04125 2719982  Gebündelte Handwerksleistungen für die Metropolregion Hamburg

Abrechnungseinheiten

Abrechnungseinheiten

Eine detaillierte Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und der verwendeten Materialien erleichtert die Abrechnung und vermeidet mögliche Missverständnisse

Eine korrekte Abrechnung von Erdarbeiten ist entscheidend, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle am Projekt Beteiligten zu gewährleisten. Leistungsorientierte Abrechnungsmodelle ermöglichen eine faire Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen und können Anreize für Effizienz und Qualität bieten. Bei der Rechnungsstellung sollten rechtliche Anforderungen und branchenspezifische Standards berücksichtigt werden, um die rechtliche Konformität und die Akzeptanz bei den Kunden zu sicherzustellen.

Einheiten zur Abrechnung: Strukturierte Methode für effektive Verwaltung

Abrechnungseinheiten

Die Grundlage für den Gebrauch der folgenden Abrechnungseinheiten bildet die ATV DIN 18300. Im LV sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Art, Stoffen, Homogenbereichen sowie Maßen,

wie folgt vorzusehen:

  • Lösen, Laden, Fördern und Einbauen nach [m³], [m²] oder [t], gestaffelt nach Längen der Förderwege, wenn 50 m Förderweg überschritten werden,

  • Steinpackungen, Steinwürfe, Bodenlieferungen und dergleichen nach [m³], [m²] oder [t],

  • Verdichten nach [m³] oder [m²],

  • Herstellen bzw. Wiederherstellen der planmäßigen Höhenlage, Neigung, Ebenheit nach [m²],

  • Herstellen von Montage- und Ziehgruben, Kopflöchern, Suchschlitzen und Schürfen nach [m³], oder [St],

  • Lösen, Laden und Fördern von Bauwerksresten, großen Blöcken und dergleichen nach [m³], [St] oder [t],

  • Reinigen nach [m²].

In der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen

Sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Grundstücken gibt es eine Vielzahl von unterirdischen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen wie Kabel, Rohrschächte usw. Die Tiefe ihrer Installation kann genauso variieren wie die Art dieser Leitungen selbst. Obwohl es Richtlinien gibt, die die Tiefe angeben, in der ein Rohr verlegt werden sollte, muss man immer verstehen, dass dies nur theoretisch ist. Manchmal befinden sich diese Leitungen nur wenige Zentimeter unter der Oberfläche. Ihre Positionen sind häufig nur grob markiert oder manchmal sogar völlig unbekannt.

Deshalb ist es vor Baubeginn entscheidend, die bestehenden Leitungen zu lokalisieren. Wie einfach und kostengünstig wären Erdbauarbeiten, wenn man keine Einschränkungen hätte. Dies ist jedoch in bebauten Gebieten nicht der Fall. Daher sind Erdbauarbeiten in bebauten Gebieten in der Regel zeitaufwändig und teuer. So wichtig diese unterirdischen Leitungen auch für die Versorgung sind, so angenehm ist es für die Landschaft, dass sie unsichtbar sind.

so wohnen ihnen doch in Bezug auf Bauarbeiten folgende Nachteile inne:

  • Erdleitungen sind Hindernisse

  • Erdleitungen sind Erschwernisse

  • Erdleitungen können bei unsachgemäßem Arbeiten bzw. wenn sie unvermutet angetroffen werden, für die Beschäftigten und die Umgebung gefährlich sein.

Teure Erdarbeiten aber schöne Ansichten

Die Verpflichtung zur sorgfältigen Arbeit ergibt sich vornehmlich aus den folgenden Vorschriften:

  • § 4 Nr. 1 ArbSchG, § 16 Der Auftragnehmer hat zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden vor Beginn der Bauarbeiten zu ermitteln, ob im vorgesehenen Arbeitsbereich Leitungen vorhanden sind.

  • Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschriften 38 und 39) und DGUV Regeln 100-500 und 100-501 „Betreiben von Arbeitsmittel“.

Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, muss der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn feststellen, ob sich Leitungen im vorgesehenen Arbeitsbereich befinden. Dies wird durch verschiedene Vorschriften unterstrichen (z.B. Abschnitt 4 Nr. 1 ArbSchG, Abschnitt 16 der Unfallverhütungsvorschriften "Bauarbeiten", wie in den DGUV-Vorschriften 38 und 39 festgelegt, und DGUV-Regeln 100-500 und 100-501 zum "Betrieb von Arbeitsmitteln" unter Abschnitt 3.10 Kapitel 2.12 "Betrieb von Erdbaumaschinen").

Diese Verantwortung liegt beim Auftragnehmer, unabhängig von den Informationspflichten des Bauherrn oder Auftraggebers, wie in verschiedenen rechtlichen Dokumenten hervorgehoben (z.B. § 4 ArbSchG, der aufgrund des Verweises in § 2 Abs. 1 der Baustellenverordnung (BaustellV) für Bauherren gilt, sowie Klauseln zur Beschreibung der Dienstleistungen und ordnungsgemäßen Ausführungsdokumente in den Teilen A & B der VOB).

Auftragnehmer müssen bei Kunden und den zuständigen Behörden Informationen über Art, Position, Zustand und Verlauf dieser unterirdischen Leitungen einholen. Dies kann durch die Vorstellung und Erörterung von Plänen oder in bestimmten Situationen durch eine Vor-Ort-Anweisung erfolgen. Bei solchen Sitzungen sollten auch notwendige Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden.

Mögliche Informationsquellen sind Versorgungsunternehmen wie Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasserversorgungsunternehmen, Telekommunikationsanbieter, private Leitungsbetreiber, militärische Leitungslieferanten, Zweckverbände, Baugenehmigungsbehörden und Autobahn- oder Wasserbauämter.

Leider bieten nur wenige Leitungsbetreiber Vor-Ort-Anweisungen an, aber Auftragnehmer sollten darauf bestehen.

Betreiben von Erdbaumaschinen

Die Mehrheit der Unfälle, bei denen Personen verletzt werden, stehen im Zusammenhang mit elektrischen und Gasleitungen. Daher muss jeder kleinste Schaden, wie ein Kratzer an der Isolierung, umgehend dem Betreiber von der verantwortlichen Person gemeldet werden. Selbst geringfügige Schäden führen oft zu erheblichen Folgeproblemen.

In Deutschland bearbeiten Versicherungsgesellschaften für Sachschäden jährlich ungefähr 100.000 Fälle, die zu Verlusten von rund 500 Millionen € führen. Dennoch gehen Experten davon aus, dass die tatsächliche Anzahl der Schadensfälle und die damit verbundenen Kosten weitaus höher sind.

Es fehlen genaue Daten über die Personenschäden, die häufig diesen Sachschäden beigefügt sind. Wenn es sich bei diesen Verletzungen um Arbeitsunfälle handelt, werden sie in der Statistik der Unfallversicherungsträger nicht separat erfasst. Baumaschinen, wie Bagger, Bohren, Rammen, Sondieren und Tunnelbauarbeiten, verursachen etwa 80% der Rohrschäden.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ [DGUV Vorschriften 38 und 39]) verlangt in ihrem § 4,

  • dass Erdarbeiten durch fachlich geeignete Vorgesetzte geleitet werden müssen

  • und von weisungsbefugten Personen zu beaufsichtigen sind.

Es gelten die Regeln:

Regelverlegetiefe von Kabeln und Leitungen in öffentlichen Flächen (in Anlehnung an E DIN 1998)

Das Umgang, Anheben und Aufhängen von nicht aktivierten Kabeln ist eine elektrotechnische Aufgabe, die ausschließlich von Personen durchgeführt werden sollte, die für solche Operationen geschult und eingewiesen sind. Sie müssen auch mit den Anweisungen des Betreibers vertraut sein und die vorgesehene Schutzausrüstung, Hilfsmittel und geeignete Werkzeuge verwenden.

Bei den Erdarbeiten in der Nähe von Leitungen gelten die folgenden allgemeinen Festlegun-gen:

  • Die Schutzabstände sind nach Vorgabe der Leitungsbetreiber einzuhalten.

  • Maschineller Aushub ist bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung zulässig.

  • Schutz- und Warnelemente bieten keinen Schutz gegen mechanische Beschädigung.

  • Vorhandene Schachtabdeckungen und Straßenkappen sind stets freizuhalten.

  • Besondere Sicherungsmaßnahmen sind in Abstimmung mit den Betreibern z. B. bei Richtungsänderungen, Abzweigen und Leitungsringen festzulegen.

  • Bei unvermutetem Antreffen von Leitungen sind die Arbeiten sofort einzustellen. Die Stelle ist zu sichern und zu kennzeichnen (Gefahrenbereich absperren, Zugang verhindern).

  • Der Leitungsbetreiber und der Auftraggeber sind zu verständigen, um das Weitere abzustimmen.

Beispielbaustelle mit und an vorhandenen Erdleitungen

Rohrvortrieb

Wenn ein Facility-Manager vor der Aufgabe steht, Leitungen von Punkt A nach Punkt B auf Firmengelände zu verlegen, trifft er oft auf Hindernisse. Wenn diese Hindernisse aufgrund von ständig betriebenen Straßen oder Eisenbahnbetrieben nicht unterbrochen werden können, bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder eine Brücke bauen oder die Kabel unterirdisch verlegen.

Im Fall von Brücken fällt das Thema unter Stahlbau, der bereits besprochen wurde. Ein Durchgang könnte mit Hilfe von Rohrvortrieb geschaffen werden, manchmal auch als Kreuzung bezeichnet. Bei der Auseinandersetzung mit diesem Problem stößt man auf den Begriff "homogene Bereiche". Dieser Begriff wurde bei der Überarbeitung 2015 des Teils C der VOB eingeführt. Da die VOB für öffentliche Aufträge verbindlich ist, hat dieser Begriff eine allgemeine Bedeutung erlangt. 2015 wurden mehrere Standards aus Teil C der VOB aktualisiert. Eine wesentliche Änderung war die Einführung des Konzepts "homogene Bereiche". Die nachfolgenden Details beziehen sich auf die ATV DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten, die zu dieser Zeit überarbeitet wurden und für diese Änderungen relevant sind.

Anforderungen

Inhaltsangabe der ATV DIN 18319

Obwohl die Verwendung dieser speziellen Technologie im Facility Management selten vorkommt, findet sie hauptsächlich in größeren Unternehmen Anwendung. In diesem Buch wird sie unter Erdarbeiten kategorisiert, obwohl die VOB sie eindeutig als eigenes Gewerk ausweist. In diesem Abschnitt werden nicht ins Detail gehende Erklärungen, zusätzliche Dienstleistungen, Sonderdienstleistungen oder Abrechnungen behandelt. Für diese Details sollte man jedoch DIN 18319 konsultieren. Wie alle ATV folgt DIN 18319 einer strukturierten Inhaltsklassifikation:

DIN 4020 legt die Standards für einen geotechnischen Bericht fest. Gemäß diesen Standards wird die Mikrotunnelarbeiten der anspruchsvollsten geotechnischen Kategorie 3 zugeordnet. Für Strukturen in dieser Spitzenkategorie müssen die durchgeführten Untersuchungen begründet, dargelegt und die Ergebnisse bewertet werden.

D. h. konkret, zu ermitteln und zu dokumentieren sind die folgenden Punkte:

  • Die Lage der vorhandenen Leitungen und die Bodenverhältnisse im Bereich der Vortriebsstrecke, wie Bodenart, Lagerungsdichte, Höhe des Grundwasserspiegels, Auffüllungen mit Fremdmaterial. müssen exakt ermittelt werden, hauptsächlich deshalb, um Abweichungen von der Sollachse zu vermeiden.

  • Die Startgrube sollte dort angelegt werden, wo sich die meisten Leitungen Kabelpakete, Schächte, Kreuzungspunkte. befinden.

  • Der Mindestabstand zu vorhandenen Leitungen ist (mit den Leitungsbetreibern) festzulegen, um indirekte Leitungsbeschädigungen auszuschließen.

  • Weil bei Horizontalbohrungen ohne laufende Ortung des Vortriebskopfes (ungesteuertes Verfahren) unkontrollierte Abweichungen von der geplanten Bohrachse nicht ausgeschlossen werden können, ist dieses Bohrverfahren nur zulässig, wenn im Arbeitsumfeld keine in Betrieb befindlichen erdverlegten Leitungen vorhanden sind („grüne Wiese-Bohrung“).

Wie allgemein bekannt ist, schreibt die VOB/A vor, dass eine Dienstleistung (die zur Ausschreibung vorgesehen ist) "klar und umfassend beschrieben" werden muss, damit Bieter die Preise sicher und ohne übermäßigen Vorbereitungsaufwand bestimmen können. Ohne in diesem Buch zwischen großen und kleinen Dienstleistungsunternehmen unterscheiden zu wollen, sei darauf hingewiesen, dass die VOB mit diesen Bestimmungen beabsichtigt, auch mittelgroßen und kleineren Unternehmen gleiche Marktchancen zu bieten. Im Fall der hier diskutierten Erdarbeiten zielt die VOB-Änderung darauf ab, eine Harmonisierung im Sinne von Chancengleichheit anzustreben.

Bisher war es übliche Praxis, Bodenverhältnisse in spezialisierten Standards für jede Branche unterschiedlich zu behandeln. Nun gilt ein vereinheitlichter und harmonisierter Ansatz für Bodenverhältnisse bei allen erdbau-bezogenen Dienstleistungen in jeder Form. Dies bedeutet, dass diese Dienstleistungen nicht nur als Ganzes für die Vergabe von Verträgen betrachtet werden sollen, sondern auch die Vergabe von Teildienstleistungen an verschiedene (kleinere) Unternehmen ermöglichen. In allen Fällen bleibt der Ansatz zur Behandlung von Bodenverhältnissen konsequent gleich.

Natürlich werden diese Veränderungen in der Fachwelt verschiedene Diskussionen und Meinungen hervorrufen. Während Experten diese zur Kenntnis nehmen oder sich daran beteiligen können, werden wir uns im Rahmen dieses Buches nicht weiter in dieses Thema vertiefen.

Die unter den Verkehrsadern vorgeschobenen Rohre können je nach Verwendungszweck aus unterschiedlichen Material sein, und so kommen zum Beispiel

  • Stahlrohre,

  • Stahlbetonrohre,

  • Steinzeugrohre

  • oder auch Polyesterrohre mit Glasfaserverstärkung

Rohrpressen mit hoher Genauigkeit

Mit dieser Methode können Entfernungen von bis zu 150 m mit einer Genauigkeitsabweichung von nur wenigen Zentimetern durchfahren werden. Zunächst wird eine sogenannte Pilotbohrung erstellt, durch die anschließend das Hauptrohr entlang der gesamten Länge des Vortriebs nach dem Prinzip des Ausdehnungsverfahrens vorangetrieben wird. Eine Kamera wird zur Überwachung der Pilotstangenkette eingesetzt. Die Kamera ist an das Theodolit angebracht, das entsprechend im Startschacht eingestellt wurde. Die Pilotstangen sind transparent und miteinander verbunden. Im Inneren befindet sich ein Zielfadenkreuz mit Dioden, vor dem der Steuerkopf positioniert ist. Die Struktur der Pilotstangen, ausgestattet mit dem Steuerkopf und den Kreuzhaaren, wird langsam gedreht und mit dem Rohrvortriebssystem in den Boden gedrückt. Wenn eine Richtungsabweichung festgestellt wird, wird der Drehvorgang gestoppt, um die Stangen wieder in die geplante Richtung zu führen, indem der Vortrieb ohne Drehbewegung erfolgt. Nach erfolgter Korrektur wird der Arbeitsprozess fortgesetzt.

Das kontrollierte Pilotrohrverfahren wird hauptsächlich für leicht verformbaren Boden eingesetzt. In Fällen, in denen die Böden schwer verformbar sind, wird der Prozess durch das Einpressen einer Bohrschlamm-Mischung unter hohem Druck aus dem Steuerkopf unterstützt. Dadurch wird die Reibungskraft am Bohrrohr signifikant reduziert, sodass die Methode auch hier angewendet werden kann. Diese Vorgehensweise ist jedoch auf Schutt- oder Festgesteinböden unwirksam.

Dem Leser könnte der Eindruck entstehen, dass dies für das Facility Management nicht unmittelbar relevant ist, und diese Perspektive wäre nicht ganz falsch. Wie bereits erwähnt, wird sich das Facility Management nur in größeren Industrieunternehmen mit solchen längeren und präzisen Durchdringungen befassen müssen.

Im Falle einer Ausschreibung durch das Facility Management zeigt die Tabelle den Ausschreibungstext am Beispiel einer Anfangsaushub für eine Bohrung zu Informationszwecken.

 

Startbaugrube

EP

GP

1

in Vortriebsbauweise, wasserdicht, einschließlich Aussteifungen, wasserdichter Stahlbetonsohle und der erforderlichen Einbauten (Leitern, Absturzsicherungen usw.) herstellen.

   
 

Hinweis: Mit dem Einheitspreis sind folgende

Nebenleistungen abgegolten:

   
 

Ausführungs- und Tragwerksplanung

   
 

Herstellen des Verbaus

   
 

Liefern und Vorhalten aller erforderlichen Materialien

   
 

Lösen, laden und Förderung von Boden und Fels, gegebenenfalls auch unter Wasser

   
 

Einrichten und Betreiben der Wasserhalt, sowie der Rest Wasserhaltung

   
 

Umrüsten des Startschachtes bei Vortrieb in mehreren Richtungen

   
 

den Boden einbauen und verdichten

   
 

Verbleib des Verbaus

   
 

Rückbau des Verbaus

   
 

Abmessungen der Startbaugrube

   
 

Länge:............ mm

   
 

Breite:......... m

   
 

Tiefe:...........m

   
 

Die Maße eines eventuell später einzubauenden Schachbauwerkes müssen hierbei entsprechend der Vorgaben der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

   
 

Herstellung in den Homogenbereichen mit folgenden

Eigenschaften und Kennwerten:

   
 

.....% im homogenen Bereich A:

   
 

% desgl. B:

   
 

% desgl. C.

   
 

Anzahl:..........[Stuck]

€.........

€.........

       

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