Feststellanlagen
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Feststellanlagen sind unerlässlich für die Gewährleistung von Sicherheit und Brandschutz in Gebäuden, indem sie Türen im Brandfall automatisch schließen.
Regelmäßige Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen helfen, ihre effektive Funktion zu gewährleisten und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Das Einhalten von Sicherheitsrichtlinien und technischen Standards ist beim Installieren und Betreiben von Feststellanlagen in Gebäuden von entscheidender Bedeutung. Die Integration dieser Systeme in ein zentrales Gebäudemanagementsystem erleichtert die effektive Überwachung und Steuerung von Sicherheitsmechanismen.
Verwaltung von Feststellanlagen
Definition einer Feststellanlage
Ein Feststellanlage (FSA) oder Türfeststellanlage (TFA) ist ein Mechanismus, der dazu dient, Brandschutzbarrieren wie Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rolltore oder Rauchvorhänge zwischen Brandabschnitten offen zu halten. Dieses System stellt sicher, dass diese Barrieren offen bleiben, sich jedoch bei einem Brand oder bei Rauchentwicklung sicher schließen. Feststellanlagen (FSA) sind wesentliche Bestandteile des Brandschutzes. Für den sicheren Betrieb von Toren müssen automatische Vorrichtungen für die Endposition vorhanden sein, um ein unbeabsichtigtes Schließen, wie z.B. durch Windstoß, zu verhindern.
Bei kraftbetriebenen Toren kann entweder das Antriebssystem selbst das Gewicht des Flügels sicher tragen und dessen Bewegung stoppen, oder es wird eine Kombination aus Feder oder Gegengewicht und einem entsprechend schwächeren Antrieb verwendet. Das Design des Feststellanlage wird unter anderem durch die Konstruktion des Tores beeinflusst.
Aufbau einer Feststellanlage
Feststellanlagen sind eigenständige Systeme, die über eigene Brandmeldekomponenten wie Rauch- oder Wärmemelder verfügen müssen. Dies gilt auch, wenn sie von einer Brandmeldeanlage gesteuert werden. Entlang von Flucht- und Rettungswegen sind Brandmelder, die auf Rauch reagieren, erforderlich. In Deutschland benötigt eine Feststellanlage eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als Nachweis der Gebrauchstauglichkeit. Diese wird vom DIBt ausgestellt. Sie gilt für fünf Jahre und kann auf Anfrage verlängert werden. Die Entwurfsprüfung muss gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung dokumentiert werden. Sowohl der Abnahmebericht des Installationsunternehmens des Systems als auch der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit müssen aufbewahrt werden. Die Zulassung sollte deutlich mit der Zulassungs- oder Registriernummer und einer Typenbezeichnung gekennzeichnet sein.
Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
Feststelleinrichtung, z. B. Magnet mit Ankerplatte
oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung
ggf. automatischen Tor- und Türantrieben
Kontergewichtsanlagen
Hydraulischer Dämpfung
Branderkennungselement (Brandmelder) z. B. optoelektrischer Rauchmelder oder Rauchschalter.
Handauslösetaster zum manuellen Schließen (dieser ist entbehrlich, wenn die Feststellung durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann).
Taster zum manuellen Schließen der Tür/des Tors müssen rot sein, Größe mindestens 16 cm², Mit Aufschrift „Tür bzw. Tor schließen“.
Als Brandmelder in Feststellanlagen werden optische Rauchmelder nach dem Streulichtprinzip oder Wärmedifferenzialmelder verwendet.
Einige Systeme sind mit Akkus ausgestattet für den Fall, dass die 230-V-Versorgungs-spannung wegfällt. Das Wegfallen der Versorgungsspannung und evtl. auch der Akkuspannung muss zum Schließen des Rauch- bzw. Feuerschutzabschlus-ses führen.
Die Feststellanlagen können auch durch Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 angesteuert werden.
Eine Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage ist zulässig, jedoch nicht die Weiterleitung des Signals aus der Feststellanlage z. B. an die Feuerwehr.
In explosionsgefährdeten Bereichen (Zone 1 und 2) sind die Anlagen explosionsge-schützt auszuführen und entsprechend zu prüfen. Feststellanlagen in Ex-Bereichen sind stets mit Gaswarngeräten auszuführen.
Eine Feststellanlage muss abgenommen werden
Die Anlage muss auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden.
Nach der Abnahmeprüfung laut Richtlinien des DIBt muss im Bereich der installierten Feststellanlage ein Abnahmeschild angebracht werden, auf dem das Datum der Abnahme dokumentiert ist.
Diese Abnahmeprüfung ist vom Betreiber der Anlage zu veranlassen (Hersteller der Feststellanlage, einer vom Hersteller zertifizierte Person oder benannte Prüfstelle).
Über die erfolgreiche Abnahmeprüfung ist ein Protokoll auszufertigen. Dieses ist vom Betreiber der Anlage aufzubewahren und auf Verlangen (z. B. bei der Feuerbe-schau durch kommunale Behörden, Feuerwehr) vorzulegen.
Eine Feststellanlage mit Mängeln oder lückenhafter Dokumentation des Einbaus ist vom Feuerschutzabschluss zu entfernen und durch eine zulassungskonforme Anlage zu ersetzen. gilt für nicht abgenommene Anlagen, bei denen die Zulassungsbescheide abgelaufen sind, und für abgenommene Anlagen mit erfolgreichem Abnahmeprotokoll, die aber erhebliche, nicht durch Reparaturen oder Wartungsarbeiten behebbare Mängel aufweisen.
Montage, konstruktive Angaben
Eine zeichnerische Darstellung der Einbausituation enthält folgende Angaben:
maßgebende Höhe der Deckenunterfläche, Unterdecke ist nicht vorhanden, nicht dichtend ausgeführt, fugenlos und brandschutztechnisch klassifiziert.
Anzahl der erforderlichen Melder (normierte Ermittlungsberechnung)
Befindet sich der Abschluss in einem Rettungsweg?
Werden Rauchmelder verwendet?
Vermeidung von Fehlalarmen (keine Streulichtmelder)
Bei technologischer Rauchentwicklung möglichst Wärmemelder einsetzen
Getrennte Energieversorgung von Feststelleinrichtung und Meldern
Kennzeichnung der Abnahmeprüfung durch Schild (genormte Ausführung)
Befestigungselemente der Feststellanlage dürfen die Schutzfunktion der Anschlüsse nicht beeinträchtigen (ggf. spezielle Prüfungen nötig)
Keinerlei Durchdringungen in den Abschlüssen (z.B. keine Bohrlöcher für Befesti-gungen)
genormte Entfernung von Befestigungsschrauben beachten
Verwendung von Einzelmuttern mit Schrauben M5 und M6 bei Stahltüren.
Instandhaltungspflicht von Feststellanlagen
Feststellanlagen müssen nachweislich instandgehalten werden. Dabei sind die folgenden Anforderungen zu beachten.
Allgemeines
Sicherstellen des ordnungsgemäßen und störungsfreien Zusammenwirkens aller Gerä-te durch regelmäßige turnusgerechte Wartung gem. Zulassungsbescheid
zertifiziertes eigenes Instandhaltungspersonal oder eine Fachfirma mit der Wartung der Feststellanlage beauftragen.
Archivierung der normgerechten Instandhaltungsdokumentation die Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude, das Abnahmeprotokoll, eine bauaufsichtliche Zulassung, die Wartungsanleitung sowie, Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen, Die Dokumentation muss aufbewahrt werden und ist auf Verlangen vorzule-gen.
maximalen Betriebszeiten der Raucherkennungselemente: Melder ohne Auslöseschwellennachführung 5 Jahre, Melder mit Verschmutzungsanzeige und Auslöseschwellennachführung 8 Jahre.
Anforderungen an die Wartung und Prüfung
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.
Funktionsprüfungen, mindestens alle drei Monate
Bei der jährlichen Prüfung und Wartung ist neben der Überprüfung der Melder auch eine Wartung aller Geräte, d.h. auch der Feststellvorrichtungen, vorzunehmen.Gebrauchsanleitungen der Hersteller beachten, eventuelle Mängel jeglicher Art erkennen, Melder auf Korrosion untersuchen, Kontakte reinigen, Verbindungen auf festen Sitz prüfen, Schließer ggf. nachstellen, Türbänder und Schlösser fetten, Laufschienen reinigen, Aufzeichnungen sind sowohl für die monatliche Überprüfung als auch für die jährliche Prüfung und Wartung anzufertigen, u.a.m.