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Doku für StLB-Nr. 011 Abscheider- und Kleinkläranlagen

Facility Management: Handwerksdienste » Technik » Abscheider » Abscheider- und Kleinkläranlagen

Abscheider und Kleinkläranlagen

Die Kombination von Abscheidern und Kleinkläranlagen stellt eine effektive Lösung für die umfassende Abwasserbehandlung in Unternehmen dar

Abscheider entfernen Schadstoffe, während kleine Kläranlagen den biologischen Abbau von organischen Substanzen ermöglichen. Die Integration von Abscheidern und kleinen Kläranlagen in ein Gebäude trägt dazu bei, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und Umweltvorschriften einzuhalten. Eine regelmäßige Wartung und sorgfältige Überwachung beider Systeme sind entscheidend, um eine optimale Leistung und die Einhaltung der gesetzlichen Standards sicherzustellen.

Allgemeine Vorbemerkung

Die Dokumentation erfolgt gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung für den jeweiligen Service, Teilservice, Bauteil oder Designvariante. Der Inhalt und Umfang der Dokumentation muss entsprechend aufgegliedert werden, insbesondere für Systeme, unter Berücksichtigung der Baugruppen oder Einzelelemente. Dies entspricht dem allgemeinen Leistungsumfang gemäß der jeweiligen Dokumentation.

StLB-Nr. gliedert sich wie folgt:

  • Anlagen / Bauteile für Leichtflüssigkeiten

  • Anlagen / Bauteile für Stärke

  • Anlagen / Bauteile für Fette

  • Kleinkläranlagen ohne Abwasserbelüftung, Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung, Kleine Kläranlagen, Filtergräben, Untergrundverrieselungen, Probenahmeschächte / -einrichtungen, Pumpenfertigschächte, Sickerschächte

  • Ergänzungsbauteile

  • Generalinspektionen, Inbetriebnahme, Einweisungen

  • Entfernen / Verfüllen

  • Abbruch.

Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich obliegt es dem Auftragnehmer, Nachweise über Materialien und Komponenten vorzulegen. Ähnlich wie bei anderen Gewerken müssen hier Informationen zur Ausführung, zur Verwendung möglicher aufbereiteter Materialien, spezielle Angaben zur Art, Qualität und Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien und Komponenten einschließlich der Hilfsmittel bereitgestellt werden, und entsprechende Nachweise zur Eignung und Qualität sind vorzulegen.

Alle Bauzeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige zu liefernde Dokumentationen müssen vom Auftragnehmer an den tatsächlichen Stand der Arbeiten angepasst werden, nachdem die Arbeiten abgeschlossen wurden, und anschließend der Dokumentation beigefügt werden.

Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

  • Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Diese Forderung beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart,

  • Angaben zur Bauweise,

  • zur Konstruktion und Montage bzw. zur

  • Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

  • In Ergänzung der o.g. Abnahme-/ Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden, zu liefern, d.h. bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.

Normen und Gesetze

Die technische Umsetzung ergibt sich durch Normen und technische Regelwerke.

Die wichtigsten technischen Regelwerke für den Umgang mit mineralölhaltigen Abwässern und wassergefährdenden Stoffen sind:

  • (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und dazugehörige Abwasserverordnung

  • Verordnung (EU) 305/2011 zur Vermarktung von Bauprodukten

  • DIN EN 858-1Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) -Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung; Deutsche Fassung

  • EN 858-1:2002 + A1:2004

  • DIN EN 858-2 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) -Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung EN 858-2:2003

  • DIN 1999-100 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten -Teil 100: Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2

  • DIN 1999-101Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten -Teil 101: Zusätzliche Anforderungen an Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester (FAME)

  • DIN 19901 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette - Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit.

Neben der funktionalen Eigenschaft der Systeme gewährleistet die Einhaltung der relevanten deutschen Normen auch die strukturelle Stabilität, die Dichtigkeit gegenüber leichten Flüssigkeiten und den sicheren Betrieb der Systeme. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Zulassungsgrundsätzen des Deutschen Instituts für Bautechnik geschenkt werden, nach denen Systeme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung zusätzlichen Prüfkriterien unterliegen.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Beschreibungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen Überblick über die Struktur der Komponenten und ihre individuellen Bestandteile oder Baumaterialien sowie über die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Funktionen der Produkte zu liefern.

Alle in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen müssen durch gültige Nachweise der Eignung belegt werden, normalerweise in Form von Prüfzertifikaten oder ähnlichen Dokumenten von offiziell anerkannten und zertifizierten Prüfstellen gemäß den relevanten Vorschriften. Darüber hinaus müssen Bauproduktdatenblätter oder Materialerklärungen zur Verfügung gestellt werden, um eine qualitative Beschreibung der verwendeten Baumaterialien und Produkte bereitzustellen. In Bezug auf die LV-Positionen sollten diese Dokumente Details wie den Produktnamen, den Hersteller, die Produktfunktion, die Bereitstellung von technischen Datenblättern, Sicherheitsdatenblättern, aufgeschlüsselt nach Kostenbereich oder STLB-Bau, mit Zuordnung zur spezifischen Installationsumgebung und Informationen zum Status der Informationen sowie gegebenenfalls besondere Garantiefristen enthalten.

Diese oben genannten Datenblätter müssen spezielle Nachweise zur Einhaltung der in den Spezifikationen festgelegten Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere Datenpunkte wie:

  • Sicherheit gegen Austreten (z.B. von Leichtflüssigkeit)

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten.

Die Produktbeschreibung oder Materialerklärung muss auch sämtliche notwendigen Informationen enthalten, um Ersatz- und Austauschteile für jedes der aufgeführten Produkte zu beschaffen, die für Reparatur- und Ersatzarbeiten erforderlich sind. Diese Informationen sollten den genauen Hersteller- oder Lieferantennamen umfassen, der klar auf das Herstellerverzeichnis verweist und Herstellerdetails sowie Artikelnamen enthält.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • Die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Instandhaltungs- und Pflegehinweise

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege

Wenn möglich innerhalb eines festgelegten Zeitplans, umfasst dies auch Anleitungen für Reparatur- und Austauschverfahren sowie Erklärungen zu Reinigungs- und Pflegeprodukten, den verwendeten Geräten, deren Herstellern und möglichen alternativen Bezugsquellen.

Hersteller- und Fabrikatverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/Fax­ Nr./Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Zusätzlich zu den oben genannten alphanumerischen Nachweisen gelten diese Anforderungen auch für alle grafischen Darstellungen, wie beispielsweise Bestandspläne, Renovierungspläne und alle Montage- und Werkstattzeichnungen, die vom Auftragnehmer auf der Grundlage der Ausführungs- und Detailplanung des Auftraggebers oder Architekten erstellt werden, sowie die neuesten ausgeführten Versionen. Diese visuellen Dokumente müssen gemäß den formalen und strukturellen Vorgaben in den CAD-Richtlinien des Auftraggebers erstellt werden.

Soweit möglich sollten alle Zeichnungen Verweise auf die Elementlisten enthalten.

Schnell weg damit

Schnell weg, sieht ja keiner

Heutzutage wird die Kritik an den negativen Folgen unsachgemäßer Spülungen weltweit lauter denn je. Unsere Meere sind verschmutzt, die Umwelt leidet, und es scheint, dass die Situation sich eher verschlechtert als verbessert.

Daher möchten wir in diesem Buch an dieser geeigneten Stelle nachdrücklich betonen, dass die Toilette nicht als Mülltonne verwendet werden sollte! Obwohl es sehr bequem sein mag, unerwünschte Gegenstände, Flüssigkeiten oder andere Materialien einfach hinunterzuspülen, denken heutzutage viele umweltbewusste Menschen darüber nach, welchen Weg diese Dinge nehmen und wo sie letztendlich landen werden.

Sicher, manches wird im Rahmen der Abwasserbehandlung wieder herausgeholt, vieles aber auch nicht. Also:

  • Wasser ist ein wichtiger und notwendiger Grundstoff des alltäglichen Lebens: Rund 125 Liter Trinkwasser verbraucht jeder Mensch am Tag. Beim Duschen, bei der Körperpflege, beim Waschen, Putzen und Kochen und beim Betätigen der Toilettenspülung. So wird Wasser mit Fäkalien, Lebensmittelresten, Fetten, Ölen und Reinigungsmitteln verschmutzt.

  • Insbesondere die Toilette wird häufig als Mülltonne missbraucht. Dabei ist klar: Alles was über die Toilette entsorgt wird, muss wieder mit hohem technischen Aufwand vollständig aus dem Abwasser herausgeholt werden.

  • Nicht nur Restmüll stellt ein Problem für die nachhaltige Abwasserreinigung dar. Auch lösliche Stoffe wie Lacke und Farben, scharfe Reiniger, Lösungsmittel und Verdünnergehören weder in die Toilette noch in den Ausguss. Sie vergiften das Abwasser und sind kaum aus dem Wasser wieder herauszubekommen.

  • Gleiches gilt auch für Medikamente. Es handelt sich hierbei um Sondermüll!

  • Pflanzliche und tierische Öle und Fette verkleben die Abwasserleitungen und erleichtern somit Ratten den Weg durch die Rohre, die sich dann auch schon mal bis in die Badezimmertoilette vorwagen. Deshalb sollten diese Abfälle in geschlossenen Gefäßen (z. B. alten Schraubgläsern) mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Wenn man mal nicht weiß, wohin ein bestimmter Abfall gehört, findet meist man im „Abfall-ABC“ des örtlichen Entsorgers die diesbezüglichen Infos.

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