Entrauchung
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Die Einführung von E-Ladestationen ist eine wesentliche Maßnahme, um den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern
Eine sorgfältige Planung der Ladeinfrastrukturen ermöglicht eine effiziente Ressourcennutzung und gewährleistet hohe Verfügbarkeit. Intelligente Ladesysteme können das Netz entlasten, indem sie den Energieverbrauch und die Ladezeiten steuern. Die Integration erneuerbarer Energiequellen in die Ladeinfrastrukturen fördert die Nachhaltigkeit und reduziert Emissionen.
- Aufzugsschächten
- Entrauchung von Treppenräumen
- Entrauchung von Kellerräumen
- Entrauchung von Aufzugschächten
- Entrauchung von Sonderbauten
In Aufzugsschächten, Treppen- und Kellerräumen
Die Entrauchung umfasst alle technischen Maßnahmen und Mittel, um Rettungswege und Aufenthaltsbereiche für Personen im Brandfall raucharm bzw. rauchfrei zu halten und für die Feuerwehr im Brandfall die Sichtverhältnisse zu verbessern. Die Anforderungen an die Entrauchung von Standardbauten sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt.
Bei Sonderbauten oder Garagen sind ggf. weitergehende Maßnahmen für den Abzug von Rauch oder Wärme erforderlich. Die bauordnungsrechtlichen Schutzziele sind die Rettung von Personen und wirksame Löscharbeiten. Basierend auf der Musterbauordnung (MBO) müssen nach den jeweiligen Landesbauordnungen drei Bereiche entraucht werden: Treppen- und Kellerräume sowie notwendige Fahrschächte von Aufzügen.
Nicht nur durch Feuer und Hitze, sondern vor allem durch Rauchgase entstehen Gefahren für Menschen und Tiere.
Entrauchung von Treppenräumen
Nach § 35 Absatz 8 der Musterbauordnung ist für innen liegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden mit einer Höhe, die je nach Bundesland zwischen 7,00 und mehr als 13,00 m variieren kann, an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 1,00 m² erforderlich. Diese muss vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus manuell oder per Druckknopf geöffnet werden können. Handsteuereinrichtungen für Rauch- und Wärmeabzüge (Handfeuermelder) sind in der Farbe Tieforange (RAL 2011) anzubringen. Die Öffnung zur Rauchableitung ist auch in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 erforderlich.
Rauchabzüge in notwendigen Treppenräumen dienen nicht der Rauchfreihaltung des Treppenraums, sondern der Entrauchung nach der Evakuierung des Gebäudes. Sie sind als Bauprodukte, die für die Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Bedeutung haben, in der Bauregelliste C unter Punkt 3.10 aufgeführt.
Entrauchung von Kellerräumen
Gemäß § 37 Absatz 4 der Musterbauordnung müssen Kellerräume ohne Fenster mindestens eine Öffnung nach außen aufweisen, um die Rauchableitung zu ermöglichen. Für den gesamten Keller reicht eine solche Öffnung aus. Kellerräume ohne Öffnungen nach außen oder Kellerschächte sollten jedoch über innere Durchgänge mit Kellerräumen verbunden werden, die Öffnungen besitzen (wenn erforderlich, zusätzlich zu Türöffnungen und innerhalb der vom Baurecht festgelegten Grenzen).
Entrauchung von Aufzugschächten
Notwendige Aufzugsschächte (ohne Verkleidung) müssen eine Öffnung zur Rauchableitung aufweisen, die 2,5% der Schachtfläche entspricht, jedoch mindestens eine Fläche von 0,10 m² beträgt. Die Position des Rauchabzugs sollte so gewählt werden, dass er nicht durch den Einfluss des Windes beeinträchtigt wird.
Aufzugsschachtentrauchung versus EnEV
Aufzugsschächte, die dauerhaft geöffnet sind und somit die Dichtheit des Gebäudes beeinträchtigen, stehen im Widerspruch zu den Anforderungen der Energieeinsparverordnung in Bezug auf die strukturelle Wärmedämmung. Gemäß § 6 der EnEV, der die Dichtheit und den minimalen Luftaustausch betrifft, steht jedoch der erforderlichen Rauchabzugsöffnung in notwendigen Schächten nichts im Wege. In den "Interpretationsfragen zur Energieeinsparverordnung, 11. Staffel" vom 09.12.2009 wird erläutert, dass Öffnungen, die aufgrund anderer Rechtsbereiche (z. B. Brandschutz) erforderlich sind, nicht den Dichtheitsanforderungen der EnEV unterliegen.
Bei der Berechnung des Wärmeverlusts durch Öffnungen im Gebäude werden diese Öffnungen nicht berücksichtigt. Dennoch kann es im Interesse der Einsparung von Heizkosten, Energie und der Reduzierung von CO₂-Emissionen sinnvoll sein, die Rauchabzugsöffnung zu schließen, die nur bei Rauch im Schacht aktiviert wird. Bei dieser Maßnahme muss jedoch bei der Wartung besondere Aufmerksamkeit gewährleistet sein.
Entrauchung von Sonderbauten, Industriebauten und Garagen
Für Industriegebäude, mittelgroße und große Garagen sowie andere Spezialgebäude gibt es spezielle Anforderungen in den entsprechenden Richtlinien oder Sonderbauvorschriften für Rauchabzug, beispielsweise aus Flucht- und Rettungswegen. Diese Anforderungen sollen unter anderem sicherstellen, dass Rauchfreiheit gewährleistet ist und eine gute Sicht bei geringer Rauchentwicklung geschaffen wird.