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Nebenleistungen im Malen und lackieren

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Nebenleistungen im Malen und lackieren

Maler- und Lackierarbeiten tragen wesentlich zur Instandhaltung, Werterhaltung und optischen Gestaltung von Geschäftsräumen bei

Die richtige Auswahl von Farben, Materialien und Techniken ist entscheidend für die Haltbarkeit und Optik des Anstrichs. Durch das richtige Vorbereiten und Behandeln der Oberfläche wird ein ansprechendes und dauerhaftes Ergebnis garantiert. Der Einsatz von umweltfreundlichen Farben und Materialien verringert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens und schafft eine gesündere Arbeitsumgebung.

Nebenleistungen bzw. besondere Leistungen

Gerade bei Malerarbeiten die Gerüstkosten nicht unterschätzen!

Bei Malerarbeiten entstehen oft erhebliche Kosten durch Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Gerüstaufbau. Bei bestehenden Strukturen und Außenanstrichen kann allein das Gerüst bis zu einem Viertel der Gesamtkosten ausmachen. Zudem ist es wichtig sicherzustellen, dass ein Gerüst problemlos errichtet werden kann.

Das Bild zeigt die Herausforderungen beim Aufstellen von Gerüsten an bereits bestehenden Gebäuden. Im gegebenen Szenario darf das Dach des Carports nicht betreten werden und erfordert einen Brückenteil. Solche Situationen können zu unvorhergesehenen Kosten führen, insbesondere wenn sie umfangreich sind und nicht vorausgesehen wurden.

Um eine umfassende und korrekte Leistungsliste ohne spätere Überraschungen erstellen zu können, sollte der Ausschreibende mit allen Dienstleistungen vertraut sein, die laut Norm als zusätzliche oder spezialisierte Dienstleistungen gelten. Die detaillierten Dienstleistungen sind unten gemäß DIN 18363 aufgeführt.

Nebenleistungen bei Malerarbeiten sind:

  • Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.

  • Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen.

  • Schutz von Bau- und Anlagenteilen, z. B. von Einrichtungsgegenständen, Fußböden, Geländern, Türen, Fenstern vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Arbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln, einschließlich anschließender Beseitigung der Schutzmaßnahmen, ausgenommen Leistungen

  • Entfernen und Wiederanbringen von bis zu fünf Schalter-, Steckdosenabdeckungen und dergleichen einfacher Bauart (geklemmt oder mit einer Schraube gesichert) je Raum.

  • Aus- und Einhängen von Türen, Fenstern, Fensterläden und dergleichen in einfacher Bauart zur Bearbeitung sowie Kennzeichnung dieser Bauteile.

  • Reinigen des Untergrundes

  • Ausbessern von einzelnen kleinen Schäden in der Altbeschichtung und im Untergrund, z. B. vereinzelte Vertiefungen, die durch Stoß entstanden sind

  • Schleifen von Holzflächen, mineralischen Untergründen und Metallflächen zwischen den einzelnen Beschichtungen sowie Feinreinigen der zu beschichtenden Flächen.

  • Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster.

  • Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Maler- und Lackierarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

Sind diese Voraussetzungen nicht vorhanden, werden besondere Leistungen geltend gemacht.

Als besondere Leistungen werden abgerechnet:

  • Ausbessern von umfangreichen Schäden in der Altbeschichtung und im Untergrund. Vorbehandeln ungeeigneter Untergründe, z. B. durch Hochdruck-DIN 18363:2016-09

  • Reinigen, Aufrauen und Anlaugen, Entfernen von Algen- und Pilzbefall,

  • Aufbringen von Grundierungen, Bioziden und dergleichen.

  • Vorhalten von geeigneten Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn diese der AG nicht zur Verfügung stellt.

  • Leistungen zum Schutz vor ungeeigneten Bedingungen z. B. Einhausung, Beheizung.

  • Gerüste Auf-, Um- und Abbauen und Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer. Auf-, Um- und Abbauen und Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern bei Arbeiten auf der Dachfläche diese eine Dachneigung größer 22,5° aufweist. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die Greifraumtiefe mehr als 60 cm beträgt, z. B. bei Glasdächern, Geländern.

  • Aus- und Einbauen von Türen, Fenstern, Fensterläden und dergleichen

  • Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, anhaftender Schleifstaub, soweit die Verschmutzung nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.

  • Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. durch Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, Schalter- und Steckdosenabdeckungen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Gerüstbekleidungen, Schutzanstriche, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten und Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke, Abdeckvlies.

  • Entfernen von Beschichtungen sowie vorhandenen Wand- und Deckenbekleidungen.

  • Entfetten und Entrosten sowie Entfernen von Walzhaut und Zunder.

  • Mattschleifen von Untergründen und Altbeschichtungen. DIN 18363:2016-09

  • Überbrücken von Putz- und Betonrissen mit Armierungsgeweben.

  • Ziehen von Abschlussstrichen, Schablonieren und Anbringen von Abschlussborten und dergleichen.

  • Absetzen von Beschlagteilen in einem anderen Farbton an Türen, Fenstern, Fensterläden und dergleichen.

  • Farbiges Absetzen in der Beschichtung oder Wechsel des Beschichtungsstoffes innerhalb zu beschichtender Bauteile.

  • Anpassen der Beschichtung (Beschneiden) an stark profilierte Bauteiloberflächen, z. B.

  • an Dachgesimse mit sichtbaren Sparren,

  • Eckverbände, Bruchsteine, Trapezbleche, Treppen, Stuckprofilierungen.

  • Abschneiden des Überstandes von Randdämmstreifen.

  • Aus- und Einbauen sowie Abkleben von Dichtprofilen und Beschlagteilen.

  • Transportieren von Türen, Fensterflügeln und Fensterläden, Heizkörpern und dergleichen.

  • Füllen von Verankerungsöffnungen und Angleichen an die Oberflächenbeschichtung.

  • Biozides Vorbehandeln von mikrobiologischem Bewuchs sowie Leistungen zum Schutz der Oberflächen gegen Algen-, Pilz- und Insektenbefall.

  • Herstellen und Anbringen von Oberflächen- und Farbmustern sowie Musterflächen für Wand- und Farbgestaltungen

  • Verfüllen von Fugen und Anschlüssen an angrenzende Bauteile, Einbau von Profilen und dergleichen.

  • Entfernen von bauseits vorhandenen Schutzfolien und dergleichen, z. B. an Fensterbänken, Leichtmetallprofilen.

  • Beschichten von Bauteilen in Teilflächen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Beschichtungsarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

  • Beseitigen von Hindernissen im Untergrund, z. B. Entfernen von Betongraten, Schaumrückständen.

  • Entfernen und Wiederanbringen von Schalter-, Steckdosenabdeckungen und dergleichen.

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