenen Schulung können Einzelpersonen auch bei Konfrontation mit Gefahr klug reagieren.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Gasarbeiten

Zunächst ist festzulegen, inwieweit der Bereich gefährdet ist. Ist er als ein gefährdeter Bereich eingestuft, muss Schutzkleidung nach DIN EN ISO 11612 getragen werden.

Hierbei gilt insbesondere:

  • Bei der Durchführung von Schweißarbeiten an metallischen Leitungen ist Schweißer-schutzkleidung nach DIN EN ISO 11611 zu benutzen.

  • Auf Atemschutz kann verzichtet werden, wenn die Gaskonzentrationsmessungen den gesamten gefährdeten Bereich umfassen, kontinuierlich durchgeführt werden und die Messwerte 50 % der unteren Explosionsgrenze (UEG) nicht über-schreiten.

  • Zusätzliche Kleidungsstücke dürfen die Schutzwirkung nicht beeinträchtigen (z.B. Kälte- und Regenschutz). Es empfiehlt sich, unter der Schutzkleidung keine leicht schmelzenden synthetischen Textilien zu tragen.

  • Das Tragen von Atemschutzgeräten ist bei Arbeiten an Gasleitungen erforderlich, wenn Erstickungsgefahr durch das austretende Gas nicht ausgeschlossen werden kann.

  • Abhängig von der Gefährdung ist weitere persönliche Schutzausrüstung zu tragen (z.B. Sicherheitsschuhe mit ausreichendem Ableitwiderstand gemäß TRBS 2153 Ab-schnitt 7.1).

  • Vor Beginn von Arbeiten an Leitungen unter Gasdruck sind die im Arbeitsbereich befindlichen Gasleitungen auf ausströmendes Gas zu überprüfen. Es ist darauf zu achten, dass das verwendete Gaskonzentrationsmessgerät für die jeweils zu messen-de Gaskomponente geeignet ist (z.B. Erdgas, Propan, Butan,...).

  • Während der Arbeiten sind die Messungen kontinuierlich durchzuführen.

  • Sind Gefährdungen durch Anlagen, Einrichtungen oder Stoffe vorhanden, hat der Unternehmer im Zusammenwirken mit dem Betreiber oder Eigentümer die erforder-lichen Sicherungsmaßnahmen festzulegen und durchzuführen. In Fällen, in denen die erforderlichen Arbeiten von nur einer Person ausgeführt werden, z.B. bei Gasinstalla-tionen, ist diese Forderung erfüllt, wenn diese Person im Rahmen der Unterweisung auf die Anforderungen hinsichtlich eines sicheren Zustandes des vorgesehenen Arbeitsplatzes besonders nachweislich hingewiesen worden ist.

  • Arbeitsplätze müssen schnell und gefahrlos verlassen werden können. Es sind min-destens zwei Fluchtwege, möglichst in unterschiedliche Richtungen einzurichten. Leitern müssen mindestens 1 Meter überstehen.

  • Ist mit Brandgefahr zu rechnen, sind vorbereitende Maßnahmen zur Brandbekämp-fung zu treffen. Die Brandbekämpfung ist hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen auf den Personenschutz auszurichten. Dafür sind geeignete Brandbekämpfungsmittel bereitzustellen (z.B. zwei PG 12-Feuerlöscher).

  • Der Umgang mit Feuerlöschern zum Löschen von Gasbränden sollte im Rahmen von Löschübungen trainiert werden.

Unter Druck stehende Gasleitungen dürfen nur geöffnet werden, wenn keine mechanischen Gefahren durch das expandierende Gas entstehen können. Zu den Gasleitungen gehören auch Einbauteile, z.B. Armaturen, Verschraubungen, Flansche, Stopfen.

In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen und Abführen von Gas

Bei der Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme von Gasleitungen muss ein Aufsichtsführender den Prozess überwachen. Diese Person ist verantwortlich für die Organisation und Überwachung der Arbeiten. Das gleiche Protokoll wird beim Entfernen von Gas befolgt. Das Bestimmen der Bereiche, in denen explosive Gas-Luft-Kombinationen entstehen können, erfordert spezialisiertes Wissen.

Die Bildung solcher Gemische hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • der Art des Gases,

  • der Gasmenge,

  • dem Leitungsdruck

  • und letztlich der Richtung des Windes.

Beim Spülen bzw. beim Entspannen von Gasleitungen tritt Gas aus. Dieses ist gefahrlos abzuführen.

Unter gefahrlos sind unter anderem folgende Bedingungen zu verstehen:

  • Flüssiggasansammlungen in Baugruben oder in Rohrgräben durch Leckagen lassen sich durch Absaugen oder Verwirbeln mit geeigneten Gebläsen entfernen.

  • Bei Flüssiggas kann das Gas-/Luftgemisch über eine fachgerecht installierte Fackel mit Pilotflamme gefahrlos abgeführt werden.

  • Bei der Absaugung mittels Ejektor sind maximal 50 % der UEG am Ausgang einzu-halten.

  • Durch Abdecken von Kanaleinläufen kann das Eindringen von Flüssiggas in diese verhindert werden.

Bei der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme von Gasleitungen müssen alle möglichen Zündgefahren beim Einlassen des Gases bzw. auch bei der Entlüftung ausgeschlossen werden. Dies erreicht man in der Regel durch das Entfernen der in der Leitung sich befindenden Luft.

Hierbei gelten die folgenden Regeln:

  • Die Spülgeschwindigkeit ist nach DVGW-Arbeitsblatt G 465-2 bzw. G 466-1 festzu-legen.

  • Die Spülgeschwindigkeit ist so zu wählen, dass keine Schichtenbildung durch Dich-teunterschiede entsteht.

  • Bei Verwendung von Betriebsgas muss solange gespült werden, bis das austretende Gas-Luft-Gemisch mindestens 90 % Gas enthält.

  • Es dürfen sich keine Zündquellen im brand- und explosionsgefährdeten Bereich be-finden.

  • Bei Hausanschlussleitungen muss das Gas mittels einer Schlauchleitung ins Freie ent-spannt werden. Der Gaseintritt in die Räume muss vermieden werden!

  • Schlauchleitungen mit einer Nennweite > 3 cm gemäß TRBS "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (TRBS 2153) müssen ableitfä-hig sein.

  • Metallische Ausblaserohre müssen ausreichend geerdet sein.

Warnschild für Arbeiten an Gasleitungen

Im Falle der Gefahr des Ausströmens von brennbaren Gasen muss der Arbeitsplatz schnell und gefahrlos verlassen werden und es sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Fluchtwege einrichten.

  • Fluchtweg freihalten.

  • Schutzmaßnahmen wie Gaskonzentrationsmesser verwenden.

  • Zulufteinrichtungen einsetzen.

  • Feuerlöscher und Löschdecken bereithalten.

Das Auffinden von Leckstellen erfolgt mit Gasspürgeräten. Nach Ortung des Bereiches können bedingt schaumbildende Mittel zur Auffindung der genauen Leckstelle eingesetzt werden.

Bei Leckstellen gilt:

  • Den Leckagebereich eingrenzen.

  • Die genaue Leckstelle lokalisieren.

  • Niemals offene Flammen verwenden.

  • Schaumbildende Mittel lassen Hanf aufquellen (täuschen Dichtheit vor).

  • Das Abdichten der Leckstellen erfolgt stets durch die Verwendung neuer Materia-lien.

  • Dichtungen austauschen.

  • Formstücke erneuern.

Nach jedem Eingriff in ein Gassystem wird ein Dichtigkeitstest durchgeführt. Je nach Art des Eingriffs, beispielsweise einer Reparatur, muss das Gassystem möglicherweise einer umfassenden Inspektion unterzogen werden. Ein Dichtigkeitstest ist jedoch immer obligatorisch, und in einigen Fällen könnte ein Ersttest erforderlich sein.

Die einzelnen hierbei durchzuführenden Maßnahmen sind:

  • Hauptprüfung (110 mbar) durchführen.

  • Einzelne Verbindungsstellen mit Lecksuchmittel kontrollieren entsprechend der obi-gen Beschreibung unter Leckstellen

  • Leitungen mit Betriebsgas füllen und entlüften (das Ende, also die Austrittsöffnung der Entlüftungsleitung muss an einer ungefährlichen Stelle sein)

  • Am Austritt ist eine Sicherheitszone einzurichten.

  • Warnschilder sind aufzustellen, und die Sicherheitszone ist mit den entsprechenden standardisierten Mitteln abzusperren.

  • Eine eingewiesene Person (mit Feuerlöscher ausgerüstet) an der Auslassstelle belas-sen.

Nur Personen, die ausdrücklich mit der Aufgabe betraut wurden, sollten sich in der Gefahrenzone aufhalten. Darüber hinaus sollten Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass in der Nähe keine Zündquellen, wie z.B. Fahrzeuge, vorhanden sind. Beim Abschalten einer Gasleitung muss diese von anderen aktiven Gasleitungen isoliert werden und an der Trennstelle gasdicht versiegelt werden.

Als stillgelegt gelten Gasleitungen, die über einen längeren Zeitraum nicht mehr für ihren vorgesehenen Zweck in Betrieb sind. Jegliches Restbetriebsgas in diesen Leitungen muss vollständig entfernt werden, um die Möglichkeit zukünftiger Explosionen auszuschließen. Alle Rohrleitungsanschlüsse sollten sicher und dauerhaft versiegelt werden.

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