04125 2719982  Gebündelte Handwerksleistungen für die Metropolregion Hamburg

Betonwerksteinarbeiten

Betonwerksteinarbeiten

Natur- und Betonwerksteinarbeiten bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Innen- und Außenbereiche von gewerblichen Gebäuden und Anlagen

Beide Materialien zeichnen sich durch ihre Langlebigkeit, Robustheit und pflegeleichte Eigenschaften aus, was sie für den Einsatz in Unternehmen geeignet macht. Naturstein bietet eine einzigartige Ästhetik und ist in verschiedenen Farben, Texturen und Designs erhältlich, während Kunststein sowohl vielseitig als auch kostengünstig ist. Die fachgerechte Verarbeitung und Verlegung von Natur- und Kunststein sind entscheidend für eine lange Lebensdauer und ein ansprechendes Aussehen.

Allgemeines

Waschtisch aus Naturstein, Bild: Bitter Marmor-Granit-Betonwerkstein, Kassel

Die Herstellung von synthetischem Stein, ursprünglich als Kunststein bekannt, beinhaltet die Kombination von Beton mit speziellen Arten von Naturstein. Die Auswahl der eingemischten Natursteine bestimmt das Aussehen des fertigen oder gegossenen Steins. Häufig wird dieser gegossene Stein als Bodenbelag verwendet, sei es in Gärten, auf Terrassen oder in großen Innenräumen. Trotz der hohen Haltbarkeit und Abriebfestigkeit des Materials ist es entscheidend, von Anfang an die richtige Oberflächenbehandlung anzuwenden, um das Risiko von Verfärbungen zu minimieren und die Notwendigkeit von Reparaturen zu verzögern.

Für Facility-Manager, die im Baugewerbe tätig sind, sind Interaktionen mit diesem Material häufig. Die erste Begegnung erfolgt in der Regel während der Planungs- und Bauphasen, die der Lebenszyklusphase 3 gemäß der GEFMA-Richtlinie 100-2 entsprechen. Die gleichen Baumaßnahmen werden in der Lebenszyklusphase 7 beobachtet, wenn Reparaturen durchgeführt werden.

Zwischen diesen beiden Phasen liegt die sogenannte Lebenszyklusphase 6, die Betriebs- oder Nutzungsphase. Während dieser Zeit wird die Immobilie als Teil ihrer Instandhaltung gereinigt, gewartet und regelmäßig inspiziert.

Lebenszyklusphasen 2,3,6 und 7 nach GEFMA 100-2

Diese grundlegende Kategorisierung ist notwendig, um die entsprechenden Vorschriften und Leistungskriterien angemessen zuzuweisen. Die für die Reinigung und Pflege zu beachtenden Standards gelten für Betriebsphase 6.

Bauleistungsphasen

Während der Phasen "Bauarbeitenbereitstellung" gelten die Vorschriften der DIN 18333, einschließlich aller in dieser Regelung genannten Standards. Nach Abschluss der Planungsdienstleistungen beginnt die Umsetzung. Für diesen Zweck werden in der Regel Fachunternehmen im Rahmen des Wettbewerbs eingesetzt. Im Rahmen des Angebots- oder Durchführungsprozesses muss der Auftragnehmer zunächst die bestehenden Bedingungen gemäß Abschnitt 4, Absatz 3 VOB/B überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Abweichungen des Bestandes gegenüber den Vorgaben,

  • ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. grobe Verunreinigungen,Ausblühungen,zu glatte, zu feuchte, verölte, oder gefrorene Flächen, Risse, Fehlende oder unzureichend ausgehärtete Lastverteilungsschicht bei Verlegen auf Dämmstoffschichten,

  • zu geringer Höhe für den Einbau der Belagkonstruktion,

  • unzureichendem Gefälle des Untergrundes in bewitterten Bereichen,

  • größeren Unebenheiten des Untergrundes als nach DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau - Bauwerke“ zulässig, 

  • ungeeigneten klimatischen Bedingungen

  • fehlenden Bezugspunkten.

Wenn die Wetterbedingungen nicht günstig sind, zum Beispiel Temperaturen unter 5°C beim Setzen oder Verankern von Fugen, müssen die erforderlichen Maßnahmen mit dem Kunden besprochen werden. Sollten besondere Maßnahmen erforderlich sein, müssen diese gemäß dem Abschnitt "Besondere Dienstleistungen" in Abschnitt 4.2.3 des Standards ausgewählt und bewertet werden. Darüber hinaus, bei der Bewertung der möglichen Umsetzungsstrategien oder...

die Ausführung selbst die folgenden Kriterien:

  • Abweichungen von den vorgeschriebenen Maßen sind in den durch DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig.

  • Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen sind zulässig, wenn diese die Grenzwerte nach DIN 18202 nicht überschreiten.

  • In Innenräumen sind bei Platten bis 0,25 m² zwischen benachbarten Platten Absätze und Höhenversprünge bis 1,5 mm zulässig.

  • In Innenräumen sind bei Platten größer 0,25 m² bis 0,5 m² zwischen benachbarten Platten Absätze und Höhenversprünge bis 2 mm zulässig.

  • In bewitterten Bereichen sind bei Platten bis 0,25 m² zwischen benachbarten Platten Absätze und Höhenversprünge bis 2 mm zulässig, bei grob bearbeiteten wie ausgewaschenen, gestrahlten, flammgestrahlten, gespaltenen, bossierten, gespitzten, gestockten oder scharrierten Platten bis 5 mm.

  • In Innenräumen sind bei Platten größer 0,5 m² und in bewitterten Bereichen bei Platten größer 0,25 m² die zulässigen Absätze und Höhenversprünge gesondert zu vereinbaren.

  • Leistungen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen gehören zu den „Besonderen Leistungen“.

  • Risse, die während oder nach der Bearbeitung von Betonbauteilen und Betonwerksteinen zu Tage treten, sind im Rahmen der Grenzwerte nach DIN 1045-1 „Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton -Teil 1: Bemessung und Konstruktion“ zulässig.

  • Die sichtbar bleibenden Flächen von Belägen aus Betonwerkstein sind in Innenräumen mit geschliffener, im bewitterten Bereich mit gestrahlter Oberfläche nach DIN V 18500 auszuführen.

  • Die sichtbar bleibenden Flächen von Bekleidungen aus Betonwerkstein sind mit geschliffener Oberfläche nach DIN V 18500 auszuführen.

Beispiel einer Fassadengestaltung Bild: Dieckerhoff Dortmund

Treppen

In Bezug auf die Treppennormen ist zu beachten, dass alle in einem Gebäude installierten Treppen der DIN 18065 "Bautreppen - Definitionen, Messregeln, Hauptmaße" entsprechen müssen. Bei der Verwendung von Stützenbolzentreppen muss deren Herstellung gemäß DIN 18069 "Stützenbolzentreppen für Wohngebäude - Bemessung und Ausführung" erfolgen.

Wenn Fliesen als Verkleidung für Betontreppen verwendet werden, müssen sie ohne Einschränkungen verlegt werden, zum Beispiel auf Mörtelstreifen, die in Gehrichtung ausgerichtet sein sollten. Für Stufen und Beläge mit Trittschalldämmung muss das Dämmmaterial mit einem geeigneten Klebstoff auf den Kunststein geklebt werden.

Das auf diese Weise vorbereitete Element sollte vollständig in Mörtel (MG III) verlegt werden. Überhängende Treppenbeläge müssen verstärkt werden, insbesondere wenn die Überlänge mehr als das Doppelte der Dicke des Belags beträgt.

Im bewitterten Bereich sind

  • Blockstufen,

  • tragende Trittplatten

  • oder Winkelstufen

auf betonierten Treppenläufen auf Mörtelstreifen in Laufrichtung zu verlegen. Die Mörtelstreifen sind in Flucht übereinander anzulegen, damit der Wasserablauf gewährleistet ist. Setzstufen dürfen den Wasserablauf nicht behindern.

Verlegen von Bodenplatten

Bodenplatten müssen fluchtgerecht verlegt werden. Seltener sind sie waagerecht, sondern zumeist mit dem vorgegebenen Gefälle zu verlegen.

  • In Innenräumen sind Platten bis 50 cm x 75 cm im Mörtelbett, größere Platten auf Mörtelstreifen zu verlegen.

  • Im der Witterung ausgesetzt Bereich sind Bodenbeläge auf Dränschichten aus Dränmörtel oder Dränbeton zu verlegen, darunter muss eine Dränmatte verlegt sein.

Beispiel eines Lagers für Naturstein, Bild: Bitter Marmor-Granit-Betonwerkstein, Kassel

Für Bekleidungen und Fensterbänke gelten die folgenden Ausführungsregeln:

  • Angemörtelte Wandbekleidungen sind nach DIN 18515-1 und DIN 18515-2 herzustellen

  • und hinterlüftete Wandbekleidungen nach DIN 18516-1 und DIN 18516-5.

  • Platten für Wandbekleidungen müssen flucht- und lotrecht eingebaut werden.

  • Fensterbänke und Mauerabdeckplatten sowie Fenster- und Türgewände sind auf Mörtelstreifen zwängungsfrei einzubauen.

Auch der Mörtel ist für den jeweiligen Fall auszuwählen. So dürfen für Bekleidungen und Fensterbänke beispielsweise Chloride Teilgebinde- oder Zusatzmittel, Tonerde oder gar Gips nicht verwendet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf Alle erlauben erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unseren Cookies-Einstellungen.