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Außerbetriebsetzung

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Außerbetriebsetzung

Die ordnungsgemäße Außerbetriebsetzung von Feuerlöschgeräten ist ein wichtiger Schritt im Lebenszyklus solcher Anlagen

Die ordnungsgemäße Entsorgung und umweltfreundliche Wiederverwertung alter Geräte trägt zur Ressourcenschonung bei und minimiert die Umweltauswirkungen. Bei der Außerbetriebnahme von Feuerlöschgeräten müssen rechtliche und sicherheitstechnische Vorschriften beachtet werden. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachunternehmen stellt sicher, dass die Außerbetriebnahme von Feuerlöschgeräten gemäß den geltenden Standards durchgeführt wird.

Außerbetriebsetzung

Wenn ein Löschanlage teilweise oder vollständig vorübergehend außer Betrieb genommen werden muss, muss der Betreiber dem verantwortlichen Versicherer mindestens drei Tage im Voraus Bescheid geben. Falls eine unerwartete Stilllegung erforderlich wird, muss der Versicherer umgehend benachrichtigt werden.

Unter die Anzeigepflicht fallen u.a.:

  • Ausfall der elektrischen Energie für den Antrieb von Pumpen und Kompressoren

  • Störungen aller Art an mechanischen Einrichtungen sowie am Rohrnetz und an den Sprinklern bzw. Düsen

  • Während der Außerbetriebsetzung der Löschanlage sind besondere Brandschutz-maßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen müssen sicherstellen, dass ein Brand früh-zeitig entdeckt und mit bereitgestellten Löschgeräten rasch und wirksam bekämpft werden kann.

  • Die Wiederinbetriebnahme ist in jedem Falle ebenfalls dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.

Fazit

DIN 14462 dient als umfassender Regelungssatz für Löschanlagen in nicht-öffentlichen Bereichen. Er umfasst alle Richtlinien, beginnend beim Übergabepunkt für Löschwasser, einschließlich der Brandschutzanforderungen für Wandhydrantsysteme sowie Systeme mit oberirdischen und unterirdischen Hydranten.

Im Gegensatz dazu legt DIN 1988-600 die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität fest und beschreibt Schutzmaßnahmen für Trinkwasserinstallationen vor Lösch- und Brandschutzsystemen. Diese Unterscheidung zwischen den beiden Standards gewährleistet eine klare Trennung der Zuständigkeiten.

Beide Standards sichern die qualifizierte Planung und Durchführung von Löschanlagen und Brandschutzsystemen.

Brandschutzsysteme unterscheiden sich von typischen funktionalen Einrichtungen wie Klimaanlagen, Aufzügen oder Heizsystemen. Sie dienen als präventive Maßnahmen im Brandfall und erzielen daher keine unmittelbare Nützlichkeit. Daher werden Investitionen in Brandschutzsysteme oft hinterfragt. Die Berechnung der Rentabilität in diesem Zusammenhang ist unpraktisch. Höchstens kann eine Risikobewertung mit geschätzten potenziellen monetären Verlusten durchgeführt werden. Selbst dieser Ansatz wird wirtschaftlich herausfordernd, da er die Zuweisung eines monetären Werts an Menschenleben einschließt. Daher liegt es insbesondere in der Verantwortung des Facility Managements, zu zeigen, dass die zusätzlichen Kosten für ein geeignetes Brandschutzsystem durch die Sicherheit und Haftungsbegrenzung gerechtfertigt sind. Darüber hinaus können solche Systeme zu niedrigeren Versicherungskosten und möglicherweise geringeren Baukosten führen.

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