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Feuerlöschgeräte

Feuerlöschgeräte

Feuerlöschgeräte sind unerlässlich, um Brände frühzeitig zu bekämpfen und Sach- sowie Personenschäden zu minimieren

Die Auswahl geeigneter Löschmittel, wie Wasser, Schaum oder Pulver, ist entscheidend für eine effektive Brandbekämpfung. Regelmäßige Schulungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen erhöhen die Sicherheit der Mitarbeiter und verringern Risiken im Brandfall. Die Wartung und Prüfung von Feuerlöscheinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet die Funktionsfähigkeit im Notfall.

Feuerlöschanlagen, Feuerlöschgeräte

Leider ist es auch nicht einfach, den Überblick über die Regelungen zu Trinkwasserinstallationen (TRWI) zu behalten. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, sollten Sie sich auf die Kommentare zu den entsprechenden Regeln beziehen, die von DIN/Beuth und ZVSHK bereitgestellt wurden oder werden. Die wichtigste dieser Vorschriften ist jedoch die DIN 14462, die sich mit der Installation, dem Betrieb und der Wartung von Löschwasseranlagen befasst.

Der Anwendungsbereich der DIN 14462 gilt für alle Löschwasseranlagen mit angeschlossenen Wandhydranten innerhalb von Gebäuden. Darüber hinaus gilt sie für alle Anlagen mit ober- und unterirdischen Hydranten zum Objektschutz von Gebäuden.

Um sich mit den Normen besser zurechtzufinden, sollte man sich folgendes merken:

  • Die DIN 14462 hat Gültigkeit für den Fall, dass die Löschwasseranlage mit Nicht-Trinkwasser (sogenanntem Betriebswasser) versorgt wird. Die DIN gilt dann für die gesamte Anlage.rtre

  • Wird jedoch - wie in den meisten Fällen üblich - die Löschwasseranlage durch Ent-nahme aus dem Trinkwassernetz versorgt bzw. nachgespeist, beginnt in diesem Falle an der Löschwasser-Übergabestelle der Geltungsbereich der DIN 14462.

  • Für den Anlagenbereich, der sich vor der Löschwasserübergabe befindet, gilt DIN 1988-600.

Erstmals definiert dieser Standard eine klare Schnittstelle zwischen Trinkwasserinstallationen, Feuerlösch- und Brandschutzsystemen in den Normen. DIN 1988-600 beschreibt den Schutz der Trinkwasserinstallation vor den Auswirkungen von Feuerlösch- und Brandschutzsystemen. Außerdem enthält es alle Brandschutzregeln, die für den Rohrabschnitt vor dem Übergabepunkt des Löschwassers gelten.

Bleibt noch die Frage nach der Löschwasserübergabestelle selbst. Diesbezüglich gelten beide Normen und zwar wie folgt:

  • Definition der Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Löschwasserübergabestellen nach DIN 1988-600

  • Ausführung und Anforderung sowie Hinweise zur Auswahl von Anlagensystemen nach DIN 14462.

Erstmals im Zuge dieser Überarbeitung der Norm wurde auch der Bereich der Systeme mit überirdischen und Unterflurhydranten, die sich im nicht-öffentlichen Bereich befinden, einbezogen. Im Hinblick auf diese Systeme wurde immer auf die DVGW-Vorschriften verwiesen, obwohl dies technisch nicht korrekt war, da diese Systeme sich auf Hydranten des Wasserversorgers bezogen. Das Netzwerk eines Wasserversorgers hat einen völlig anderen Fluss als vergleichbare Rohrsysteme auf privatem Grund. Daher wird dieser Bereich nun auch eindeutig und unmissverständlich durch Normen geregelt. Allerdings hat auch der Umfang der DIN 14462 erheblich zugenommen. Heute ist sie die Hauptnorm für Wandhydrantensysteme und Systeme mit überirdischen und Unterflurhydranten für die einschlägigen Experten. Die Norm wurde mit dem Ziel überarbeitet, eine hygienische Beeinträchtigung des Wassers durch Stagnation zu vermeiden. Wenn solche Systeme an die Trinkwasserversorgung angeschlossen sind, stellen sie eine Gefahr für das Trinkwasser dar. DIN 1988-600 bezieht sich auf den Anschluss der Wandhydranten an die Trinkwasserinstallation. Die Norm soll die Verwendung von Löschwasserrohren mit kleinerem Durchmesser ermöglichen. Diese Rohre sind nicht für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr gedacht, sondern sollen nur zur Selbsthilfe der Gebäudenutzer in dieser Hinsicht dienen.

Objektschutz

Objektschutz in diesem Kontext bezieht sich auf die Einrichtungen und Maßnahmen, die aufgrund der Nutzung und Größe eines Grundstücks oder Gebäudes erforderlich werden. In dieser Hinsicht dienen die Inhalte der DIN 14462 ausschließlich diesem Zweck des Objektschutzes. Insbesondere werden nutzungsspezifische Anliegen behandelt, die berücksichtigt werden müssen.

Das sind zum Beispiel:

  • die räumliche Ausdehnung,

  • das erhöhte Risiko für Personen im Gebäude,

  • die vorhandenen Brandlasten,

  • die Belegungsdichte mit Maschinen und Anlagen im Gebäude,

  • die Risiken enger Bauweise.

Exemplarische Ausführung des Objektschutzes

Es gibt auch Ausnahmen in Bezug auf die Anwendung der DIN 14462. Diese betreffen den öffentlichen Sektor, insbesondere die Grundsätze des Brandschutzes, wenn beispielsweise in Gewerbegebieten, Mischgebieten, Industriegebieten und Wohngebieten kein erhöhtes Risiko für Personen und Eigentum besteht.

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