Dokumentation von Estricharbeiten
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Die Dokumentation von Estricharbeiten ist ein essenzieller Bestandteil der Qualitätssicherung und dient der lückenlosen Nachverfolgung der durchgeführten Maßnahmen
Die Dokumentation erfasst Einzelheiten wie Materialauswahl, Verarbeitungsbedingungen und technische Daten, um Klarheit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Durch diese sorgfältige Dokumentation kann die Einhaltung von Normen und Richtlinien überprüft und bestätigt werden, wodurch potenzielle Unstimmigkeiten minimiert werden. Bei Fehlern oder Schäden erleichtern die Aufzeichnungen eine umfassende Analyse der Ursachen und vereinfachen die Durchführung von Reparaturmaßnahmen.
Anforderungen und Verfahren zur Dokumentation von Estricharbeiten
- Dokumentation von Estricharbeiten
- Umfang
- Nachweis
- Werkstattzeichnungen
- Instandhaltungs- und Pflegehinweise
- Normen zu Estrichen
Der allgemeine Leistungsumfang Estricharbeiten wird nach ATV folgendermaßen gegliedert
Untergrund vorbereiten Entfernen Putzüberstände Untergrund reinigen Untergrund vorstreichen / Haftbrücken Abdichtungen Bodenplatten gegen Bodenfeuchte Sperrschichten Rieselschutz Trennschichten / Abdeckungen Estrichunterlage Ausgleichsschicht (Mehr, Minderdicken)
Dämmstoffe Wärmedämmschichten Trittschalldämmschichten unter Estrich Ausgleichsschichten, Füllungen - Schüttung, Mehrdicken Schüttung Trennschichten / AbdeckungenRanddämmstreifen
Estricharten Zementestriche Kunstharzestriche bzw. Kunstharzmodifizierte Zementestriche Calciumsulfatestriche Zementgebundene Hartstoffestriche Gußasphaltestriche Magnesiaestriche Bitumenemulsionsestriche Hartstoffeinstreuungen Heizestriche Fertigteilestriche / Trockenunterböden Bodenbelag Terrazzo
Oberflächenbehandlungen
Abschlüsse und Einbauten (Sockel, Kehlsockel, Dreikantsockel - Estrich, Anarbeitungen, Aussparungen, Fugen, Kanten / Höhenversprünge, Estrichprofile, vorgegebenes Gefälle
Mattenrahmen / Revisionsrahmen -Fliesen, Platten, Estrich
Messstellenmarkierungen zur Ermittlung der Restfeuchte
Angaben zum Abbruch / ordnungsgemäße. Entsorgung, falls relevant.
Umfang der Dokumentationsunterlagen
Die Auftragnehmer müssen ebenfalls einen Nachweis über die verwendeten Materialien erbringen. ATV Estricharbeiten legt die technischen Vertragsbedingungen (VOB) gemäß DIN 18353 fest. Die Bedingungen variieren je nach baulichem Bedarf, sei es schwimmender Estrich, gebundener Estrich, Estrich auf einer Trennschicht oder hochbelastbarer Industrieestrich.
sind die in DIN 18560 geforderten Dokumentationen zu erbringen.
Estrichmörtel und Estriche werden u.a. durch die Gütegemeinschaft Estrich und Belag güteüberwacht (Güteschutz Estrich RAL-GZ 818).
Das Konzept der Eigenüberwachung ist vom Hersteller in einem Qualitätshandbuch zu dokumentieren.
Bei Übereinstimmung mit den in der Norm festgelegten Anforderungen ist vom Auftragnehmer (AN) eine Konformitätserklärung zu erstellen und vorzuhalten, sowie auf Anforderung zu übergeben. (Ggf. kann der AN hieraufhin das CE-Zeichen führen.)
Weiterhin sind durch den AN mindestens die nachfolgend aufgeführten Unterlagen für die Dokumentation zu liefern:
Oberfläche,
Oberflächenbehandlung (Beschichtung),
Eigenschaft des Beschichtungsstoffes bzw. der Bekleidung (Farbton…)
Dicke der Beschichtung in mm
Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle
Nachweise zur Bauart (z.B. selbstnivellierend, Vor-Ort-Mischung vs. Liefermischung, Verschleißeigenschaften, beheizter, bzw. unbeheizter Estrich, Konstruktion Estrich/Wand, schwimmend usw.)
Bauprodukt‐Datenblätter,
Sicherheitshinweise,
Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege), soweit relevant,
Hersteller/ Fabrikatsverzeichnis,
Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.
Zu den Abnahmeprotokollen gehören Unterlagen wie:
VOB-Abnahmebescheinigungen,
behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,
Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,
Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch)
und weitere ggf. speziell nötige Prüf/Messprotokolle (z.B. der Restfeuchte).
Nachweis zur Bauart bzw. der Qualität
Die Qualitätssicherung von Estrichmörteln ist als Norm in „DIN EN 13 813 Estrichmörtel und Estrichmassen; Eigenschaften und Anforderungen“ geregelt.
Danach gilt unter anderem:
Die Konformität des Estrichmörtels mit den normativen Anforderungen ist durch eine Erstprüfung und durch Eigenüberwachung in Form einer herstellereigenen Produktionskontrolle nachzuweisen.
Die Eigenüberwachung muss nachweislich kontinuierlich erfolgen.
Dies gilt gleichermaßen auch für Estrichmörtel, der auf der Baustelle vor Ort gemischt wurde. Die notwendige prüftechnische Ausstattung muss beim Hersteller vorhanden sein. Ansonsten ist ein Dritter hinzuzuziehen.
Anmerkung: Die beschriebene Qualitätssicherung gilt nicht für den fertigen Estrich. Wenn per LV bestimmte Eigenschaften gefordert werden, sind diese nachzuweisen.
Probenahme, Herstellung und Lagerung der Prüfkörper
Biegezug- und Druckfestigkeit
Verschleißwiderstand (nach Böhme, bzw. BCA )
Widerstand gegen Rollbeanspruchung von Estrich für Nutzschichten
Widerstand gegen Rollbeanspruchung von Estrich mit Bodenbelägen
Haftzugfestigkeit
Oberflächenhärte.
Restfeuchte (bei Abnahme).
Um auch die handwerkliche Ausführung in die Prüfung einzubeziehen (Güteschutz Estrich RAL-GZ 818), ist es sinnvoll, wenn der AG verlangt, dass zusätzlich zur Qualitätsüberwachung durch Eigenprüfung eine Fremdüberwachung erfolgt.
Weitere Qualitätsnachweise erfolgen in den Bauproduktdatenblättern bzw. Sicherheitshinweisen z.B. wie folgt:
Die Erstprüfung dient dem Nachweis, dass die geforderten Eigenschaften des Estrichmörtels erreicht worden sind. Regelhaft sind anzugeben: Biegezug- und Druckfestigkeit Die Güteprüfung erfolgt an Prismen 4 cm x 4 cm x 16 cm. Betonoberflächen mit Bewertungsgruppe Rutschgefahr (Beispiel: R9ASR A1.5/1.2)
Die Erstprüfung ist zu wiederholen, wenn sich z.B. die Ausgangsstoffe ändern.
Es ist zu dokumentieren, dass bei der Erstprüfung jeweils die normativen Forderungen eingehalten wurden.
Die Qualität der Ausgangsstoffe (i.d.R. als Kontrolle der Lieferscheine) ist zu sichern.
Zur qualitativen Beschreibung der verwendeten Bau- und Zusatzstoffe sind Bauprodukt-datenblätter bzw. Materialdeklarationen zu liefern. Diese beinhalten mit Bezug zur LV-Position den Produktnamen/-hersteller, die Produktfunktion einschließlich der Lieferung von technischen Merkblättern unter Berücksichtigung der Einbausituation und mit Angaben der Gewährleistungsfristen.
Die vorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe, insbesondere Daten enthalten,
wie:
Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),
Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz),
Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte), Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),
Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,
Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten entsprechend der jeweiligen Erfordernisse enthalten.
Die Materialerklärung sollte Einzelheiten zur Beschaffung von Ersatz- und Austauschmaterialien enthalten, die für Reparaturarbeiten erforderlich sind. Dies umfasst die genaue Identifizierung des Herstellers/Lieferanten, begleitet von einem spezifischen Verweis auf das Herstellerverzeichnis, das Angaben zur Marke, zum Produktnamen oder...enthält.
Typennummer hinaus:
mögliche alternative Bezugsquellen,
Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,
Bestell/Kenndaten.
Im Herstellerverzeichnis müssen üblicherweise enthalten sein:
Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,
Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,
Telefon/FaxNr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.
Rohstoffe.
Estrich ist eine der Bauteile, die später in einem Gebäude verdeckt werden. Dies birgt natürlich inhärente Risiken für den Auftraggeber, über die hier nicht weiter eingegangen wird. Reklamationen werden später fast unmöglich, besonders da eine Umkehr der Beweislast nach der Abnahme den Prozess noch weiter erschwert. Tatsächlich wird der Qualitätssicherung von Estrichmörteln oft nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl klare und überprüfbare Standards vorliegen. Daher wird hier in einer umfassenden Tabelle eine Zusammenfassung aller Bewertungsmethoden für die Qualitätssicherung in Stichpunkten präsentiert.
Eine vertragliche Regelung über die Zusammenarbeit zwischen AG und AGN ist in diesem Zusammenhang von Vorteil.
Werkstattzeichnungen/Montagepläne
Zum Nachweis der erreichten geforderten Form (Ausmaße, Dichte) sind alle grafischen Beschreibungen in Form von Montage- und Werkstattzeichnungen zu liefern.
Diese müssen den letztverbindlichen und realisierten Ausführungsstand beinhalten.
Die Zeichnungen sind nach den CAD-Richtlinien des AG aufzubereiten, sofern gefordert.
Alle zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen sind nach Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer (AN) dem tatsächlichen Ausführungsstand anzupassen und der Dokumentation beizufügen.
Alle Zeichnungen müssen soweit möglich, den Bezug zu den Elementelisten aufweisen, falls relevant.
Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen
geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,
zur Reinigung,
zur Instandhaltung und Pflege
in einem vorgegebenen Turnus enthalten, sofern das bei Estrich sinnvoll ist.
Wenn es Einschränkungen bei der Verwendung des Estrichs gibt, müssen diese mitgeteilt werden, um Schäden zu vermeiden, beispielsweise durch die Verwendung von Ketten oder Säuren. Darüber hinaus sollten Anweisungen zu möglichen Überbauten auf dem Estrich gegeben werden, wie Farben, Fliesen oder Bindemittel. Geben Sie auch Informationen zu geeigneten Reinigungs- und Pflegeprodukten an, insbesondere wenn der Estrich freiliegt und eine Standardpflege nicht anwendbar ist.
Normen zu Estrichen
Estriche finden fast überall Verwendung. Ihre Hauptbestandteile sind Bindemittel, hinzu kommen Zuschlagstoffe, Wasser, Zusatzstoffe und Zusatzmittel. Die einschlägigen technischen Vorschriften für Estriche sind in der DIN 18560 mit den Teilen 1 bis 4 und 7 festgelegt. Weitere Dokumente und Vorschriften finden Sie im Anhang 03 zu Estrichnormen.