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Türen, Tore und Fenster

Facility Management: Handwerksdienste » Gebäude » Fenster, Türen und Tore » Feuer- und Rauchschutz

Fenster, Türen und Tore

Fenster, Türen und Tore spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit, Energieeffizienz und Schallschutz in Gebäuden

Die Auswahl von erstklassigen Materialien in Kombination mit professioneller Installation ist entscheidend für die Langlebigkeit dieser Elemente und die Senkung der Wartungskosten. Bei der Planung von Fenstern, Türen und Toren müssen gesetzliche Normen, einschließlich Brandschutz- und Zugänglichkeitsvorschriften, eingehalten werden. Moderne Verglasungstechniken und Dämmstoffe tragen dazu bei, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu reduzieren und ein angenehmes Innenklima zu schaffen.

Verwaltung von Türen, Toren und Fenstern

Einführung

Eine Rauchschutztür hat die Aufgabe, bei einem Brand den Rauchdurchgang so lange wie möglich zu verhindern. Sie werden u.a. verwendet, um Gänge von mindestens 30 Metern Länge zu unterteilen und als Treppenhaus- und Korridorabschlüsse. Dies soll rauchfreie Bereiche und Fluchtwege schaffen, damit das Gebäude sicher verlassen und evakuiert werden kann. Wie Brandschutztüren müssen Rauchschutztüren automatisch schließen und sollten mit einem Riegelschloss mit umfassender Dichtung ausgestattet sein. Das Offenhalten ist nur mit einem speziellen und zugelassenen Feststellanlagesystem möglich, wie zuvor erwähnt. Diese Türen verfügen über spezielle Schlösser mit federbelastetem Riegel.

Brandschutztüren bieten zeitlich begrenzten Schutz, während die Schutzdauer von Rauchschutztüren nicht immer genau festgelegt ist. Die zulässige Rauchmenge variiert je nach Belüftungsbedingungen und Größe, insbesondere Höhe, des Raums. Es wird grob geschätzt, dass man bei aktuellen Grenzwerten und einem beginnenden Feuer einen 30 Meter langen Korridor ohne Atemschutzausrüstung etwa zehn Minuten lang sicher durchqueren kann.

Rauchschutztüren verfügen über dreiseitige Umfangsdichtungen und können aus verschiedenen Materialien wie Stahl, Glas oder Holz bestehen. Im Bodenbereich sind diese Türen mit einer absenkbaren Bodendichtung ausgestattet. Gemäß DIN 18095 müssen Doppelflügeltüren einen Türschließer und einen Türblattkoordinator für jeden Flügel besitzen.

Die hier bereitgestellten Details sind vereinfacht, um der Relevanz der Facility-Management-Dokumentation zu entsprechen. Diskussionen über Hersteller- und nationale Systemanbieterinteressen, die von der nationalen Anerkennung zum CE-Zeichen übergehen, sind in diesem Kontext ausgeschlossen. Aktuell basiert die Überwachung von Brandschutzbarrieren unter nationaler Anerkennung durch das DIBt auf den Dokumenten A und B. Dieser Ansatz hat sich in Deutschland bewährt. Der Produktstandard gibt keine weiteren Auskünfte darüber, wie Überwachungsdokumente in Zukunft aussehen sollten. Es wird empfohlen, Produktionsillustrationen für die Überwachung analog zu den Dokumenten A und B zu erstellen und sie mit dem NPZ abzustimmen.

Nomenklatur

Ab 1.9.2019 gilt für Feuerschutzabschlüsse gemäß EN 16034 nur noch die CE-Kennzeichnung. Landesübliche Zertifikate fallen weg.

Für Planung und Ausschreibung sind hauptsächlich folgende Details aus o.g. Dokument wichtig:

  • Feuerwiderstand n. Abs. 4.1 (z.B. EI2 30)

  • Rauchdichtigkeit n. Abs. 4.2 (z.B. S200)

  • Fähigkeit zur Freigabe n. Abs. 4.3 (z.B. freigegeben)

  • Selbstschließung n. Abs. 4.4 (z.B. C)

  • Dauerhaftigkeit zur Fähigkeit der Freigabe n. Abs. 4.5.1 (Freigabe „aufrechterhalten“)

  • Dauerhaftigkeit der Selbstschließung n. Abs. 4.5.2.1 (Dauerfunktionsprüfung mit Angabe der Zyklen)

  • Dauerhaftigkeit der Selbstschließung gegen Korrosion 4.5.2.2 (z.B. „erzielt“)

Fallbeispiel:

Eine Tür mit der Bezeichnung El230-C5-Sa bedeutet

  • raumabschließender (E) Feuerschutzabschluss

  • mit sehr häufiger Betätigung (C5),

  • einer Begrenzung der Temperaturerhöhung auf 180°C (I2),

  • einer Widerstandszeit von 30 Minuten (30)

  • und einem rauchdichten Abschluss bei Umgebungstemperatur (Sa).

Zur Beachtung:

Mit der Anwendung der europäischen Produkt- und Klassifizierungsnorm werden auch die bisher bekannten Bezeichnungen ersetzt, beispielsweise eine Brandschutztür T30-1-FSA.

Merkmale und Kennzeichnung für Produkte

Zur Dokumentation gehören auch die entsprechenden Merkmale und Kennzeichnungen für Produkte gem. EN 16034 und EN 13501-2 entsprechend der folgenden Aufstellung:

Symbol

Bezeichnung

Normativ/Erläuterung

E

Raumabschluss

(EN 16034 Abs. 4.1. EN 13501-2 Abs. 5.2.2) Widerstand eines Bauteils mit raumtrennender Funktion gegen Brandbeanspruchung von einer Seite, um den Durchtritt von Flammen oder heißer Gase zu verhindert und so die Entzündung der dem Feuer abgekehrten Oberfläche oder in der Nähe befindlicher Materialien zu verhindern.

I

Wärmedämmung

(EN 16034 Abs. 4.1. EN 13501-2 Abs. 5.2.3) Fähigkeit eines Bauteils, einer einseitigen Brandbeanspruchung zu widerstehen und eine Wärmeübertragung von der dem Feuer zugekehrten Seite zu der vom Feuer abgewandten Seite zu reduzieren, um eine Entzündung zu vermeiden und Personen schützen (bei Feuerschutzabschlüssen in Il und 12 gesplittet).

I₁ und I₂

Wärmedämmung bei Feuerschutzabschlüssen

(EN 16034 Abs. 4.1, EN 13501-2 Abs. 5.2.3) Begrenzung der mittleren Ausgangstemperatur auf der vom Feuer abgekehrten Seite des Türblattes auf 140 °C und der maximalen Temperaturerhöhung an jeder Stelle des Türblattes ist auf 180 °C. Bei I, wird auf dem Türblatt ein 25 mm breiter, bei 12 ein 100 mm breiter Randbereich nicht berücksichtigt

S

Rauchdichtheit

(EN 16034 Abs. 4.2) Fähigkeit eines Bauteils, den Durchtritt von Gas oder Rauch von einer Seite des Bauteils zur anderen zu verringern oder auszuschließen.

Sa

 

S. berücksichtigt die Rauchdichtheit nur bei Umgebungstemperaturen.

Produktmerkmale und -kennzeichnung

Die Angaben in der Leistungserklärung teilen sich

  • in von der BauPVO gleichlautend für alle Bauprodukte (Hersteller-/Produktname etc.) geforderten

  • und wesentliche Merkmale, die im Anhang ZA der Produktnorm aufgelistet werden.

Die Angabe der erreichten Stufen, Klassen oder Werte für die wesentlichen Eigenschaften ist erforderlich, wenn das Einsatzland dies für den vorgesehenen Zweck verlangt.

In Deutschland sind auch Angaben zum Selbstschließen (C und Klasse 5 für Türen) und zum Dichtschließen (S a) für eine Brandschutztür (früher bekannt als T30-1-FSA) enthalten. Dies ist beispielsweise in der Schweiz nicht der Fall.

Für eine Leistungserklärung für Brand- und Rauchschutzprodukte (System 1) ist es sinnvoll, die Nummer des "Zertifikats über die Beständigkeit der Leistung" aufzunehmen, da dieses Dokument baurechtlich erforderlich ist.

Die Leistungserklärung muss in der im Einsatzland erforderlichen Sprache verfasst sein und 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies kann elektronisch erfolgen, es sei denn, der Kunde verlangt ausdrücklich einen Ausdruck. Nach Abschluss aller erforderlichen Schritte können die Produkte das CE-Kennzeichen erhalten und ausgeliefert werden.

Wenn auf diese Produkte auch andere harmonisierte Produktstandards anwendbar sind, sollten die Informationen gemäß EN 16034 durch zusätzliche Angaben ergänzt werden.

  • als Außentür (EN 14351-1),

  • Innentür (momentan prEN 14351-2),

  • Automatiktür (EN 16361)

  • oder als Tor (EN 13241-1).

Checkliste

Die Dokumentationsanforderungen für Fenster, Türen und Tore mit erweiterten Funktionen sind komplex. Dementsprechend ist auch ihre Dokumentation kompliziert. Eine von der Berufsgenossenschaft für Holz und Metall empfohlene Checkliste bietet eine einfache und effiziente Möglichkeit festzustellen, ob die Betriebsdokumentation für diese Systeme die wichtigsten Anforderungen erfüllt.

  • Entsprechen die kraftbetätigten Türen und Tore den Beschaffenheitsanforderungen und baurechtlichen Vorschriften?

  • Bestehen durchsichtige oder lichtdurchlässige Flächen von Türen und Toren aus bruchsicherem Werkstoff?

  • Sind Schiebetüren und -tore gegen Ausheben und Herausfallen, bzw. Türen und Tore, die sich nach oben öffnen, gegen Herabfallen gesichert?

  • Lassen sich kraftbetätigte Türen und Tore bei Stromausfall auch von Hand öffnen?

  • Ist bekannt, dass in Notausgängen Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig sind?

  • Ist die Betätigung von Türen und Toren von einem sicheren Bedienort aus möglich?

  • Entstehen durch die Anordnung keine zusätzlichen Gefährdungen, z.B. durch Aufschlagen eines Flügels in einen Treppenlauf, durch Windbelastung oder durch Einengung der Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege?

  • Ist bei Torflügeln mit eingebauter Schlupftür eine kraftbetätigte Flügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich?

  • Ist bei kraftbetätigten Türen und Toren eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden?

  • Wird der Nachlaufweg beim Betrieb von Türen und Toren regelmäßig kontrolliert?

  • Sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers vorhanden und vor Ort verfügbar?

  • Existieren Gefährdungsbeurteilungen?

  • Werden vor Instandhaltungsarbeiten die Antriebe der Türen und Tore abgeschaltet und gegen irrtümliches und unbefugtes Einschalten gesichert?

  • Wird die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren überhaut entsprechend der Regelmäßigkeit, und wenn ja, nur durch Sachkundige durchgeführt, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, prüfen können?

  • Schließt die sicherheitstechnische Prüfung auch das Vorliegen der vollständigen technischen Dokumentation und Betriebsanleitung mit ein?

  • Entsprechen die eingesetzten Anlagen den Anforderungen als Feuer- bzw. Rauchabschluss (T 90; T 30) bzw. entsprechend der neuen Bezeichnung?

Platz für ergänzende, betriebsbezogene Fragen…

Muster CE-Kennzeichnung Bauelement als Feuerabschluss

CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung

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