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Verkehrssicherung

Verkehrssicherung

Verkehrssicherung ist ein wichtiger Aspekt bei Drän- und Versickerarbeiten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer während der Baumaßnahmen zu gewährleisten

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien ist entscheidend für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, um Unfälle zu verringern und Haftungsrisiken zu minimieren. Detaillierte Planung und Einrichtung von Verkehrsleitsystemen, Barrieren und Beschilderungen sind grundlegend, um Sicherheit zu gewährleisten und einen ununterbrochenen Verkehrsfluss zu erleichtern. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und die Abstimmung mit anderen Baumaßnahmen in der Umgebung sind Schlüssel für den Erfolg der Verkehrssicherheit.

Verkehrssicherung leicht gemacht

Verkehrssicherung

Entwässerungskanalarbeiten

Bei der Annahme der Dienstleistung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Dienstleister oder das ausführende Unternehmen über. Ein Sicherheitsbeamter sollte im öffentlichen Straßenraum stationiert werden. Diese Verantwortung sollte anerkannt werden, und dafür ist keine separate Zahlung zu leisten. Neben einer ausreichenden nächtlichen Beleuchtung sollten die Lichter immer eingeschaltet sein, wenn Straßen teilweise oder ganz geschlossen sind.

Die zuständige Behörde sollte über den Beginn und Abschluss der Bauarbeiten informiert werden. Hindernisse wie Barrieren sollten erst nach Abschluss der Bauarbeiten mit Zustimmung der örtlichen Bauleitung und nachdem der für die Straßeninstandhaltung zuständige Bezirk die Verkehrszonen wieder übernommen hat, entfernt werden.

Für Verkehrssicherheits- und Regelungsaufgaben muss ein akkreditiertes und lizenziertes Unternehmen eingesetzt werden. Dieses Unternehmen sollte einem anerkannten Verband oder einer Verkehrsicherheitsvereinigung angehören.

Gehwege und Fahrradwege müssen frei bleiben. Diese Wege in der Baustelle sollten während der Bauzeit ständig gewartet, gut beleuchtet und sauber gehalten werden. In der Regel sollten sie nicht für den Fahrzeugverkehr genutzt werden. Für den lokalen Verkehr, der die Baugruben durchquert, sollten Überwege, die den baulichen Vorgaben entsprechen und mit den erforderlichen Breiten von Geländern ausgestattet sind, eingerichtet und in der Leistungsliste (LV) aufgeführt werden.

Bei nach Quadratmetern beworbenen Brücken basiert die Dimensionierung auf der statisch geforderten Größe. Balken zur Aufnahme von Straßenlasten können auch die Baugrube stützen. Erforderliche horizontale Unterstützungen sollten vorhanden sein, um Bremskräfte zu verwalten, und sicherzustellen, dass diese Kräfte korrekt in die Erde geleitet werden.

Temporäre Brücken sollten den Kriterien der Feuerwehr entsprechen und für Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer zugänglich sein. Fußgänger- und Radfahrerbrücken sollten an die örtliche Umgebung angepasst sein. Geltende Richtlinien gelten für die Geländer. Ein 0,25 m vertikales rot-weißes Sicherheitszeichen sollte am oberen Teil angebracht werden. Eine ordnungsgemäße Entwässerung des Regenwassers auf der Straße und innerhalb der Baugrube muss gewährleistet sein. Es sollte kein Rückstau geben, und kein Regenwasser sollte in die verlegten Rohre eindringen.

Bezüglich Ersatzvorflut bzw. der Maßnahmen für Umschlussarbeiten gelten folgende Vor-gaben:

  • Der AN hat sich vor Baubeginn anhand der vom AG gegebenen Erläuterungen und überlassenen Bestandsunterlagen sowie der mitgeteilten Wassermengen und ggf. Wasserstände einen umfassenden Überblick über die Netzsituation im Umfeld der Baustelle zu verschaffen.

  • Lage und kritische Höhen von möglicherweise anspringenden Überläufen in Oberflächengewässern, sowie Deckelhöhen an kritischen Punkten werden vom AG angegeben.

  • Der AN hat für den Zeitraum der Wasserhaltung den ordnungsgemäßen Betrieb aller Geräte, Rohre und Installationen zu gewährleisten. Hierzu sind regelmäßige Kontrollen und Wartungen der gesamten Anlage einschließlich der erforderlichen Warneinrichtun-gen durchzuführen. Auftretende Leckagen müssen umgehend beseitigt werden.

  • Mit den Wasserhaltungsmaßnahmen hat der AN sicherzustellen, dass über die gesamte Bauzeit die zur Ausführung kommenden Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Schädlicher Rückstau im bestehenden Kanalnetz ist auszuschließen.

  • Bei der Herstellung der Ersatzvorflut ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass während der gesamten Bauzeit kein Schmutzwasser in den Boden gelangt. Schädlicher Rückstau im bestehenden Kanalnetz ist auszuschließen.

  • Vor Einleitung von Abwasser in das vorhandene Kanalnetz ist die Abstimmung mit dem AG und dem Netzbetreiber erforderlich.

  • Innenliegende Ersatzvorfluten werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Alle Ersatz-vorfluten sind nach Beendigung der entsprechenden Arbeiten zurückzubauen. Nicht rückbaubare Ersatzvorfluten sind zu verdämmen.

  • Beim Absperren und Überpumpen von Hausanschlussleitungen hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass kein Rückstau in die Kellerräume der Anlieger auftreten kann. Der AN haftet für alle Schäden und Folgeschäden, die infolge unsachgemäßer Wasserhaltung entstehen. Der AN hat sich im Vorfeld zu Sanierungsmaßnahmen mit den Anliegern hinsichtlich der Wasserhaltung der Hausanschlussleitungen und Grundstücksentwässerung abzustimmen.

  • Die Pumpen sind mit funktionstüchtigen Betriebsstundenzählern auszustatten. Vergütet wird nur die tatsächlich angefallene Pumpdauer. Der Zählerstand ist dem AG beim Ein- und Ausbau anzuzeigen.

Weiterhin sind die einschlägigen Regelungen zu beachten bezüglich:

  • Straßenaufbruch und Wiederherstellung

  • Aufbruch von Oberflächenbefestigungen

  • Asphaltfräsarbeiten

  • Aufbrucharbeiten im Straßenbereich

  • Wiederherstellung von Oberflächenbefestigungen

  • Provisorische und endgültige Wiederherstellung der Straßenoberflächen.

Bezüglich der endgültigen Wiederherstellung der Straßenbefestigung sollen folgende Min-destaussagen vertraglich vereinbart werden:

  • Belastungsklasse / Bauklasse

  • Regelbauweise nach den entsprechenden Vorschriften.

Bei einer dauerhaften Straßenwiederherstellung mit laufenden Kanälen erweitert sich die Breite der Ausgrabungsgrube um ungefähr einen halben Meter auf jeder Seite. Wenn vibrierte wasserdichte Spundwände bestätigt werden, wird die Siedlungsbreite um ein Viertel Meter erhöht.

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