Inhalt und Umfang von Zimmerer und Holzbau
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Zimmerer- und Holzbauarbeiten sind ein wichtiger Bestandteil im Hoch- und Tiefbau und bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Die Verwendung von Holz als nachwachsender Rohstoff trägt zur Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit von Bauprojekten bei. Präzise Planung und moderne Produktionsmethoden führen zu individuellen und hochwertigen Holzkonstruktionen. Die Verwendung innovativer Verbindungselemente und Holzschutzmaßnahmen gewährleistet die Langlebigkeit und Stabilität des Gebäudes.
Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen
Grundsätzlich muss der Auftragnehmer - wie bei vielen anderen Gewerken - Nachweise über Materialien und Bauteile erbringen. Dies umfasst Informationen zur Gestaltung, zur Verwendung von möglicherweise wiederaufbereiteten Materialien, spezielle Angaben zur Art, Qualität und Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien und Bauteile sowie zur Verwendung von Hilfsmaterialien. Hierbei müssen entsprechende Nachweise über Eignung und Qualität vorgelegt werden. Die Dokumentation erfolgt gemäß VOB/C ATV DIN 18334 für die Mengenermittlung und Abrechnung von Zimmerer- und Holzbauarbeiten.
Um Widersprüche in der Dokumentation zu vermeiden, insbesondere hinsichtlich der Maße, müssen die folgenden Richtlinien beachtet und Unterscheidungen getroffen werden:
Abrechnungsart nach Raummaß, nach Flächenmaß, nach Längenmaß
sonstige Bauteile (Ortgang, Profile)
Stahlteile, falls in der Leistung vorhanden
Aussparungen, Öffnungen
Zusammenhängende Bauteile.
Es sind die vereinbarten (und gelieferten) Holzarten zu dokumentieren, und zwar jeweils zum Material, wie z.B.:
Holzart (z.B. Kiefer)
Gebrauchsklasse DIN 68800-1
Art des Holzschutzes
Wie oberflächenbehandelt (z.B. gehobelt, parallel gesäumt)
Sortierklasse DIN 4074-1
Güteklasse DIN 68365
Angaben zum Untergrund) u.a.
Die Einhaltung einschlägiger Vorschriften muss erkennbar sein, wie z.B.:
Bei Treppen muss verwendetes Laubholz der Güteklasse II entsprechen
Die Holzfeuchte beim Einbau muss 9 % +/-3 % betragen.
Treppen müssen passgenau und formschlüssig zusammengearbeitet sein.
Trittstufen dürfen aus verleimten Einzelteilen hergestellt werden.
Bei furnierten Trittstufen (Verbundstufen) muss die Dicke der Decklagen auf den Tritt-flächen z.B. bei Verwendung von Hartholz mindestens 2,3 mm, und bei Verwendung von Weichholz mindestens 5 mm betragen.
An den Stoßkanten muss die Dicke der Decklage für beide Holzarten mindestens 6 mm betragen.
Farbunterschiede zwischen Massivholz und Holzlamellen sind zulässig.
Ist eine Versiegelung der Treppe vorgeschrieben, so sind die Tritt- und Stoßflächen zu versiegeln.
Alle zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen sind nach Ausführung der Arbeiten vom AN dem Endzustand anzupassen und der Dokumentation beizufügen.
Durch den AN sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:
Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle
Nachweise zur Bauart
Sicherheitshinweise,
Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),
Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,
Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.
Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:
VOB-Abnahmebescheinigungen,
behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnah-men/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie relevant und vom AN zu beschaffen sind,
Gewährsbescheinigungen,Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifika-te bzw. -erklärungen,
Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.
Dies beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen
zur Bauart,
Angaben zur Bauweise,
zur Konstruktion und Montage bzw. zur
Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errich-tung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.
Eine Auswahl der hierbei wichtigsten Vorschriften aus DIN 18334 finden sich in der fol-genden Aufstellung:
Art, Lage und Tragfähigkeit von Anschlagpunkten für Schutznetze. Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten.
Dachlattung ist unter Berücksichtigung des Sparrenabstandes und der Sortierklasse aus Latten nach Tabelle 1 [der Norm] herzustellen.
Nennquerschnitt Auflagerabstand sind ergänzend zur ATV DIN 18299 zu handhaben.
Gezimmerte Türen und Tore sind aus ungehobelten, besäumten Brettern und Bohlen nach DIN 68365 zu fertigen
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: Raummaß (m³), getrennt nach Bauart und Maßen, für Holz für Verzimmerungen.
In Ergänzung der o.g. Abnahme-/ Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwend-barkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt wer-den zu liefern, d.h. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.
Beispielhafte Nennung aller mitwirkenden Normen
In der allgemeinen Beschreibung eines Handwerks können in diesem Buch nur die Grundlagen behandelt werden. Es muss jedoch klar sein, dass bei der praktischen Ausführung der Arbeiten im Handwerk immer eine Vielzahl von Normen berücksichtigt werden muss. In Teil 1 dieses Buches wurde dieses Thema bereits aus einer anderen Perspektive behandelt. Für Fenster und Aufzüge wurden die jeweiligen normativen Nummern genannt, die in den verschiedenen Bauphasen beachtet werden müssen. In dieser kurzen Beschreibung des Handwerks Zimmerer- und Holzbauarbeiten betrachten wir das Thema von der Seite der spezifischen Normen. Dies soll als Beispiel dienen, um zu zeigen, wie eng die Arbeit mit anderen Normen verknüpft ist. Natürlich kann von einem Einrichtungsleiter nicht erwartet werden, dass er alle diese Normen im Detail kennt und persönlich überwacht. Dennoch ist es wichtig, dass er diese Verbindung erkennt und versteht, dass bei allen Arbeiten, die er selbst ausführt, anweist oder von Dritten ausführen lässt, eine Vielzahl normativer Standards immer beachtet werden muss. Im Wesentlichen unterstreicht dies die Notwendigkeit, dass der Auftraggeber sicherstellen muss, soweit wie möglich, dass der jeweilige Auftragnehmer tatsächlich in der Lage ist, die Arbeit professionell auszuführen.
Die folgende Tabelle zeigt bei einem Gewerk, dem man normalerweise solch tiefgründige Überlegungen nicht widmet, demonstrativ diese Vielzahl mitwirkender Normen.
Nr. | Norm | Bezeichnung der Norm |
---|---|---|
1 | DIN 97 | Senk-Holzschrauben mit Schlitz |
2 | DIN 1052-10 | Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken -Teil 10: Ergänzende Bestimmungen |
3 | DIN 1960 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen |
4 | DIN 1961 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen |
5 | DIN 4072 | Gespundete Bretter aus Nadelholz |
6 | DIN 4074-1:2012-06 | Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit -Teil 1: Nadelschnittholz |
7 | DIN 4074-5 | Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit -Teil 5: Laubschnittholz |
8 | DIN 4108-10 | Wärmeschutz- und Energie-Einsparung in Gebäuden -Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe -Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe |
9 | DIN 4178 | Glockentürme |
10 | DIN 7998 | Gewinde und Schraubenenden für Holzschrauben |
11 | DIN 18065 | Gebäudetreppen -Definitionen, Messregeln, Hauptmaße |
12 | DIN 18202 | Toleranzen im Hochbau -Bauwerke |
13 | DIN 18203-3 | Toleranzen im Hochbau -Teil 3: Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen |
14 | DIN 18299 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art |
15 | DIN 18303 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Verbauarbeiten |
16 | DIN 18331 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Betonarbeiten |
17 | DIN 18340 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Trockenbauarbeiten |
18 | DIN 18351 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden |
19 | DIN 18355 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Tischlerarbeiten |
20 | DIN 18356 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Parkett- und Holzpflasterarbeiten |
21 | DIN 18900 | Holzmastenbauart -Berechnung und Ausführung |
22 | DIN 20000-1 | Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken -Teil 1: Holzwerkstoffe |
23 | DIN 20000-5 | Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken -Teil 5: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt |
24 | DIN 68119 | Holzschindeln |
25 | DIN 68365 | Schnittholz für Zimmererarbeiten -Sortierung nach dem Aussehen -Nadelholz |
26 | DIN 68368 | Laubschnittholz für Treppenbau -Gütebedingungen |
27 | DIN 68705-2 | Sperrholz -Teil 2: Stab- und Stäbchensperrholz für allgemeine Zwecke |
28 | DIN 68740-2 | Paneele -Teil 2: Furnier-Decklagen auf Holzwerkstoffen |
29 | DIN 68800 | (alle Teile), Holzschutz |
30 | DIN 68800-2 | Holzschutz -Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau |
31 | DIN 68800-3 | Holzschutz -Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln |
32 | DIN 68800-4 | Holzschutz -Teil 4: Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten |
33 | DIN EN 204 | Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nichttragende Anwendungen |
34 | DIN EN 300 | Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) -Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen |
35 | DIN EN 312 | Spanplatten-Anforderungen |
36 | DIN EN 314-2 | Sperrholz-Qualität der Verklebung -Teil 2: Anforderungen DIN EN 315, Sperrholz-Maßtoleranzen |
37 | DIN EN 336 | Bauholz für tragende Zwecke-Maße, zulässige Abweichungen DIN EN 338, Bauholz für tragende Zwecke-Festigkeitsklassen |
38 | DIN EN 520 | Gipsplatten -Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 622 (alle Teile), Faserplatten-Anforderungen |
39 | DIN EN 635-1 | Sperrholz -Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche -Teil 1: Allgemeines DIN EN 636, Sperrholz-Anforderungen |
40 | DIN EN 1912 | Bauholz für tragende Zwecke -Festigkeitsklassen-Zuordnung von visuellen Sortierklassen und Holzarten |
41 | DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5 | Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 1-1: Allgemeines -Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau |
42 | DIN EN 1995-1-1/NA | Nationaler Anhang , National festgelegte Parameter Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 1-1: Allgemeines -Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau |
43 | DIN EN 1995-2 Eurocode 5 | Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 2: Brücken |
44 | DIN EN 1995-2/NA | Nationaler Anhang -National festgelegte Parameter -Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 2: Brücken |
45 | DIN EN 10230-1 | Nägel aus Stahldraht -Teil 1: Lose Nägel für allgemeine Verwendungszwecke |
46 | DIN EN 13162 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) -Spezifikation |
47 | DIN EN 13163 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) -Spezifikation |
48 | DIN EN 13164 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrol-Schaum (XPS) -Spezifikation |
49 | DIN EN 13168 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) -Spezifikation |
50 | DIN EN 13169 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) -Spezifikation |
51 | DIN EN 13170 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) -Spezifikation |
52 | DIN EN 13171 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) -Spezifikation |
53 | DIN EN 13782 | Fliegende Bauten -Zelte -Sicherheit |
54 | DIN EN 13814 | Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks -Sicherheit |
55 | DIN EN 13986 | Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen -Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung |
56 | DIN EN 14080 | Holzbauwerke -Brettschichtholz und Balkenschichtholz -Anforderungen |
57 | DIN EN 14081-1 | Holzbauwerke -Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt -Teil 1: Allgemeine Anforderungen |
58 | DIN EN 14374 | Holzbauwerke -Furnierschichtholz für tragende Zwecke -Anforderungen |
59 | DIN EN 14545 | Produktnorm nicht-stiftförmige Verbindungsmittel |
60 | DIN EN 14592 | Holzbauwerke -Stiftförmige Verbindungsmittel -Anforderungen |
61 | DIN EN 15101-1 | Wärme Dämmstoffe für Gebäude -An der Verwendungsstelle hergestellter Wärme Dämmstoff aus Zellulosefüllstoff (LFCI) -Teil 1: Spezifikation für die Produkte vor dem Einbau |
62 | DIN EN 15283-2 | Faserverstärkte Gipsplatten -Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren -Teil 2: Gipsfaserplatten |
63 | DIN EN 15497 | Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke -Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung |
64 | DIN EN 16351 | Holzbauwerke -Brettsperrholz -Anforderungen DIN EN ISO 4016, Sechskantschrauben mit Schaft, Produktklasse C Fachregel 01, Außenwandbekleidungen, Ausgabe 2006) |
65 | Fachregel 02 | Balkone und Terrassen, Ausgabe 2015, Regelwerk Handwerkliche Holztreppen, Ausgabe 19981 |
Beispiele für einzelne Normen eines Gewerbes (hier Zimmerer- und Holzbauarbeiten)
Nach der Betrachtung der obenstehenden Tabelle ist es wichtig zu betonen, dass sie lediglich als ein Beispiel dient, um zu zeigen, wie vielfältig die Welt der zu berücksichtigenden Normen selbst für Gewerbe ist, die aus Sicht des Facility Managements nicht besonders komplex erscheinen. Insgesamt sind hier 65 Normen wirksam, von denen einige wiederum aus einer Vielzahl anderer Normen bestehen. Es wird davon ausgegangen, dass jedes Gewerbe seine eigenen Regeln kennt und anwendet.
Dennoch umfasst die Übertragung von Aufgaben im Sinne der Entlastung auch die Überprüfung der Eignung, so gut wie möglich, um das Prinzip der Sorgfaltspflicht zu wahren. Natürlich muss all dies immer im Rahmen der konkreten Aufgabe behandelt werden, mit dem Ziel eines guten Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Beispielsweise ist die Einhaltung von Normen bei der Reparatur eines Stuhls größtenteils unnötig.
Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise
In diesen Beschreibungen muss der Auftragnehmer eine Übersicht über die Struktur der Komponenten und deren einzelne Bestandteile/Baumaterialien sowie Produkte mit ihren wesentlichen Merkmalen, Eigenschaften und Funktionen vorlegen.
Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen müssen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzertifikaten oder ähnlichen Unterlagen von einem offiziell anerkannten und zertifizierten Messzentrum gemäß den relevanten Vorschriften belegt werden.
Besondere Beachtung gilt dem Sicherheitsdatenblatt. Das Sicherheitsdatenblatt enthält Angaben zu
Erster Hilfe,
Schutzmaßnahmen,
Verhalten bei Störfallen u.a.
Das Sicherheitsdatenblatt sollte den Mitarbeitern zugänglich sein, wobei besonders auf die Verfügbarkeit und den Gebrauch von Holzschutzmitteln geachtet wird.
Bau-Produktdatenblätter oder Materialdeklarationen müssen zur Verfügung gestellt werden, um eine qualitative Beschreibung der verwendeten Baumaterialien und Produkte bereitzustellen. In Bezug auf die LV-Position sollten diese Dokumente den Produktname/Hersteller, die Produktfunktion, sowie die Bereitstellung von technischen Datenblättern und Sicherheitsdatenblättern nach Kostenkategorie oder STLB-Konstruktion umfassen, wobei sie auch ihre Anwendbarkeit auf spezielle Einbausituationen spezifizieren und Informationen über den Informationsstatus bereitstellen, falls erforderlich, einschließlich besonderer Garantiezeiträume.
Dievorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe, insbesondere Daten wie:
Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),
Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),
Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,
Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.
Die Produktbeschreibung/Materialdeklaration für jedes der aufgeführten Produkte sollte auch alle erforderlichen Informationen enthalten, um Ersatz- und Austauschteile für Reparatur- und Austauscharbeiten bestellen zu können. Dazu gehören der genaue Name des Herstellers/Lieferanten sowie ein klarer Verweis auf das Herstellerverzeichnis mit Angaben zur Marke, zum Artikelnamen oder Modell.
Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen
geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,
zur Reinigung,
zur Instandhaltung und Pflege
Es ist wichtig zu beachten, dass verschiedene Materialien verwendet werden können (z.B. Holz, Stahl), wobei einige der Materialien nur vorübergehend genutzt werden (z.B. Kisten).
Abhängig von der Nutzungsdauer müssen Angaben zu Korrosions- und Holzschutzmaßnahmen gemacht werden. Dies beinhaltet auch Anweisungen für Reparatur- und Ersatzarbeiten sowie Beschreibungen der Reinigungs- und Pflegeprodukte, der dafür verwendeten Geräte und deren Hersteller sowie alternative Bezugsquellen.
Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis
Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.
Diese Auflistung soll – wie stets - folgende Informationen enthalten:
Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,
Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen,
Telefon-/FaxNr./Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertre-tungen.
Werkstattzeichnungen/Montagepläne
Neben den oben genannten alphanumerischen Nachweisen gilt dies auch für alle grafischen Darstellungen, die beispielsweise in Form von Bestands- und Renovierungsplänen sowie sämtlichen Montage- und Werkstattzeichnungen vorliegen müssen. Diese Zeichnungen, die vom Auftragnehmer auf Grundlage der Ausführungs- und Detailplanung des Auftraggebers oder Architekten und des neuesten Realisierungsstandes erstellt werden, müssen den formalen und strukturellen Anforderungen (CAD-Richtlinien) des Auftraggebers entsprechen.
Soweit möglich, sollten sich alle Zeichnungen auf die Elementlisten beziehen.