Bedienung und Betrieb der Anlage
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Sonnenschutzanlagen sind entscheidend für die Steuerung von Licht- und Wärmeeinflüssen in Gebäuden und tragen zur Energieeffizienz bei
Sie ermöglichen den gezielten Einsatz von Tageslicht, um den Bedarf an künstlicher Beleuchtung zu reduzieren und den Arbeitskomfort zu erhöhen. Unterschiedliche Arten von Sonnenschutzsystemen wie Jalousien, Rollläden, Markisen und Fassadenbeschattung können je nach Bedarf verwendet werden. Die Integration von Sonnenschutzsystemen in die Gebäudeautomation ermöglicht eine optimierte Steuerung und Anpassung an die jeweiligen Umgebungsbedingungen.
- Betriebsanweisung
- Instandhaltungsanweisungen
- Wartung
- Störungsbeseitigung
- Herstellerverzeichnis
- Bestandspläne
- Schaltunterlagen
Betriebsanweisung
Wahrscheinlich beinhaltet die Betriebsanweisung Wiederholungen der bislang aufgeführten Kriterien der Dokumentation. Das sollte nicht als Makel gesehen werden, wenn es dem Verständnis für den die Anlage betreibenden Personenkreis (der im Falle der Sonnenschutzanlagen sicherlich aus Laien besteht) dient. Die Betriebsanweisung sollte also die aufgeführten wesentlichen Inhalte in leicht zu verstehender Weise haben:
Anlagenbeschreibung mit Anlagencharakteristik und Einbauort, Garantiewerte, Betriebs- und Installationsdaten und Spezialmerkmale
Hinweis über das berechtigte Bedienungspersonal
Maßnahmen bei betriebsgefährdenden Zuständen (z. B. Frostgefahr, Sturm)
Angabe der Bedienungsreihenfolge, der Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane, Schalt-, Schutz- und Steuergeräte, Sicherheitseinrichtungen, Entriegelungen, Stör- und Alarmmeldungen
Alle Bedienungsvorgänge werden in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammengefasst.
Wenn eine automatisierte Bedienung vorgesehen ist, sind entsprechende Angaben zur Steuerung zu machen (windabhängig, lichtabhängig zeitabhängig oder eine Kombination).
Instandhaltungsanweisungen
Wartungsanweisungen sollten Erläuterungen und detaillierte Angaben zu den vorgeschriebenen Überwachungsverfahren und den erforderlichen Aufgaben bieten, einschließlich Typ, Reihenfolge und Priorität. Eine umfassende Aufschlüsselung der erforderlichen Wartungsaufwendungen für jedes System sollte in einem vom Kunden festgelegten Servicekatalog enthalten sein (siehe allgemeine Dokumentationsrichtlinie). Der Kunde stellt diesen Servicekatalog rechtzeitig zur Verfügung, üblicherweise in Form der Leistungsbeschreibung zusammen mit der Arbeitsanleitung oder Arbeitskarte.
Zusätzlich sollten die speziellen Wartungsanweisungen des Herstellers für die Systeme und Komponenten (gekaufte Teile) hinzugefügt werden. Diese Anweisungen müssen mit den Richtlinien des Bauunternehmens übereinstimmen und dürfen sich nicht widersprechen.
Wartung
Für die Wartung bedarf es unter anderem der relevanten Beschreibung der Anlage gemäß Dokumentationsrichtlinie, der Angabe des Standorts der Anlage und der Wartungsvorschrift.
Die wichtigsten Festlegungen aus dem Leistungsprogramm für die Wartung sind für Son-nenschutzanlagen:
Relevante Beschreibung der Anlage gem. Dokumentationsrichtlinie
Standort der Anlage
Inhalt der Wartung
Turnus (z.B.) 1 Jahr
Funktionskontrolle
Wartung gem. Arbeitskarten
Beseitigung von Mängeln gemäß Vertrag
Unterweisung des Bedienungspersonals
Überprüfung Motor- und Endschaltereinstellungen, Funktion der Schalter, Zugbänder (Befestigung und Beschwerung), Schäden an Leiterkordeln und Zugbändern, Kupplungen, Lamellen-Wendemechanik, Schäden an Lamellen, Befestigungen, Träger und Führungen, Überprüfung der Steuerung.
Besondere Festlegungen im Wartungsvertrag bzw. bei Eigenwartung der ArbeitsanweisungenDie Bereitstellung von Werkzeugen, Mess- und Kontrollgeräten sowie Pflegemitteln ist eingeschlossen. Die nachweisbar zur Mängelbeseitigung benötigten Teile und Arbeitszeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Beseitigung von Mängeln, die auf die Beschädigung der Anlagen durch Dritte oder Witterungseinflüsse (sogenannte Sturmschäden) zurückzuführen sind, erfolgt durch gesonderte Beauftragung. Über z.B. Bedienungsfehler, mutwillige Beschädigungen nach erfolgter Wartung formlosen Bericht erstellen
Die Sonnenschutzanlagen müssen für die Wartung gut zugänglich sein.
Bedarfsweise sind Gerüst bzw. Hubbühne bereitzustellen.
Die Abnahme der Wartungsarbeiten einschließlich besonderer Leistungen erfolgt durch den Betreiber.
Störungsbeseitigung
Zur Feststellung der möglichen durchzuführenden Handlungen bei Störungen dienen: Feststellungen im Wartungsbericht (ähnlich Inspektion)
in erster Linie die Fehlersuchtabelle des Herstellers zur Eingrenzung einfacher Fehler
die Hotline des Herstellers Hotline
die Beseitigung der Störung im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages; möglichst mit dem Anlagenersteller, sofern die Störungsbeseitigung nicht in Eigenleistung erfolgen kann („erweiterter“ Wartungsvertrag).
Herstellerverzeichnis, Abnahmeprotokolle
Die Systemdokumentation umfasst eine Verzeichnisliste mit den Adressen der Hersteller, versehen mit Links zu den entsprechenden AKS-Nummern. Die Abnahme und ihre Dokumentation erfolgen als Teil der Servicefreigabe. Funktionsprüfungen werden in allen Betriebspositionen durchgeführt, einschließlich der Überprüfung der automatischen Abschaltung. Da eine automatische wettergesteuerte Abschaltung häufig in Sonnenschutzsysteme integriert ist, müssen spezielle Abnahmebedingungen für diese Funktion vereinbart werden. Wenn beispielsweise die erforderliche Windstärke für eine automatische Rückführung eines Sonnenschutz-Rollladens während der Abnahme nicht vorhanden ist, kann diese Funktion nicht wirksam getestet und daher nicht freigegeben werden. Daher muss eine angemessene Vereinbarung getroffen werden, um festzulegen, wie der Abnahmeprozess und die Risikoübertragung an den Kunden gestaltet werden. Es wird nicht empfohlen, sich allein auf eine Abnahmebestätigung im guten Glauben zu verlassen.
Darüber hinaus können sinnvoll sein:
Ggf. weitere Protokolle für den Funktions- und Leistungsnachweis
Berücksichtigung ungewöhnlicher Belastungen,
Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchhemmung,
Ggf. höhere Windlastklassen als WK 2 für Tore in Gebäudefassaden.
Widerstand gegen eindringendes Wasser,
Luftdurchlässigkeit gemäß Vereinbarung,
Anlagenzeichnungen und -schemata
Einige der folgenden Anforderungen wurden bereits in den vorherigen Punkten erwähnt.
Diese Anforderungen können auch verschiedene Arten von Anlagenplänen umfassen. Das Hauptziel besteht jedoch darin, alle Pläne systematisch zu organisieren, um sicherzustellen, dass sie in geeigneter Weise als Bestandsdokumente für zukünftige Verwendungen archiviert werden können. Die Bestandspläne müssen den aktuellen Zustand des Systems genau wiedergeben und auf den zuletzt freigegebenen Montageplänen mit AKS-Nummern für Systemkomponenten und komponentenspezifischen Leistungsdaten basieren. Dies beinhaltet die räumliche Anordnung von Stell- und Regelungselementen sowie deren Leistungsdaten. Die zugehörigen Komponenten wie Dämmungen (z. B. Rolladenkästen) sind ebenfalls Teil der Aufbaupläne. Die Aufbaupläne sollten Montageanweisungen enthalten. Detaillierte Pläne sollten als separate Dokumente aufbewahrt werden, während der Aufbauplan auf einen detaillierten Plan verweisen sollte.
Was sollte also idealtypisch zu den Bestandsplänen von Sonnenschutzanlagen gehören?
Detailpläne, Maße des Rollraumes, des Raumes für das Jalousiepaket oder der Aussparung für die Sonnenschutz-, Blendschutz-, Verdunkelungs- oder Markisenanlage. Verfügbare Sturzhöhe bei Rolltoren, Rollgittern und Sektionaltoren.
Anzahl, Art, Lage und Maße vorhandener oder zu liefernder Rollkästen oder Rollkastendeckel.
Art und Maße vorhandener Aussparungen.
Werkstattzeichnungen für besondere Konstruktionen
Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung einzubauender Bauteile
Art und Umfang verlangter Konstruktions- und Einbauzeichnungen
Ort der Anbringung
Art, Maße und Form der Stäbe für Rollläden, der Profile für Rolltore, der Gitterteile für Rollgitter, der Torflügel oder Torsegmente sowie Art der Umlenkung bei Sektionaltoren, der Lamellen - für Jalousien sowie Falt- und Raffstores und der Behänge für Außenrollos und Markisen sowie für Sonnenschutz-, Blendschutzund Verdunkelungsanlagen.
Maße der durch Rollläden, Roll- und Sektionaltore, Rollgitter, mechanisch betriebene Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen sowie der durch Insektenschutzgitter zu schließenden und zu schützenden Öffnungen oder Flächen. Bei vor der Öffnung angebrachten Anlagen auch seitliche Überdeckung nach DIN V 18073 „Rollläden, Markisen, Rolltore und sonstige Abschlüsse im Bauwesen - Begriffe, Anforderungen“.
Ausführung und Umfang elektrischer Anschlussarbeiten.
Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Anschlüssen an angrenzende Bauteile (insbesondere Stürze, u.U. Berücksichtigung der Gebäudestatik; Dokumentation statischer Berechnungen).
Ausführung von Rollokästen als Sturz, falls relevant
Lage, Art der Bedienelemente (ggf. auch der Funktion).
So würden die folgenden Pläne der Elektrotechnik mit Verweis auf die Sonnenschutzanlage zugehören:
Kabellisten
Stromlaufpläne
Schaltpläne zu den elektrischen Komponenten
Steuerungen
Motoren
Notbedienung bei elektrisch betriebenen Einrichtungen.
Ähnlich wie in anderen Gewerken ist es mittlerweile im Facility Management üblich, die oben genannten Dokumente in einem ausgewählten CAFM-System zu speichern. Dies gewährleistet, dass sie stets den Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb entsprechen.
An dieser Stelle nutzt der Autor die Gelegenheit, erneut auf die speziellen Anforderungen des Facility Managements hinzuweisen. Einige Leser mögen überrascht sein, wie viel Sorgfalt speziell den Sonnenschutzsystemen gewidmet wird. In vielen Fällen wird diesem Aspekt wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Es liegt an den Lesern, selbst zu entscheiden, wie sie damit umgehen. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass Sorgfalt bei der Planung, Ausführung und insbesondere bei der systematischen Dokumentation aller notwendigen Kenntnisse über das jeweilige System sich langfristig auszahlt. Warum sollten beispielsweise Hersteller oder Montagefirmen nicht für ihre Leistungsversprechen und die Angemessenheit der begleitenden Dokumente verantwortlich gemacht werden können? Ist das nicht vernünftig?