Dokumentation für den Trockenbau
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Trockenbauwände und -bodensysteme bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Innenräume und ermöglichen flexible Raumaufteilungen
Lichtdurchlässige Wände und abgehängte Decken erleichtern die Integration von technischen Installationen und verbessern gleichzeitig die Raumakustik.Trockenestriche bieten eine stabile Grundlage für Bodenbeläge und tragen zur Wärme- und Schalldämmung bei, ohne zusätzliche Feuchtigkeit einzubringen.Die Brandschutzanforderungen in Gebäuden können durch die Verwendung von Trennwänden aus Gipskarton oder Gipsfaserplatten erfüllt werden.
Inhalt und Umfang der Dokumentation
Grundsätzlich müssen die technischen Standards der VOB/Teil C auch bei der Erstellung der Dokumentation für den Trockenbau beachtet werden (wie mehrfach beschrieben, im öffentlichen Sektor verpflichtend, ansonsten nach Vereinbarung).
Die Dokumentation muss sich auf den konkreten beauftragten Service beziehen, wie in der Leistungsliste aufgeführt.
Alle Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationen, die bereitzustellen sind, müssen selbstverständlich auch an den tatsächlichen Ausführungsstatus dieses Gewerkes nach Abschluss der Arbeiten durch den Auftragnehmer angepasst werden.
Aus den Dokumentationen müssen hervorgehen:
Die Gesamtanlage und Funktion
die Einzelkomponenten, -bauteile
allgemeine Nachweise und Bestätigungen zur Bauart,
Angabenzur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen,
Anlagendaten (die für die Qualität wesentlichen Maße und Eigenschaften),
Der Bezug zu den geltenden Normen.
Die grundlegende Funktionalität sollte deutlich erkennbar sein, ebenso wie die Interaktion mit anderen Systemen und Einrichtungen (falls Schnittstellen vorhanden sind). In vielen Fällen handelt es sich dabei um Verbindungen zu bestehenden Wänden und Installationen der Gebäudetechnik.
Alle Berechnungen und Planungsdokumente, auf denen das System basiert, müssen auf Grundlage des aktuellen Umsetzungsstands dokumentiert werden. Dies umfasst Berechnungen im Zusammenhang mit Funktionalität, Sicherheit und Umweltaspekten, wie beispielsweise Schallschutzberechnungen und Maßnahmen zur Vermeidung störender Fließgeräusche in Rohrleitungen, unter anderem. Diese Dokumente sollten auch für Nicht-Experten verständlich sein.
Durch den Auftragnehmer sind also mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:
Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle
Nachweise zur Bauart
Bauprodukt‐Datenblätter,
Sicherheitshinweise,
Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),
Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,
Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.
Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:
VOB-Abnahmebescheinigungen,
behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen und relevant sind,
Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,
Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle.
Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise
In diesen Beschreibungen muss der Auftragnehmer einen Überblick über die Struktur der Komponenten und deren einzelne Baustoffe oder Produkte sowie deren wesentliche Merkmale, Eigenschaften und Funktionen präsentieren.
Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen müssen durch gültige Nachweise der Eignung in Form von Prüfzertifikaten oder ähnlichen Dokumenten, die von einem offiziell anerkannten und zertifizierten Messzentrum gemäß den relevanten Vorschriften ausgestellt wurden, belegt werden.
Der Auftragnehmer muss Bauproduktdatenblätter oder Materialdeklarationen vorlegen, um eine qualitative Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte bereitzustellen. Diese Unterlagen sollten den Produktnamen und Hersteller, die Funktion des Produkts sowie die Bereitstellung von technischen Datenblättern und Sicherheitsdatenblättern umfassen, aufgeteilt nach Kostengruppe oder STLB-Bau, begleitet von Informationen zur spezifischen Einbausituation und gegebenenfalls Angaben zu Garantiefristen.
Die genannten Datenblätter müssen spezielle Nachweise für die Einhaltung der in den Spezifikationen festgelegten Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere Angaben wie:
Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),
Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise,
Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz),
Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),
Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,
Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.
Die Produktbeschreibung/Materialdeklaration sollte auch sämtliche erforderlichen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen für jedes der aufgeführten Produkte enthalten, die für Reparatur- und Austauscharbeiten erforderlich sind. Diese Informationen sollten die genaue Bezeichnung des Herstellers/Lieferanten einschließen, mit einem klaren Verweis auf die Liste der Hersteller, einschließlich der Angabe der Marke, des Artikelnamens oder...
Typennummer hinaus:
mögliche alternative Bezugsquellen,
Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,
Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile und spezifische Bestell-/Kenndaten.
Sofern zutreffend, muss eine Nachweis über die Verwendbarkeit von Bauprodukten oder Konstruktionen vorgelegt werden, die den Anforderungen der Baubehörde unterliegen. Dies schließt Baubehörde-Prüfzertifikate, Einzelfallgenehmigungen, Prüfberichte und Zulassungsnachweise für alle Materialien und Komponenten mit besonderen Qualitätsanforderungen ein.
Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis, Werkstattzeichnungen/Montagepläne
Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.
Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:
Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,
Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,
Telefon/FaxNr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.
Zusätzlich dazu müssen Montage- und Werkstattzeichnungen sowie die Ausführungs- und Detailpläne des Auftraggebers oder des Architekten in der finalen Version gemäß den CAD-Richtlinien des Auftraggebers erstellt und dokumentiert werden. Soweit möglich, sollten sich alle Zeichnungen auf die Elementlisten beziehen. Die verwendeten Materialien sollten grundsätzlich beschrieben werden. Für die verwendeten Systeme gelten die entsprechenden Angaben und Spezifikationen der jeweiligen Hersteller. Die folgende Liste in Form einer Fallstudie zur Materialinformation soll im Detail verdeutlichen, was damit gemeint ist:
Fallbeispiel verwendete Materialien (exemplarisch):
Die Werkstoffe der Profile sind weiche, nicht legierte Stähle gemäß DIN EN 10346.
Die Bezeichnung des Bleches ist EN 10346-51, das Zinkauflagegewicht ist 100 g/m², die Auflage ist zweiseitig ausgeführt.
Die Oberflächen der Profile können gerändelt, profiliert oder mit Sicken versehen sein. An den Längskanten sind Umbördelungen möglich.
Die Kennzeichnung der Profile erfolgt durch Prägen, Aufdruck, Etikette o.ä. mit der DIN EN-Hauptnummer, dem Profilkurzzeichen, der Flanschbreite und dem Kurzzeichen der Blechdicke sowie der Zinkauflage. Die Blechdicke kann zusätzlich durch Farben gekennzeichnet sein.
Verwendete Blechdicken: Blechdicke 0,4 mm rot Blechdicke 0,5 mm weiß Blechdicke 0,6 mm blau Blechdicke 0,7 mm gelb Blechdicke 1,0 mm grün Blechdicke 2,0 mm schwarz. (Beispiel: DIN 18 182 -1 CW 100 x 50 x 06 - Z)
Brandverhalten der Profile. Stahl gehört in die Baustoffklasse A1, nichtbrennbare Stoffe.
Verbindungsmittel; Profile zur direkten Befestigung von Unterkonstruktionen an Wand und Decke:
Federschienen sichern ein direktes Befestigen an Balken und Sparren im Dachgeschossausbau. Hut-Deckenprofile dienen der Direktmontage an Holzbalkendecken und von Vorsatzschalen an Fachwerkwänden.
Trockenputzprofile, Justierschwingbügel und Federbügel werden für vertikal eingebaute Unterkonstruktionen als Verbindungsmittel eingesetzt.
Abhänger Abhänger verbinden die Verankerungselemente einer Decke mit der Unterkonstruktion. Diese Bauelemente sind in der Funktion gleich, daher in der Ausführung ähnlich. Tragfähigkeitsklassen DIN 18168-2 (EN): zul. F = 0,15 kN zul. F = 0,25 kN zul. F = 0,40 kN Abhänger nach DIN 18168 sind - verzinkter Bindedraht - verzinkte Drähte für Schnellabhänger - Federstahl - Gewindestäbe - Stahlblech - Aluminiumblech. Höhenverstellbare Metallabhänger werden zum Abhängen von Deckenbekleidung und Unterdecken verwendet. Dazu gehören - Schlitzbandabhänger - Schnellabhänger, bestehend aus Draht und Spannfederstahl - Noniushänger - justierbare Direktabhänger
Verbindungselemente gestatten die Verbindung von Deckenprofilen. Dazu gehören die Bauelemente, die Grund- und Tragprofile in unterschiedlichen Ebenen oder niveaugleich miteinander verbinden:
Verbinder | Verwendung |
---|---|
Universalverbinder | zum Abhängen und zum Ausbilden niveaugleicher Längsverbindungen in einem bestimmten Winkel |
Drehankerwinkel | für nicht rechtwinklige Verbindungen |
Ankerhänger | für das Verbinden von CD-Profilen an Holzbalken und Sparren. |
Ankerwinkel | für die Verbindung von CD-Profilen |
CD-Kreuzverbinder | für die Verbindung von CD-Profilen |
UA-Kreuzverbinder | für die Verbindung von CD-Profilen |
Niveauverbinder | für die niveaugleiche Verbindung von Grund- und Trag-profilen |
Winkelverbinder | für Längsverbindungen in beliebigen Winkeln |
Längsverbinder | zur Verbindung von Profilen in gleicher Ebene und Rich-tung |
Federschiene | Bauelement, das insbesondere bei der Sanierung von Fachwerkhäusern und beim Ausbau von Dachräumen verwendet wird |
Verbindung von Deckenprofilen
Kennzeichnung von Gips-Verbundplatten DIN-Hauptziffer DIN EN 13950 oder DIN 18184:2008-10 für Gipsplatten
Verbundelemente Wärmeleitfähigkeit nach DIN 13950
Dicke der Dämmstoffplatte
Brandverhalten nach DIN EN 13950 Abschnitt 4.2
Dämmstoff und Lieferform nach DIN V 4108-103 Typkurzzeichen nach DIN EN 13950.
Fallbeispiel Verbundplatte DIN 18184: 2008-10-VBPSP-W025-12,5-30-B1:
Dies bezieht sich auf die Spezifikation einer Gipsverbundplatte (VB) mit Baustoffklasse B1 (schwer entflammbarer) Zusammensetzung. Sie besteht aus einer Gipsplatte und Polystyrol (PS)-Hartschaum, die als eine Platte (P) mit Baustoffklasse B1 kategorisiert ist und den Typencode W trägt. Sie fällt in die Wärmeleitfähigkeitsgruppe 025 und hat eine Gipsplattendicke von 12,5 mm sowie eine Polystyrol-Hartschaumplattendicke von 30 mm. Die Baustoffklasse der Verbundplatte entspricht DIN 4109 B1 (flammenhemmend).