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Dokumentation von Korrosionsschutzmaßnahmen

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Dokumentation von Korrosionsschutzmaßnahmen

Korrosionsschutz spielt eine entscheidende Rolle bei der Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen, um die Langlebigkeit und Sicherheit zu gewährleisten

Ein starkes Korrosionsschutzsystem verhindert Schäden, Verschleiß und strukturelle Schwachstellen, die durch Korrosion verursacht werden. Die Auswahl des richtigen Korrosionsschutzsystems basiert auf Aspekten wie Umweltbedingungen, verwendeten Materialien und Lastanforderungen. Regelmäßige Überprüfungen und Wartungsarbeiten sind notwendig, um den Zustand des Korrosionsschutzes im Auge zu behalten und bei Bedarf einzugreifen.

Dokumentation von Korrosionsschutzmaßnahmen

Die Dokumentation entspricht dem jeweiligen Service basierend auf den Anforderungen der Service-Spezifikation. Für den Korrosionsschutz muss die Dokumentation immer mit der Komponente verknüpft sein. In diesem Zusammenhang wird der Korrosionsschutz in dieser Dokumentationsrichtlinie nicht als ein eigenständiger Beruf verwaltet.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Nachweise über die verwendeten Materialien und Komponenten vorzulegen. Angaben zum Design, möglicherweise wiederverwendeten Materialien, spezifische Daten zur Beschaffenheit, Qualität und Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien, Komponenten und Hilfsmaterialien sollten gegeben werden. Außerdem müssen sie geeignete Qualitätsnachweise vorlegen.

Nach Abschluss der Arbeiten muss der Auftragnehmer alle Baupläne, Bilder, Beschreibungen und andere bereitgestellte Dokumentationen aktualisieren, um den endgültigen Status wiederzugeben und sie in die Dokumentation aufzunehmen.

Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Dies beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart, Überzugsart

  • zur Erstellung bzw. zur

  • Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten

  • In Ergänzung der o.g. Abnahme-/ Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden zu liefern, d.h. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In den bereitgestellten Beschreibungen muss der Auftragnehmer Einzelheiten über die Zusammensetzung der Komponenten sowie deren Einzelteile und Baumaterialien und Produkte angeben, wobei deren Hauptmerkmale, Eigenschaften und Funktionen hervorgehoben werden.

Der Auftragnehmer muss alle in der Leistungsbeschreibung genannten Ansprüche mit gültigen Nachweisen, wie Testzertifikaten oder ähnlichen Dokumenten, von einem anerkannten, zertifizierten Prüfzentrum gemäß den relevanten Vorschriften belegen.

Datenblätter für Bauprodukte oder Materialerklärungen müssen vorgelegt werden und eine qualitative Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte geben. Diese sollten sich auf die LV-Position beziehen und den Produktnamen sowie den Hersteller, seine Funktion, technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter umfassen und nach Kosten gruppe oder STLB-Bau kategorisiert sein. Dies sollte sich auch auf den spezifischen Einbaukontext beziehen und gegebenenfalls Einzelheiten zu besonderen Garantiezeiten enthalten.

Die genannten Datenblätter müssen speziell die Einhaltung der in den Leistungs spezifikationen beschriebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe bestätigen, insbesondere Daten wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften, sofern jeweils relevant (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Korrosion, Licht, Wasser, Reibung, falls relevant),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Auch für dieses Gewerk muss eine Produktbeschreibung oder Materialerklärung für jedes aufgelistete Produkt bereitgestellt werden. Sie sollte alle wesentlichen Details enthalten, die benötigt werden, um Ersatz- und Austauschteile für Reparatur- oder Austauscharbeiten zu bestellen. Zu diesen Informationen gehören insbesondere der genaue Name des Herstellers oder Lieferanten, die Marke und der Produkt- oder Artikelname.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Instandhaltungs- und Pflegehinweise

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege

gemäß einer empfohlenen Rotation.

Darüber hinaus sollten Anleitungen für Reparatur- und Ersatzarbeiten sowie Beschreibungen der Reinigungs- und Pflegeprodukte vorliegen. Informationen über die für diese Arbeiten verwendeten Werkzeuge und deren Hersteller sowie alternative Lieferanten sollten bereitgestellt werden.

Alle Hersteller der vorhandenen Baugruppen müssen im Herstellerverzeichnis aufgeführt werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/FaxNr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Neben den zuvor genannten alphanumerischen Nachweisen betrifft dies alle grafischen Beschreibungen, wie z.B. Bestands- und Sanierungspläne sowie alle Montage- und Werkstattzeichnungen. Diese werden vom Auftragnehmer auf Grundlage der Detailplanung des Auftraggebers oder Architekten und des neuesten Ausführungsstatus erstellt. Sie müssen den formalen und gestalterischen Kriterien (CAD-Richtlinien) des AG entsprechen. Alle Zeichnungen sollten, soweit möglich, sich auf die Elementlisten beziehen.

Befähigte Person für Korrosionsschutzarbeiten nach DIN EN 1090

Um Korrosionsschutzarbeiten verantwortungsbewusst durchführen zu können, wird Fachwissen benötigt. Dieses Wissen kann beispielsweise in einer Schulung erworben werden, die zur Anerkennung als Fachmann führt. Eine solche Ausbildung gewährleistet ein solides Grundverständnis, um Korrosionsschutzanforderungen zu erkennen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Wesentliche Wissensgebiete hierbei sind:

  • Spezielle Normen und Regelwerke

  • Ursachen der Korrosion

  • Korrosionsgerechte Gestaltung

  • Spezifikationen für den Korrosionsschutz

  • Oberflächenvorbereitung

  • Ausführung und Überwachung von Beschichtungsarbeiten

  • Gerätetechnik/Infrastruktur

  • Behandlung beschichteter Oberflächen.

Unter anderem geht es auch um die Gefahrenermittlung und Planung der entsprechenden Gefahrenabwehrmaßnahmen.

Dies ist besonders wichtig, wenn Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien ausgeführt werden mit den Hauptgefahren:

  • Absturz

  • Stolpern, Ausrutschen

  • Strahlmittel, Beschichtungsstoffe

  • Lärm.

Aufgabe des Sachkundigen für Korrosionsschutzarbeiten hinsichtlich der Arbeitssicherheit ist es auch, darauf zu achten, dass in ausreichendem Maße Gerüste zur Verfügung gestellt werden

  • dass diese Gerüste sicher sind,

  • dass die technischen Einrichtungen sicher sind bzw. entsprechend der Vorschriften geprüft wurden,

  • korrekt die jeweils notwendige Schutzausrüstung vorhanden ist bzw. angelegt wurde

  • und die Mitarbeiter fachlich richtig und ausreichend instruiert wurden.

Absaug- und Entstaubungsanlage, Einhausung mit leichtem Unterdrück

Korrosionsschutzverfahren

Das Kapitel über Korrosionsschutz endet mit einer Tabelle, die einen kurzen Überblick über aktive und passive Korrosionsschutzmethoden bietet.

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