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Fenster, Türen und Tore

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Fenster, Türen und Tore

Fenster, Türen und Tore spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit, Energieeffizienz und Schallschutz in Gebäuden

Die Auswahl von erstklassigen Materialien in Kombination mit professioneller Installation ist entscheidend für die Langlebigkeit dieser Elemente und die Senkung der Wartungskosten. Bei der Planung von Fenstern, Türen und Toren müssen gesetzliche Normen, einschließlich Brandschutz- und Zugänglichkeitsvorschriften, eingehalten werden. Moderne Verglasungstechniken und Dämmstoffe tragen dazu bei, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu reduzieren und ein angenehmes Innenklima zu schaffen.

Installation von Fenstern, Türen und Toren in Gebäuden

Allgemeine Vorbemerkung

Fenster, Türen und Tore fungieren als Vermittler zwischen Gebäuden und ihrer Umgebung. Sie ermöglichen den Austausch von Personen, Waren und Frischluft. Durch Fenster dringt Tageslicht ins Innere. Eine Hauptanforderung an diese Elemente ist ihre Fähigkeit, sicher verschlossen zu werden, vorzugsweise einbruchssicher.

Für die gegebene Dienstleistung, Teildienstleistung, Komponente oder Designvariante werden diese Komponenten gemäß den Anforderungen der Spezifikationen dokumentiert. Der Inhalt und Umfang der Dokumentation sollte entsprechend organisiert werden. Bei Systemen sollten die Baugruppen oder Einheiten im Mittelpunkt stehen.

(Beispiel: Dokumentation einer Basisstruktur und ihrer obersten Schicht, wenn sie variieren oder geringfügige Unterschiede aufweisen, wie der Kontrast zwischen Estrich und Fliesen im Vergleich zum gesamten Boden). Dieser system- oder handwerksspezifische Anhang zur Dokumentationsrichtlinie betrifft Baugewerbe, insbesondere im Bereich Fenster, Türen und Tore.

Hinweis: Dienstleistungen, die unter StLB Nr. 031 für den Metallbau definiert sind, beziehen sich nicht auf Metalltüren, Fensterelemente oder deren Rahmen.

Normanforderungen

In den ATV DIN-Normen der VOB/C sind Fenster, Türen und Tore nicht explizit aufgeführt. Das bedeutet, ein spezieller normativer Bezug muss außerhalb der VOB hergestellt werden

In jeweils spezieller Form gelingt der normative Nachweis durch die folgenden Vorschriften:

  • ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitte 1 bis 5.

  • DIN 1960, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil A: Allge-meine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

  • DIN 1961, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil B: Allge-meine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

  • DIN 18202, Toleranzen im Hochbau - Bauwerke und DIN 18203-3, Toleranzen im Hochbau -Teil 3: Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen

  • DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allge-meine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Allgemeine Rege-lungen für Bauarbeiten jeder Art.

  • DIN EN 14351-2_2019-01 Fenster und Türen-Produktnormen, Leistungseigenschaf-ten-Teil zwei: Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften

  • Dto., jedoch -1 für Außentüren

  • Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften für Außentüren und öffenbare Fenster werden in EN 16034 behandelt.

  • EN 16034 Türen, Tore und Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften.

  • EN 16035 Baubeschläge - Leistungsbeschreibung - Identifizierung und Zusammen-fassung der Prüfnachweise zur Unterstützung der Austauschbarkeit von Baubeschlä-gen für die Anwendung an feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Toren, Türen und/oder zu öffnenden Fenstern.

  • EN 1634-1 Feuerwiderstandsprüfungen und Rauchschutzprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse, Fenster und Baubeschläge - Teil 1: Feuerwiderstandsprüfungen für Tü-ren, Tore, Abschlüsse und Fenster.

  • EN 1634-3 Prüfungen zum Feuerwiderstand und zur Rauchdichte für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, Fenster und Beschläge - Teil 3: Prüfungen zur Rauchdichte für Rauchschutzabschlüsse.

  • EN 1191 Fenster und Türen - Dauerfunktionsprüfung - Prüfverfahren.

  • EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhal-ten -Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen.

  • ASR A1 7 Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore“, Ausgabe: Novem-ber 2009 (GmbH 2009, S. 1619, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 284)

  • ASR V3a.2 Technische Regel für Arbeitsstätten „Barrierefreie Gestaltung von Ar-beitsstätten“, Ausgabe: August 2012 (GMBl 2012, S. 663; zuletzt geändert GMBl 2016, S. 442)

  • DGUV Information 208-014 „Glastüren und Glaswände“ (bisher BGI 669/GUV-I 669)

  • DGUV Information 208-026 „Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren“ (bisher BGI 5043)

  • DGUV Information 208-044 „Automatische Tore im Fluchtweg“ (bisher BGI 5176/GUV-I 5176)

  • DIN 14677: Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuer-schutz- und Rauchschutzabschlüsse.

Vorschriften für Verschlüsse von Gebäudeöffnungen, wie Sonnenschutzsysteme, fallen unter die "01.3.8 Dokumentationsrichtlinie KGR 338" und sind hier nicht relevant.

Nicht jeder beschäftigt sich täglich mit Fenstern, Türen und Toren - und wer tut das im Facility Management wirklich? Daher sollte es nicht trivial sein, bei Bedarf die entsprechende geltende Vorschrift zu identifizieren. Dies ist einer der Gründe, sicherzustellen, dass Auftragnehmer ihrer Pflicht nachkommen, die notwendige Dokumentation bei Fertigstellung bereitzustellen. Darüber hinaus unterstreicht diese Situation die Bedeutung einer professionellen Regelungsgruppe.

Im Rahmen seiner Dienstleistungsverantwortung muss der Auftragnehmer die folgenden Dokumente erstellen und dem Kunden spätestens bei Annahme übergeben:

  • Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten

  • Alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen nach DIN EN 62079 „Erstellen von Anleitungen - Gliederung, Inhalt und Darstellung"

  • Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen und Werksatteste

  • Protokolle über Prüfungen

  • Protokolle über Einweisungen des Wartungs- und Bedienungspersonals

  • Einbau- und Anlagenschemata

  • Elektrischer Übersichtsplan und Anschlussplan nach DIN EN 61082-1:2007-03, so weit relevant.

Ausführungs- bzw. Gültigkeitsüberprüfungen

Um Bedenken hinsichtlich des Baus gemäß Abschnitt 4 Absatz 3 VOB/B auszuräumen, könnten Überprüfungen der Umsetzung oder Gültigkeit erforderlich sein, wenn es begründete Gründe dafür gibt. Dies ist aufgrund von Sicherheitsbedenken insbesondere für kraftbetätigte Systeme und zugehörige Feststellanlagen erforderlich. Die Bedeutung steigt, wenn die Gebäudeschlüsse als Brand- oder Rauchschutzbarrieren dienen.

Änderungen der Standards sind im Hinblick auf die Betriebssicherheit und das Verständnis der Betreiberhaftung besonders bemerkenswert. Ein Beispiel hierfür ist die weltweite Debatte in den letzten Jahren über die EN 16034 Brand- und Rauchschutzverschlüsse. Dieser Standard trat am 1. September 2016 in Kraft und umfasste eine dreijährige Koexistenzphase. Dies hat die Bemühungen von Herstellern, Bauherren und Planern in ganz Europa vereinfacht, wenn es um Türen, Tore und Fenster mit Brand- und Rauchschutz geht. Während der Koexistenzphase konnten nationale Kennzeichnungen neben der offiziellen CE-Kennzeichnung verwendet werden.

Ab dem 1. September 2019 wird nur noch die CE-Kennzeichnung anerkannt. Im Kontext der Verwendung dieser als Dokumentationsrichtlinie bedeutet dies, dass dieser Standard zeitgerecht für neue Systeme angewendet wird und andere Systeme mit Bezug zum Schutz bestehender Strukturen dokumentiert werden.

Wie dieses Beispiel jedoch zeigt, können im Rahmen des umfassenderen europäischen Harmonisierungsprozesses Verweise auf Standards und ihr aktueller Status schnell veraltet sein. Kontinuierliche Aktualisierungen, unterstützt durch professionelle Regelverfolgung als Teil der Betreiberhaftung, sind sowohl unvermeidlich als auch notwendig.

Allgemeine Befestigungsverfahren

Vor Beginn der Produktion ist es wichtig, die Maße des Gebäudes für eine korrekte Befestigung zu überprüfen und die Daten bei Bedarf anzupassen.

Stahlkomponenten, die nach der Installation nicht mehr zugänglich sind, müssen mit dauerhaftem Korrosionsschutz versehen werden oder der Korrosionsschutzklasse III gemäß DIN 55634 entsprechen, die sich auf "Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Stahlkomponenten" bezieht.

Das Verschießen zur Befestigung von Komponenten darf nur in Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt werden.

Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber für die Installation von elektrischen Komponenten einen verbindlichen Geräteplan, ein Schaltbild oder ein Verdrahtungsschema einschließlich eines Klemmplans vorlegen. Dies wird die Verlegung der elektrischen Kabel leiten und den Anlaufstrom angeben. In der Inbetriebnahmephase muss ein Techniker bereitgestellt werden, der mit dem System vertraut ist, um das elektrische Verdrahtungssystem zu bewerten.

Abbrucharbeiten und andere Maßnahmen

Sollte ein Abriss oder andere vorbereitende oder begleitende Maßnahmen für die Vorbereitung der Maßnahme erforderlich sein, müssen diese gründlich dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie zu dauerhaften Änderungen im Vergleich zum Original führen, die nicht in der Planungs-, Ausführungs- und Bau-Dokumentation erfasst wurden.

Dies kann beispielsweise betreffen:

  • Die fachgerechte Verbringung von Abbruchmaterialien Türen / Tore / Fenster / Zargen / Fensterbänke / Innentür unter Beachtung der verschiedenen WerkstoffeHolz / Holzwerkstoff, Kunststoff, Metall.

  • Die Herstellung neuer Infrastruktur, etwa von Zuwegungen, wenn z.B. in eine Hauswand ein neues Tor eingebaut wird.

Bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen sollte dieser Umstand berücksichtigt werden, damit späterer Streit vermieden wird.

Letztgültige Berechnungen für:

  • Maße der einzubauenden Bauteile und deren jeweilige Gebäudeöffnungen

  • Statische Berechnungen an Stürzen, soweit erforderlich

  • Windlasten, insbesondere im geöffneten Zustand

  • Stromversorgung, Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Feststellanlagen

  • Schallschutz- und Brandschutzmaßnahmen

  • geforderte Dämmung bezüglich Schall- und/oder Wärmeschutz

  • Feuerwiderstand

  • Dichtheit gegen Rauch.

Außentür- und -torelemente -Holz

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Bänder - Tür / Tor

  • Drückergarnituren / Schutzbeschläge

  • Türgucker (Spione)

  • Türschließer

  • Türdichtungen

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster, Außentür

Außentür- und -torelemente - Kunststoff

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Bänder - Tür / Tor

  • Drückergarnituren / Schutzbeschläge

  • Türgucker (Spione)

  • Türdichtungen

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster, Außentür

Außentür- und -torelemente - Metall

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Bänder - Tür / Tor

  • Drückergarnituren / Schutzbeschläge

  • Türgucker (Spione)

  • Türschließer

  • Türdichtungen

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster

Außentür- und -torelemente - Werkstoffkombination

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Bänder - Tür / Tor

  • Drückergarnituren / Schutzbeschläge

  • Türgucker (Spione)

  • Türschließer

  • Türdichtungen

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster

Fensterelemente -Holz

  • Fensterelemente, einteilig / 2-teilig - Holz

  • Fensterelemente, mehrteilig - Holz

  • Drehflügelbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz

  • Drehkippbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz / Kunststoff

  • Hebeschiebebeschläge

  • Schwingflügelbeschläge

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Fensterintegrierte Luftdurchlässe

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster, Außentür

Fensterelemente - Kunststoff

  • Fensterelemente, einteilig / 2-teilig -Kunststoff

  • Fensterelemente, mehrteilig -Kunststoff

  • Drehflügelbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz / Kunststoff

  • Drehkippbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz / Kunststoff

  • Hebeschiebebeschläge

  • Schwingflügelbeschläge

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Fensterintegrierte Luftdurchlässe

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster, Außentür

Fensterelemente - Metall

  • Fensterelemente, einteilig / 2-teilig - Metall

  • Fensterelemente, mehrteilig - Metall

  • Drehflügelbeschläge - Metallfenster / -tür

  • Hebeschiebebeschläge

  • Schwingflügelbeschläge

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Fensterintegrierte Luftdurchlässe Anschlussfugen abdichten

  • Fensterelemente - Werkstoffkombination

  • Abbruch Fenster, Außentüren

Fensterelemente -Werkstoffkombination

  • Fensterelemente, einteilig / 2-teilig - Werkstoffkombination

  • Fensterelemente, mehrteilig - Werkstoffkombination

  • Drehflügelbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz / Kunststoff

  • Drehkippbeschläge - Fenster / Fenstertür Holz / Kunststoff

  • Hebeschiebebeschläge

  • Schwingflügelbeschläge

  • Lichtausschnitte, transparente Ausfachungen

  • Nichttransparente Ausfachungen

  • Fensterintegrierte Luftdurchlässe

  • Anschlussfugen abdichten - Fenster, Außentür

Innentüren

  • Innentürelement aus Türblatt und Zarge

  • Verglasungen

  • Kunststofflichtplatten

  • Kunstverglasungen

  • Einscheiben-Sicherheitsglas

  • Verbundglas

  • Verbund-Sicherheitsglas

  • Isolierglas

  • Einfachglas

  • Einbruchmeldeanlage

  • Entglasen

  • Schiebetürantriebe für Innentür

  • Türschließer für Innentür

  • Überwachung Innentür (Überwachungskontakte).

Für alle genannten Bauteile und Einrichtungen sind die weiteren Eigenschaften, wie zum Beispiel Farbgebung, ebenfalls anzugeben.

Konstruktionsbeschreibung, Bauartnachweis

Hierzu gehört die vollständige Beschreibung jeder Anlagencharakteristik, und es sind die zugesicherten Eigenschaften und Leistungen aufzuführen. Dies beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart,

  • Angaben zur Bauweise,

  • zur Konstruktion und Montage

  • bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

Neben den Abnahme- und Anweisungsprotokollen muss der Nachweis der Eignung von Bauprodukten oder Bauwerken erbracht werden, für die baubehördliche Anforderungen gelten. Dazu gehören allgemeine baubehördliche Prüfzertifikate, Einzelzulassungen, Prüfberichte und Zulassungsbenachrichtigungen für alle Materialien und Komponenten mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit dies vom Auftraggeber nachgewiesen werden muss, wie zum Beispiel:

  • Konformitätsnachweis (DIN EN 14351 „Fenster und Türen“, DIN EN 13241 „To-re“)

  • Zulassungsbescheid des DIBt bei Brandschutztüren.

Die folgenden Abbildungen zeigen einige Türen und Tore mit ihren typischen Schließkanten.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Beschreibungen muss der Auftragnehmer einen Überblick über die Struktur der Komponenten geben und dabei ihre einzelnen Teile/Baustoffe und Produkte hervorheben, wobei er ihre Hauptmerkmale, Eigenschaften und Funktionen betont.

Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen müssen durch glaubwürdige Nachweise, wie Prüfzertifikate, die von einem offiziell anerkannten und zertifizierten Prüfzentrum gemäß den geltenden Standards stammen, validiert werden.

Um die verwendeten Baustoffe und Produkte qualitativ zu beschreiben, sind Bauproduktdatenblätter oder Materialerklärungen unerlässlich. Wie bei anderen Produkten müssen diese Blätter den Artikel der Leistungsbeschreibung referenzieren und den Produktnamen, seinen Hersteller, seinen Zweck angeben und die Bereitstellung von technischen und Sicherheitsdatenblättern beinhalten. Diese Details sollten nach Kostenkategorie oder STLB-Bau organisiert werden, wobei die besondere Installationssituation und Informationen über den aktuellen Status und gegebenenfalls spezifische Garantiezeiträume angegeben werden.

Die folgenden Bilder zeigen verschiedene Prinzipien von Schließkantenanordnungen.

verschiedene Tore und Schließkantenanordnungen

Die vorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe, insbesondere Daten,

wie folgende Kennzeichen und Merkmale:

  • Artikelname,

  • Hersteller,

  • Gewicht,

  • Abmessungen.

Materialbasis

  • Verwendetes Material

  • Schichtenaufbauten,

  • Farbeigenschaften

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifi-sche Daten enthalten.

  • ASR A 1.7 und Handlungshilfen zu Türen und Tore.

Wie üblich sollte die Produktbeschreibung oder Materialerklärung für jedes genannte Produkt alle erforderlichen Informationen für die Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die für Reparatur- und Ersatzarbeiten benötigt werden. Dies beinhaltet den genauen Namen des Herstellers/Lieferanten, der deutlich mit dem Herstellerverzeichnis verknüpft ist und Angaben zur Marke, Produktnamen oder...

Typennummer hinaus auch:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • Die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betrei-bern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erfor-derlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Die Produktnormen (CE) für Türen und Tore enthalten Anforderungen an die Nutzungssicherheit, aber nicht bzw. kaum an den Einbauort bzw. seine Umgebung. Deshalb sind auch Einbauanleitungen zu liefern.

Bezüglich der Beschreibung der Funktion eingebauter Türen, Tore und Fenster gelten die folgenden Anforderungen:

  • Lieferung von Funktionsbeschreibung der einzelnen Komponenten und das Zusam-menwirken mit anderen Komponenten der technischen Gebäudeausrüstung, sofern hierzu Berührungspunkte bestehen, wie z.B. ggf. zur Brandschutztechnik, Lüftungstechnik u.ä.

  • Die Beschreibung muss auch eindeutig das funktionale Zusammenwirken mit der Gebäudeleittechnik beinhalten, sofern eine solche angebunden ist.

  • Alle Funktionen der Anlage sind eindeutig zu beschreiben, und zwar Funktionsei-genschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), Bauphysikalische Eigen-schaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Tritt-schalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte).

Darum sind zur Konkretisierung der Sicherheitsanforderungen für das „Einrichten“ und „Betreiben“ Detailregelungen zum Standort und zur Beschaffenheit nötig. (Beispiel: Barrierefreiheit, Maßangaben; Umbauten/Verfahrensänderungen, Sicherheitsabstände.)

Beschreibung Regelung, Steuerung und Antrieb

Die Art und Funktionen des Antriebs sind zu beschreiben. Dabei ist zu differenzieren zwischen den verschiedenen Ausführungen.

Kraftbetätigung der Fenster, Türen und Tore

Der Elektroantrieb wurde früher erwähnt. Obwohl er häufig mit Lager- und Fabriktoren in Verbindung gebracht wird, können auch Außen- und Verbindungstüren eine Vielzahl von Funktionen haben, die von einfach bis komplex reichen. Der Markt bietet verschiedene Designs und Konfigurationen an, einige mit besonderen Sicherheitsmerkmalen und andere ohne.

Daher ist die Dokumentation des Planungs- und Auswahlprozesses für Fenster, Türen und Tore sowie ihrer Bedienung von größter Bedeutung. Insbesondere ist es wichtig, spezifische Betriebsbedingungen zu definieren, um den sicheren Gebrauch später zu gewährleisten und potenzielle Risiken oder Unannehmlichkeiten auszuschließen.

Im Zuge der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung sind folgende Gefährdungen bzw. Belastungen sicher auszuschließen:

  • Quetsch-, Einzugs- oder Scherstellen mit festen oder beweglichen Teilen

  • Absturz an angrenzenden Niedergängen bzw. höher gelegenen Flächen

  • Erfassen oder Anstoßen durch den Flügel

  • Defekte oder manipulierte Schutzvorrichtungen

  • Temperaturunterschiede und Zugluft

  • Mangelnder Brandschutz

  • Bleibende Körperschäden, Verletzung, Tod

  • Schäden an betrieblichen Einrichtungen, Produktionsstörungen usw.

Für kraftbetriebene Türen und Tore existieren Prüfvorschriften. Diese werden in den UVV-/BG-Vorschriften geregelt und verpflichten den Arbeitgeber zur erstmaligen Abnahme sowie regelmäßigen Prüfungen.

  • auf Knopfdruck oder

  • per Sensor

öffnen und schließen, gelten besonders umfangreiche Bestimmungen zur Prüfung und Instandhaltung. Um Unfälle zu verhüten und die Funktion sicherzustellen, sind vor allem folgende Punkte zu beachten:

  • eine Prüfung vor Inbetriebnahme

  • sowie bei wesentlichem Umbau

  • und eine Folgeprüfung mindestens jährlich oder nach 50.000 Begehungen

  • Betriebskräftemessung

  • Kein Bestandschutz, d.h. auch vor Einführung einer (neuen) Regelung hergestellte Abschlüsse sind nach den neuen Regeln zu messen.

  • Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung(en)

  • Feststellung der Schließkräfte

  • Wartung der Bremsen (soweit vorhanden)

  • Prüfung der Schaltleiste (äußere Form)

  • Ggf. Änderung der Schließgeschwindigkeit.

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