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Spezielle Glas-Normen

Spezielle Glas-Normen

Die Kenntnis spezieller Glasnormen ist essentiell, um die Anforderungen von Verglasungsprojekten in verschiedenen Anwendungsbereichen zu erfüllen

Normen wie die EN 356 und die EN 1063 legen Sicherheitsrichtlinien für den Schutz gegen Wurfgeschosse und Kugeln in sicherheitskritischen Bereichen fest. Die EN 12600 setzt die Standards für die Stoßfestigkeit von Glas und hilft bei der Auswahl des geeigneten Glasstyps für verschiedene Anwendungen. Brandschutzverglasung muss der EN 13501-2 entsprechen, um sicherzustellen, dass sie als wirksame Barriere gegen Feuer und Rauch fungiert.

Die Dokumentation von Glaserzeugnissen (Glas im Bauwesen) erfolgt nach folgenden Normativen:

  • DIN EN 572-ff

  • DIN EN 18631 (ATV) Verglasungsarbeiten

  • DIN 180008-4 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen

  • DIN EN 12150-1

  • DIN EN ISO 12543-ff.

  • E DIN EN 12488

  • E DIN EN ISO 14439

  • DIN 18545 T1, 2, 3

  • DIN 52460

  • DIN 18242

  • DIN 52345

Abdichtungen

  • DIN 18545-1, Ausgabe: 1992-02 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Anforderungen an Glasfalze

  • DIN 18545-2, Ausgabe: 2001-02 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen -Teil 2: Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderungen, Prüfung

  • DIN 18545-3, Ausgabe: 1992-02 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Verglasungssysteme

  • DIN 52460, Ausgabe: 2000-02 Fugen- und Glasabdichtungen -Begriffe

  • DIN 18542, Ausgabe: 1999-01 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff -Imprägnierte Dichtungsbänder -Anforderungen und Prüfung

Spezielle Prüfungen

DIN 52345, Ausgabe: 1987-12 Prüfung von Glas; Bestimmung der Taupunkttemperatur an Mehrscheiben-Isolierglas; Prüfung im Laboratorium.

IVO - Merkblatt Nr. 9

  • Verglasungsrichtlinien der Glashersteller

  • Technische Richtlinie des Glashandwerks vom Institut des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau Hadamar:

  • Schrift Nr. 3, Klotzung von Verglasungseinheiten

  • Schrift Nr. 19, Linienförmig gelagerte Verglasungen.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Beschreibungen muss der Auftragnehmer eine Übersicht über den Aufbau der Komponenten und ihrer einzelnen Elemente, Materialien und Produkte vorlegen, wobei ihre wesentlichen Eigenschaften, Qualitäten und Funktionen dargestellt werden.

Für alle in den Leistungsdetails genannten Vorgaben ist ein gültiger Eignungsnachweis in Form von Testzertifikaten oder ähnlichen Dokumenten von einer akkreditierten und zertifizierten Prüfstelle gemäß den relevanten Standards erforderlich. Datenblätter für Bauprodukte oder Materialerklärungen müssen vorgelegt werden, um eine qualitative Darstellung der verwendeten Baustoffe und Produkte zu gewährleisten. Bezogen auf die LV-Position sollten diese den Produktnamen/Hersteller, dessen Funktion, sowie die Vorlage von technischen Datenblättern und Sicherheitsdatenblättern enthalten. Diese Informationen sollten nach Kostenkategorie oder STLB-Bau klassifiziert sein, mit Zuordnung zur speziellen Einbausituation, und müssen Angaben zum Informationsstatus und gegebenenfalls zu besonderen Garantiezeiträumen enthalten.

Diese Datenblätter müssen insbesondere den Nachweis über die Einhaltung der in den Leistungsbeschreibungen genannten Materialeigenschaften und -zusammensetzungen enthalten, insbesondere Details wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Die Produktbeschreibung / Materialerklärung muss auch alle notwendigen Informationen für die Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen für jedes der aufgeführten Produkte enthalten, die für Reparatur- und Ersatzarbeiten erforderlich sind. Dies beinhaltet die genaue Bezeichnung des Herstellers/Lieferanten mit klarem Bezug zur Herstellerliste, unter Angabe der Marke, des Produktnamens oder...

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege

Des Weiteren müssen Anweisungen für Reparatur- und Austauscharbeiten sowie Beschreibungen der Reinigungs- und Pflegeprodukte, der für diesen Zweck zu verwendenden Geräte, ihrer Hersteller sowie alternativer Bezugsquellen enthalten sein.

Hersteller- und Verzeichnis der Fabrikate

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/FaxNr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Neben den zuvor erwähnten alphanumerischen Nachweisen betrifft dies auch alle grafischen Darstellungen, wie z.B. Bestands- und Renovierungspläne sowie sämtliche Montage- und Werkstattzeichnungen. Diese werden vom Auftragnehmer auf Basis der Ausführungs-/Detailplanung des Auftraggebers oder Architekten erstellt und müssen dem zuletzt realisierten Ausführungsstand entsprechen. Die Zeichnungen sollten sowohl den formalen als auch den baulichen Anforderungen (CAD-Richtlinien) des AG entsprechen. Soweit möglich, sollten alle Zeichnungen sich auf die Elementlisten beziehen.

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