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Dokumentation von Verglasungsarbeiten

Dokumentation von Verglasungsarbeiten

Eine umfassende Dokumentation von Verglasungsarbeiten ist unerlässlich, um die Qualität, Sicherheit und Konformität von Projekten zu gewährleisten

Das Dokumentieren von Materialdatenblättern, Testberichten und Zertifikaten gewährleistet eine vollständige Nachverfolgbarkeit und unterstützt die Einhaltung von Standards. Das Erfassen von Fotos und Videos bietet einen visuellen Beweis für korrekt ausgeführte Arbeiten und hebt Verbesserungsmöglichkeiten hervor.

Dokumentation von Verglasungsarbeiten

Die Dokumentation von Verglasungsarbeiten erfolgt entsprechend den Anforderungen der Spezifikationen für den jeweiligen Dienst, Teildienst, Bauteil oder Designvariante. Der Inhalt und der Umfang der Dokumentation müssen dementsprechend unterteilt werden, das heißt bei Systemen, wie üblich, in die Baugruppen oder Komponenten.

Die allgemeinen Anforderungen an die Dokumentation gliedern sich wie folgt:

  • Grundsätzliche Angaben: Wärmeschutz, Sonnenschutz, Licht- und Energietechnik, Schallschutz, Brandschutz, Objektschutz, Personenschutz, Verkehrssicherheit Beanspruchungsgruppe des Verglasungssystems nach DIN 18545-3 Dichtstoffgruppe nach DIN 18545-2 Zu verglasende Bauteile, getrennt z. B. nach Geschossen und Neigungswinkeln Art, Dicke (Nenndicke), Scheibengröße, Scheibenaufbau Vorgesehene Bearbeitung des Glases (beachte die Struktur bei Ornamenten bzw. Kunstverglasungen) Art des Rahmenwerkstoffes, z. B. Holz, Metall, Kunststoff, Beton.

  • Dokumentation gemäß der Art der Verglasung: Einfachglas Einscheiben-Sicherheitsglas Verbundglas Verbund-Sicherheitsglas Isolierglas Kunststofflichtplatten Profilbauverglasungen Brandschutzverglasungen Ganzglastüren, Ganzglastüranlagen, Ganzglaskonstruktionen Glasschiebewände Maßspiegel Duschabtrennungen aus Glas Abdichtung der Anschlussfugen bei Fenstern, Außentüren u.a.

Bei Rückbauten und Instandsetzungen ist ein wichtiger und nicht ungefährlicher Vorgang das Entglasen.

Es besteht aus den Vorgängen:

  • Bei Instandsetzungen Ausbau der Glaskonstruktionen und Vorbereitung zur Wiederverwendung, falls möglich und sinnvoll

  • Abbruch der Glaskonstruktionen und fachgerechte Entsorgung, wenn keine Wiederverwendbarkeit besteht.

Bezüglich der Leistungsdokumentation (z.B. Abrechnung) ist zu unterscheiden nach m² des Glaserzeugnisses und der vereinbarten Aufgabe:

  • Verglasungen von Fenstern, Türen, Fensterwänden und Glasfassaden,

  • Bearbeitung und Beschichtung von Glasflächen,

  • Konstruktionen aus Glas (Wintergarten, Aquarien, Duschkabinen usw.)

  • Blei-, Messing- und Leichtmetall, Spiegel, lichtdurchlässige Kunststoffplatten.

Bezüglich der Leistungsdokumentation (z.B. bei der Abrechnung) ist zu unterscheiden nach lfd. m der Arbeit:

  • Abdichten von Glasanschlussfugen,

  • Bearbeitung von Glaskanten,

  • Arbeiten über Kopf,

  • u.a.m.

Bei reinen Materiallieferungen, wie zum Beispiel bei Ersatzteilen, erfolgt die Dokumentation nach Stück und der genauen Bezeichnung. Die entsprechenden Dichtstoffe - bzw. Dichtprofile - sind nach DIN 18545-2 bzw. DIN 7863 zu dokumentieren.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich sind durch den AN Nachweise zu Stoffen und Bauteilen, wie auch bei anderen Gewerken üblich, zu erbringen

Es sind Angaben zu machen:

  • zur Ausführung,

  • zur Verwendung ggf. wiederaufbereiteter Stoffe.

  • Besondere Angaben sind zu machen zur Art, Güte und Umweltverträglichkeit der verwendeten Stoffe und Bauteile, auch Hilfsstoffe.

  • Entsprechende Eignungs- und Gütenachweise sind vorzulegen.

Alle zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen sind nach Ausführung der Arbeiten vom AN dem tatsächlichen Ausführungsstand angepasst, der Dokumentation beizufügen.

Durch den AN sind mindestens die folgenden Unterlagen zu liefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Nachweis zur Bauart

Dieser Nachweis beinhaltet die allgemeinen Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart,

  • Angaben zur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

In Ergänzung der o.g. Abnahme- bzw. Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an welche bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden, zu liefern, d.h. allgemeine

  • bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,

  • Zulassungen im Einzelfall,

  • Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.

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