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Verlegearten

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Verlegearten

Die Auswahl der richtigen Verlegeart bei Natur- und Betonwerksteinarbeiten ist entscheidend für die Funktionalität, Langlebigkeit und Ästhetik der Oberflächen

Verschiedene Verlegemuster wie Verbund, Reihe oder Diagonalverlegung besitzen jeweils einzigartige optische und strukturelle Eigenschaften und sollten dem gewünschten Zweck entsprechen. Eine fachgerechte Verlegung von Natur- und Kunststein reduziert das Schadensrisiko und garantiert ein langlebiges und ansprechendes Erscheinungsbild. Bei der Auswahl des richtigen Verlegemusters und der Methode werden Faktoren wie die Materialzusammensetzung, die Untergrundvorbereitung und die Fugenplanung berücksichtigt, um das beste Ergebnis zu erzielen.

Dickbettverlegung

Bei der Verlegung von Bodenbelägen im Dickbett muss die Mörtelschicht mindestens 15 mm dick sein und darf eine Dicke von 45 mm nicht überschreiten.

Für Betonwerksteinplatten im Mörtelbett gilt als Mörteldicke

  • bei größter Kantenlänge bis 60 cm: 3 mm,

  • und bei größter Kantenlänge über 60 cm: 5 mm.

Gestaltung des Empfangs in einem Bürogebäude, Bild: Bitter Marmor-Granit-Betonwerkstein, Kassel

Dünnbettverlegung

Bei Verlegearbeiten mit Dünnbettmörtel müssen kalibrierte Platten verwendet werden. Es ist notwendig, hydraulisch abbindenden Dünnbettmörtel gemäß DIN EN 12004 zu verwenden und ihn gemäß DIN 18157-1 "Ausführung von keramischen Bekleidungen im Dünnbettverfahren - hydraulisch abbindender Dünnbettmörtel" zu verarbeiten. Die Fugen müssen gleichmäßig breit sein. Wenn die Steine oder Platten Maßabweichungen aufweisen, müssen diese durch die Fugen ausgeglichen werden.

Betonwerksteinplatten ohne Mörtelbett

Werden Betonwerksteinplatten ohne Mörtelbett verlegt, zum Beispiel auf Stelzlagern, soll die Fuge 5 mm breit sein.

Weiterhin sind die folgenden Regelungen zu beachten:

  • Für Mörtelfugen ist grauer Zementmörtel zu verwenden.

  • Lager- und Stoßfugen bei Bekleidungen und Treppenstufen sowie bei Bauteilen nach Abschnitt 3.5 sind in Innenräumen 2 mm,im bewitterten Bereich 5 mm breit anzulegen.

  • Das Verfugen von Belägen darf erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels vorgenommen werden.

  • Bauwerksfugen, Feldbegrenzungsfugen und Anschlussfugen bleiben offen.

  • Das Verfugen von Bodenbelägen muss durch Einschlämmen erfolgen.

Die als Bewegungsfugen deklarierten Fugen müssen konstruktiv mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden.

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