Dämmarbeiten
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Dämmarbeiten sind essenziell, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen und den Wärmeverlust zu minimieren
Die Auswahl geeigneter Dämmstoffe und -methoden beeinflusst direkt die Effizienz und Langlebigkeit eines Gebäudes. Dämmarbeiten sollten nur von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden, um eine korrekte Installation und die Einhaltung von Standards zu gewährleisten. Regelmäßige Kontrollen und Instandhaltung der Dämmsysteme sind wesentlich, um die Haltbarkeit und Funktionalität der Lösungen zu gewährleisten.
Dämmarbeiten
Die ATV „Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen“ - DIN 18421 - gilt für Dämmarbeiten an Produktions- und Verteilungsanlagen im Industriebau und in der Haus- und Betriebstechnik, z.B. für:
Apparate,
Behälter,
Kolonnen,
Tanks,
Dampferzeuger,
Rohrleitungen,
Heizungs, Lüftungs, Klima, Kaltwasseranlagen,
Wassererwärmungsanlagen;
Kühl- und Klimaräumen,
Brandschutzarbeiten an Elektro- und Entrauchungsanlagen sowie
Brandschutzarbeiten für Abschottungen bei Decken- und Wandöffnungen.
Sie gilt nicht für:
Dämmarbeiten an Gebäuden und Bauwerken,
an werkseitig gedämmten Anlageteilen
und in Kernkraftwerken.
Der Titel der DIN 4140 "Dämmarbeiten an industriellen Anlagen in der Industrie und in der technischen Gebäudeausrüstung - Ausführung von Wärme- und Kältedämmung" bezieht sich auf die Baustoffe und Komponenten, die bei der Isolierung verwendet werden.
Und dazu
Diese Regeln betreffen vor allem die konstruktive und maßliche Ausbildung von Wärme- oder Kältedämmungen, aber auch die voraussetzenden und begleitenden Nebenarbeiten, wie z.B.
Reinigen des Untergrundes
Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Dämm- oder Brandschutzarbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln
Ausgenommen sind Schutzmaßnahmen.
Fertigstellen von Dämm- oder Brandschutzsystemen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Dämm- oder Brandschutzarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, handelt es sich um besondere Leistungen.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.
Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen.
Zusammenstellungen der Produkt-/Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte.
Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen,
Vorlage vorgefertigter Muster.
Verwendbarkeitsnachweise, Fachunternehmererklärungen.
werden beschrieben.
Bei der Vergabe oder Durchführung von Dämmarbeiten ist es für die Qualitätssicherung entscheidend, dass die entsprechenden Informationen über die Dämmung auch im Zuge der Planung des Heiz- oder Kühlsystems bereitgestellt werden. Eine nachträgliche Bestimmung der Dämmeigenschaften (thermodynamische Berechnungen) ist oft technisch nicht möglich und mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Insbesondere bei der Isolierung von Komponenten eines Kühlsystems sollte beachtet werden, dass die Kosten für die Kälteerzeugung dreimal höher sind als für die Wärmeerzeugung!
Abgesehen von speziellen Konstruktionen, die in einigen Fällen erforderlich sind, sollten die üblicherweise zu verwendenden Dämmelemente hinsichtlich ihrer Herstellung oder Konstruktion ausgewählt werden.
Vorfertigung wie folgt bezeichnet:
Abflachungen,
Aufdoppelungen für Flansche von Luftleitungen und für Halterungen,
Ausschnitte,
Blenden, Rosetten,
Bögen,
Deckel,
Einsätze,
Endstellenausbildungen von Ummantelungen und Brandschutzbekleidungen, z. B. Stoßkappen, Halterungsformkappen, Hauben,
Hosenstücke,
Kappe,
Knicke,
konische Bögen,
Konusse,
Kreisringe,
Manteleinschnürungen,
Passstücke,
Regenabweiser,
Stirnseiten,
Stutzen,
Tragkonstruktionen,
Trennungen der Ummantelungen und Brandschutzbekleidungen,
Übergangsstücke,
Anschlüsse an angrenzende Bauteile (Boden, Decke, Wand) für Bekleidungen.
Für den Brandschutz: Einzelstrecken < 2 m Länge, z. B bei Brandschutzarbeiten, Einzelflächen < 5 m², z. B bei Brandschutzarbeiten, Brandschutzelemente, z. B. Revisionsklappen, Durchführungen, Brandschutzmanschetten je Wand- und Deckenseite.