Nebenleistungen und besondere Leistungen
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Korrosionsschutz spielt eine entscheidende Rolle bei der Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen, um die Langlebigkeit und Sicherheit zu gewährleisten
Ein starkes Korrosionsschutzsystem verhindert Schäden, Verschleiß und strukturelle Schwachstellen, die durch Korrosion verursacht werden. Die Auswahl des richtigen Korrosionsschutzsystems basiert auf Aspekten wie Umweltbedingungen, verwendeten Materialien und Lastanforderungen. Regelmäßige Überprüfungen und Wartungsarbeiten sind notwendig, um den Zustand des Korrosionsschutzes im Auge zu behalten und bei Bedarf einzugreifen.
Nebenleistungen und besondere Leistungen
Die ATV, wie sie in der DIN 18364-Norm beschrieben ist, legt zahlreiche Bedingungen fest, die erfüllt werden müssen, damit der Dienst korrekt ausgeführt werden kann. Dies ist für den Facility-Manager von entscheidender Bedeutung, da er in den meisten Fällen die richtigen Voraussetzungen schaffen muss, bevor der Vertrag beginnt. Die Einzelheiten sind nachfolgend aufgeführt:
Nebenleistungen
Feststellen des Zustandes der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen (siehe § 3 Abs. 4 VOB/B).
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen.
Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Korrosionsschutzarbeiten durch loses Abdecken,
Abhängen oder Umwickeln, ausgenommen Schutzmaßnahmen.
Entfernen von Staub und loser Verschmutzung auf den zu behandelnden Untergründen.
Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster.
Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Korrosionsschutzarbeiten kontinuierlich erbracht werden können. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, handelt es sich um
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:
Vorhalten Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der AG Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.
Kennzeichnen der Beschichtung am Objekt.
Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Beton- und Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
Entfernen von Algen- und Pilzbewuchs, Moosen, Flechten, Vogelkot und dergleichen.
Vorbereiten der Oberflächen von Grund- und Zwischenbeschichtungen vor dem Aufbringen von Folgebeschichtungen, soweit die Notwendigkeit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern bei Arbeiten auf der Dachfläche diese eine Dachneigung größer 22,5° aufweist. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die Greifraumtiefe mehr als 60 cm beträgt, z. B. bei Glasdächern. Nacharbeiten und Angleichen von Befestigungspunkten/Anschlagflächen der Gerüstbefestigungen.
Schutz vor ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben.
Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. durch Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten,
Staubschutzwände, Einhausungen, Einsatz von Absaug- und Filteranlagen, Gerüstbeklei-dungen, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke.
Aus- und Einbauen sowie Abkleben von Dichtprofilen und Beschlagteilen.
Beseitigen und Entsorgen verfahrensbedingter Vermischungen und Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers, z. B. bei Strahlarbeiten.
Entfernen und Wiederaufbringen von Rosten, Belägen, Abdeckplatten und dergleichen.
Entfetten von Schraubenverbindungen.
Zusätzliche Beschichtung der Kanten, Schweißnähte und Verbindungselemente, z. B. Schrauben, Niete.
Herstellen von Kontrollflächen nach Abschnitt 3.6.1. der DIN EN ISO 12944-7
Herstellen und Anbringen von Musterflächen und Farbplänen,
Beschichten von Musterkonstruktionen und Modellen.
Fertigstellen der Leistungen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Korrosionsschutzarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.
Checkliste vor der Durchführung von Korrosionsschutzarbeiten
1 | Wurden die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes mit dem AG besprochen und koordiniert? |
2 | Steht den Mitarbeitenden für Arbeiten in der Höhe ein sicheres Gerüst zur Verfügung? Führen Sie Gerüstkontrollen mit Hilfe der Checkliste „Fassadengerüste“ durch ? Im Weiteren sind zu beachten: |
3 | Haben Sie abgeklärt, ob weitere Einrichtungen bzw. Ausrüstungen zur Vermeidung von Abstürzen notwendig sind? |
4 | Wird das Innere der Einhausung ausreichend und gleichmäßig durchlüftet? |
5 | Werden ausschließlich sicherheitskonforme technische Einrichtungen eingesetzt (Strahlanlagen, Entstaubungsanlagen, Seilwinden usw.)? -Strahlanlage muss für den vorgesehenen Betriebsdruck ausgelegt sein |
6 | Sind Räume, in denen Lacke und Lösemittel gelagert werden, vorschriftsgemäß gestaltet? Besonders zu beachten: -gute Durchlüftung |
7 | Ist eine ausreichende Beleuchtung der Arbeitsplätze gewährleistet? |
8 | Sind alle Beteiligten über die Zusammensetzung der abzustrahlenden Beschichtung informiert? |
9 | Werden ausschließlich quarzfreie Strahlmittel verwendet? |
10 | Sind geeignete Atemschutzgeräte für die Strahler vorhanden (z. B. Strahlenschutzgeräte nach EN 271)? |
11 | Steht für die Strahler die notwendige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung? |
12 | Sind für die nachträglichen Reinigungsarbeiten geeignete Atemschutzgeräte vorhanden und werden sie während diesen Arbeiten getragen? |
13 | Kennen die Farbspritzer/Lackierer die sicherheitsrelevanten Eigenschaften der anzuwendenden Beschichtungsstoffe und die zu treffenden Schutzmaßahmen? |
14 | Steht für die Farbspritzer/Lackierer eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung? |
15 | Werden die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und zur Bekämpfung kleinerer Brandherde getroffen? |
16 | Stehen für die Untergrundvorbereitung und für Beschichtungsarbeiten in engen Räumen geeignete Ausrüstungen zur Verfügung? |
17 | Werden allein arbeitende Personen in engen |
18 | Haben Sie alle notwendigen Notfallmaßahmen vorbereitet? |
19 | Stehen für die Mitarbeitenden geeignete Aufenthalts-, Umkleide- und Waschräume sowie Toiletten zur Verfügung? |
20 | Stehen für die Mitarbeitenden geeignete Aufenthalts-, Umkleide- und Waschräume sowie Toiletten zur Verfügung? |
Flächenmaß (m²), getrennt nach Bauart und Maßen,
für Vollwandkonstruktionen und Fachwerkkonstruktionen aus Profilen mit einem Umfang von > 1 m,
Fenster, Türen, Tore und dergleichen,
Rohre mit einem Umfang von > 1 m,
Behälter, Spundwände und profilierte Bleche,
Geländer,
Abdeckbleche, Gitterroste und dergleichen.
Längenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maßen, für
Profile und Teilflächen von Profilen unterschiedlicher Bauart,
Geländer,
zusätzliche Beschichtung, z. B. von Kanten, Schweißnähten.
Anzahl (St), getrennt nach Bauart und Maßen, für
Behälter, Abdeckbleche, Roste, Gitter, Geländer,
Fenster, Türen, Tore und dergleichen,
Befestigungen, z. B. Konsolen, Rohrschellen, Abhängungen,
zusätzliche Beschichtung der Verbindungselemente, Flansche, Armaturen einschließlich ihrer Flansche,
Kontrollflächen.