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Grundwasserableitung

Grundwasserableitung

Grundwasserableitung ist ein wichtiger Aspekt bei Bauprojekten, um die Stabilität des Baugrundes und die Sicherheit der Bauwerke zu gewährleisten

Die Auswahl der geeigneten Methode für die Grundwasserentwässerung hängt von Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Grundwasserspiegel und Projektgröße ab. Zu den gängigen Techniken für die Grundwasserentwässerung gehören offene Sumpfpumpen, geschlitzte Brunnen und Tiefbrunnensysteme. Ein effizientes Design der Grundwasserentwässerung trägt zur Kosteneinsparung und zum Umweltschutz bei, indem Wasserverschwendung vermieden wird.

Grundwasserentnahme-Methoden

Sandfänge und Grundwasserableitung

Bei der Arbeit mit Sandfängen und der Ableitung des Grundwassers müssen die folgenden Hinweise beachtet werden:

  • Die Ableitung des geförderten Grundwassers in Sickeranlagen, z.B. Schluckbrunnen, Sickergruben, natürliche Vorfluter oder ähnliches ist im Wasserrechtsbescheid festgelegt.

  • Die Einleitung von Grundwasser in bestehende Abwasserkanäle ist grundsätzlich nicht erlaubt. Sollte in Ausnahmefälle eine Einleitungserlaubnis in das Kanalnetz der örtlichen Entwässerung in Form einer wasserrechtlichen Genehmigung vorliegen, ist der zuständige Betrieb der örtlichen Entwässerung in Kenntnis zu setzen.

  • Feststoffanteile aus dem geförderten Grundwasser sind vor Einleitung in die jeweili-ge Einleitungsstelle, durch Anordnung entsprechender Sandfänge, abzuscheiden.

  • Gefördertes Grundwasser, Tagwasser o. Ä. aus Baugruben oder Vortrieben, wird mittels Sammelleitungen einer ausreichend dimensionierten Absetzanlage/Container bzw. Abscheider zugeführt und nach deren Passage in der Regel wieder versickert.

  • Die Versickerung erfolgt über Schluckbrunnen oder offene Erdbecken.

  • Von der im LV vorzugebenden Art der Ableitung und Wahl der Einleitungsstelle des geförderten Grundwassers kann nur mit Genehmigung der städtischen Behörde unter Beachtung der wasserrechtlichen Genehmigung abgewichen werden.

  • Das Ableitungsgerinne bzw. die Rohrleitung werden in ihrer waagrechten Länge bis zur Einleitungsstelle in den Vorfluter gesondert vergütet. Stegleitungen sind in die Pumpanlage einzurechnen.

  • Bei der Planung der Versickerungsanlagen ist sicherzustellen, dass angrenzende Grundstücke nicht vernässt werden. Die Versickerungskegel sind in kritischen Bereichen zu überwachen.

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