Dokumentation von Fassaden
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Die Dokumentation von Estricharbeiten ist ein essenzieller Bestandteil der Qualitätssicherung und dient der lückenlosen Nachverfolgung der durchgeführten Maßnahmen
Die Dokumentation erfasst Einzelheiten wie Materialauswahl, Verarbeitungsbedingungen und technische Daten, um Klarheit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Durch diese sorgfältige Dokumentation kann die Einhaltung von Normen und Richtlinien überprüft und bestätigt werden, wodurch potenzielle Unstimmigkeiten minimiert werden. Bei Fehlern oder Schäden erleichtern die Aufzeichnungen eine umfassende Analyse der Ursachen und vereinfachen die Durchführung von Reparaturmaßnahmen.
Verfahren zur Dokumentation von Fassadenarbeiten
- Dokumentation
- Umfang
- Nachweis zur Bauart
- Bauproduktdatenblätter
- Instandhaltungs- und Pflegehinweise
- Hersteller
- Werkstattzeichnungen
Dokumentation
Die Dokumentation wird üblicherweise für jeden jeweiligen Dienst, Teildienst, Komponente oder Variante entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung durchgeführt. Der Inhalt und Umfang der Dokumentation muss dementsprechend aufgeschlüsselt werden; für Systeme sollte dies in Bezug auf die Baugruppen oder Elemente erfolgen.
Umfang der Dokumentationsunterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Nachweise über die verwendeten Materialien und Komponenten vorzulegen. Dies beinhaltet Angaben zum Design, eventuell verwendeten recycelten Materialien, spezifische Informationen über Art, Qualität und Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien und Komponenten sowie über Hilfsmaterialien. Der Nachweis ihrer Eignung und Qualität ist unerlässlich.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der Auftragnehmer dafür verantwortlich, alle Bauzeichnungen, Bilder, Beschreibungen und andere zugehörige Dokumentationen zu aktualisieren, um den tatsächlichen Umsetzungsstatus widerzuspiegeln. Diese überarbeiteten Dokumente sollten der Hauptdokumentation beigefügt werden.
Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:
Abnahme, Einweisungs- und Prüfprotokolle
Nachweise zur Bauart
Bauprodukt‐Datenblätter,
Sicherheitshinweise,
Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),
Hersteller/ Fabrikatsverzeichnis,
Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.
Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:
VOB-Abnahmebescheinigungen,
behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,
Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,
Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf/Messprotokolle.
zur Bauart,
Angabenzur Bauweise,
zur Konstruktion und Montage bzw. zur
Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.
In Ergänzung der o.g. Abnahme / Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden zu liefern, d.h. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.
Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise
In diesen Angaben muss der Auftragnehmer einen Überblick über die Struktur der Komponenten und ihrer einzelnen Elemente/Baumaterialien geben, sowie über Produkte mit ihren wesentlichen Merkmalen, Eigenschaften und Funktionen. Jede in der Leistungsbeschreibung genannte Anforderung muss durch einen gültigen Eignungsnachweis, wie z.B. Prüfzertifikate oder ähnliche Dokumente von einer offiziell anerkannten, zertifizierten Prüfstelle, basierend auf aktuellen Standards, validiert werden. Der Auftragnehmer muss Bau-Produktdatenblätter oder Materialerklärungen liefern, um eine qualitative Übersicht über die verwendeten Baumaterialien und Produkte zu bieten. Diese Angaben sollten den Produktnamen/Hersteller in Bezug auf dieses Gewerk und den Verweis auf die Leistungsbeschreibungsposition, die Produktfunktion zusammen mit der Einreichung von technischen Datenblättern und Sicherheitsdatenblättern, unterteilt nach Kosten gruppe oder
Die oben genannten Datenblätter müssen spezifische Nachweise enthalten, die sicherstellen, dass die in den Spezifikationen genannten Materialien und Inhaltsstoffe eingehalten werden, insbesondere Daten wie:
Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),
Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten),
Echtheit (Licht, Wasser, Dauerhaftigkeit, Abrieb),
Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,
Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.
Die Produktbeschreibung oder Materialerklärung sollte auch alle notwendigen Angaben enthalten, um Ersatz- und Austauschteile für jedes aufgeführte Produkt zu bestellen, die für Reparatur- und Austauscharbeiten unerlässlich sind. Dies beinhaltet die genaue Identifizierung des Herstellers oder Lieferanten mit einem eindeutigen Bezug zur Herstellerliste, wobei die Marke, der Produktname oder
Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen
geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,
zur Instandhaltung und Pflege, ggf. Wartungsvertrag
Innerhalb eines festgelegten Zyklus enthält das Dokument auch Richtlinien für Reparatur- und Austauscharbeiten. Darüber hinaus beschreibt es Reinigungs- und Pflegemethoden und -produkte, die für solche Aufgaben erforderlichen Werkzeuge und Geräte (einschließlich Barrierenauswahl, Nutzung von Steigleitungen und Gerüsten) sowie deren Hersteller und mögliche alternative Lieferanten.
Werkstattzeichnungen/Montagepläne
Neben den zuvor genannten alphanumerischen Nachweisen bezieht sich dies auf alle grafischen Darstellungen, die in Form von beispielsweise Bestands- und Sanierungsplänen sowie allen Montage- und Werkstattzeichnungen bereitgestellt werden. Diese Zeichnungen werden vom Auftragnehmer auf der Grundlage der detaillierten Pläne des Auftraggebers oder Architekten und des aktuellsten Umsetzungsstatus erstellt. Sie sollten gemäß den CAD-Richtlinien des Auftraggebers (AG) strukturiert und formatiert sein. Wo immer möglich, sollten all diese Illustrationen mit den Elementlisten und dem Gesamtrahmen korrelieren.