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Nebenleistungen und besondere Leistungen

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Dokumentation von Korrosionsschutzmaßnahmen

Korrosionsschutz spielt eine entscheidende Rolle bei der Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen, um die Langlebigkeit und Sicherheit zu gewährleisten

Ein starkes Korrosionsschutzsystem verhindert Schäden, Verschleiß und strukturelle Schwachstellen, die durch Korrosion verursacht werden. Die Auswahl des richtigen Korrosionsschutzsystems basiert auf Aspekten wie Umweltbedingungen, verwendeten Materialien und Lastanforderungen. Regelmäßige Überprüfungen und Wartungsarbeiten sind notwendig, um den Zustand des Korrosionsschutzes im Auge zu behalten und bei Bedarf einzugreifen.

Nebenleistungen und besondere Leistungen

Die ATV, wie sie in der DIN 18364-Norm beschrieben ist, legt zahlreiche Bedingungen fest, die erfüllt werden müssen, damit der Dienst korrekt ausgeführt werden kann. Dies ist für den Facility-Manager von entscheidender Bedeutung, da er in den meisten Fällen die richtigen Voraussetzungen schaffen muss, bevor der Vertrag beginnt. Die Einzelheiten sind nachfolgend aufgeführt:

Nebenleistungen

  • Feststellen des Zustandes der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen (siehe § 3 Abs. 4 VOB/B).

  • Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen.

  • Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Korrosionsschutzarbeiten durch loses Abdecken,

  • Abhängen oder Umwickeln, ausgenommen Schutzmaßnahmen.

  • Entfernen von Staub und loser Verschmutzung auf den zu behandelnden Untergründen.

  • Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster.

  • Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Korrosionsschutzarbeiten kontinuierlich erbracht werden können. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, handelt es sich um

Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:

  • Vorhalten Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der AG Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.

  • Kennzeichnen der Beschichtung am Objekt.

  • Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Beton- und Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.

  • Entfernen von Algen- und Pilzbewuchs, Moosen, Flechten, Vogelkot und dergleichen.

  • Vorbereiten der Oberflächen von Grund- und Zwischenbeschichtungen vor dem Aufbringen von Folgebeschichtungen, soweit die Notwendigkeit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

  • Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern bei Arbeiten auf der Dachfläche diese eine Dachneigung größer 22,5° aufweist. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die Greifraumtiefe mehr als 60 cm beträgt, z. B. bei Glasdächern. Nacharbeiten und Angleichen von Befestigungspunkten/Anschlagflächen der Gerüstbefestigungen.

  • Schutz vor ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben.

  • Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. durch Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten,

  • Staubschutzwände, Einhausungen, Einsatz von Absaug- und Filteranlagen, Gerüstbeklei-dungen, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke.

  • Aus- und Einbauen sowie Abkleben von Dichtprofilen und Beschlagteilen.

  • Beseitigen und Entsorgen verfahrensbedingter Vermischungen und Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers, z. B. bei Strahlarbeiten.

  • Entfernen und Wiederaufbringen von Rosten, Belägen, Abdeckplatten und dergleichen.

  • Entfetten von Schraubenverbindungen.

  • Zusätzliche Beschichtung der Kanten, Schweißnähte und Verbindungselemente, z. B. Schrauben, Niete.

  • Herstellen von Kontrollflächen nach Abschnitt 3.6.1. der DIN EN ISO 12944-7

  • Herstellen und Anbringen von Musterflächen und Farbplänen,

  • Beschichten von Musterkonstruktionen und Modellen.

  • Fertigstellen der Leistungen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Korrosionsschutzarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

Zur Unterstützung der Vorbereitung kann die folgende Checkliste dienen.

Checkliste vor der Durchführung von Korrosionsschutzarbeiten

1

Wurden die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes mit dem AG besprochen und koordiniert?

2

Steht den Mitarbeitenden für Arbeiten in der Höhe ein sicheres Gerüst zur Verfügung? Führen Sie Gerüstkontrollen mit Hilfe der Checkliste „Fassadengerüste“ durch ?

Im Weiteren sind zu beachten:
-Schnee- und Windlasten
-Gewicht des abgelagerten Strahlgutes
-stabile Einhausung bei hohem Staudruck (z. B. durch Bahnverkehr)

3

Haben Sie abgeklärt, ob weitere Einrichtungen bzw. Ausrüstungen zur Vermeidung von Abstürzen notwendig sind?
Zum Beispiel Auffanggurten mit Sicherungsseil, Fangnetze, Schutzgeländer, Seilwinden und Befahreinrichtungen.

4

Wird das Innere der Einhausung ausreichend und gleichmäßig durchlüftet?
-Einrichtungen zur Be- und Entlüftung entsprechend anordnen.
-Leistung der Lüftung richtig bemessen.

5

Werden ausschließlich sicherheitskonforme technische Einrichtungen eingesetzt (Strahlanlagen, Entstaubungsanlagen, Seilwinden usw.)?
Zum Beispiel:

-Strahlanlage muss für den vorgesehenen Betriebsdruck ausgelegt sein
-Strahlanlage mit Totmannsteuerung
-Strahlschlauchkupplung mit Sicherheitssplint

6

Sind Räume, in denen Lacke und Lösemittel gelagert werden, vorschriftsgemäß gestaltet? Besonders zu beachten:

-gute Durchlüftung
- bis 1 m über Boden Ex-Zone 2
- Rauchverbotszeichen an der Türe
- Unzugänglichkeit für Unbefugte

7

Ist eine ausreichende Beleuchtung der Arbeitsplätze gewährleistet?

8

Sind alle Beteiligten über die Zusammensetzung der abzustrahlenden Beschichtung informiert?
Bei länger dauernden (mehr als 1 Woche) oder wiederkehrenden Arbeiten mit schwermetall- oder PCB- haltigen Beschichtungen ist vorgängig Kontakt mit der Arbeitsmedizin, aufzunehmen, sofern der Betrieb nicht bereits der arbeitsmedizinischen Vorsorge untersteht.

9

Werden ausschließlich quarzfreie Strahlmittel verwendet?
Zum Beispiel Elektrokorund, Carbonrundum, Schlackensand oder metallische Strahlmittel wie Stahlgranulat.

10

Sind geeignete Atemschutzgeräte für die Strahler vorhanden (z. B. Strahlenschutzgeräte nach EN 271)?
Besonders zu beachten:
- Bei Luftzufuhr aus Kompressor braucht es Öl- und Wasserabscheider
- Abscheider regelmäßig entleeren
- Bei kalter Witterung braucht es eine Heizvorrichtung für die Lufterwärmung.
- Wassergekühlte Kompressoren mit Thermostat ausrüsten (verhindert Luftüberhitzung).

11

Steht für die Strahler die notwendige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung?
Neben dem Atemschutzgerät gehören dazu:
- Prallschutz für Schultern und Körper
- Schutzhandschuhe
- Schutzschuhe
- Gehörschutz
- geschlossene Arbeitskleidung

12

Sind für die nachträglichen Reinigungsarbeiten geeignete Atemschutzgeräte vorhanden und werden sie während diesen Arbeiten getragen?

13

Kennen die Farbspritzer/Lackierer die sicherheitsrelevanten Eigenschaften der anzuwendenden Beschichtungsstoffe und die zu treffenden Schutzmaßahmen?
Die notwendigen Informationen über die Gesundheits- und Brandgefährdung können dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden

14

Steht für die Farbspritzer/Lackierer eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung?
Zum Beispiel Kombinationsfilter AP 2, Schutzhandschuhe, Schutzbrille (Informationen im Sicherheitsdatenblatt beachten).

15

Werden die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und zur Bekämpfung kleinerer Brandherde getroffen?
Zu den Maßnahmen gehören:
- Verbotszeichen anbringen: «Offenes Feuer und Rauchen verboten» sowie «Zutritt für Unbefugte verboten»
- Feuerlöscher bereithalten.

16

Stehen für die Untergrundvorbereitung und für Beschichtungsarbeiten in engen Räumen geeignete Ausrüstungen zur Verfügung?
Zur Ausrüstung gehören:
- explosionsgeschützter Absaugventilator mit Schlauch
- explosionsgeschützte Beleuchtung
- Fehlerstromschutzschalter
- für Spritzarbeiten allenfalls ein von der Umgebungsluft unabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät)

17

Werden allein arbeitende Personen in engen
Räumen ständig von außen überwacht?
Nach einem Unfall darf keinesfalls eingestiegen werden, bevor weitere Hilfe organisiert ist. Beim Einstieg ist ein geeignetes Atemschutzgerät zu tragen (Isoliergerät).

18

Haben Sie alle notwendigen Notfallmaßahmen vorbereitet?
Siehe Checkliste «Notfallplanung für nicht ortsfeste Arbeitsplätze»

19

Stehen für die Mitarbeitenden geeignete Aufenthalts-, Umkleide- und Waschräume sowie Toiletten zur Verfügung?
Den Mitarbeitenden müssen für die Arbeitskleidung und die Straßenkleidung getrennte Garderobenschränke zur Verfügung stehen.

20

Stehen für die Mitarbeitenden geeignete Aufenthalts-, Umkleide- und Waschräume sowie Toiletten zur Verfügung?
Den Mitarbeitenden müssen für die Arbeitskleidung und die Straßenkleidung getrennte Garderobenschränke zur Verfügung stehen.

Checkliste Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien

Abrechnung

Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen:

Flächenmaß (m²), getrennt nach Bauart und Maßen,

  • für Vollwandkonstruktionen und Fachwerkkonstruktionen aus Profilen mit einem Umfang von > 1 m,

  • Fenster, Türen, Tore und dergleichen,

  • Rohre mit einem Umfang von > 1 m,

  • Behälter, Spundwände und profilierte Bleche,

  • Geländer,

  • Abdeckbleche, Gitterroste und dergleichen.

Längenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maßen, für

  • Profile und Teilflächen von Profilen unterschiedlicher Bauart,

  • Geländer,

  • zusätzliche Beschichtung, z. B. von Kanten, Schweißnähten.

Anzahl (St), getrennt nach Bauart und Maßen, für

  • Behälter, Abdeckbleche, Roste, Gitter, Geländer,

  • Fenster, Türen, Tore und dergleichen,

  • Befestigungen, z. B. Konsolen, Rohrschellen, Abhängungen,

  • zusätzliche Beschichtung der Verbindungselemente, Flansche, Armaturen einschließlich ihrer Flansche,

  • Kontrollflächen.

Masse (kg, t) für Bauteile oder getrennt erfassbare Konstruktionsteile.

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