Inhalt und Umfang von Beton
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Der Inhalt und Umfang von Betonarbeiten variieren je nach Projektanforderungen und können von der Planung bis zur Ausführung reichen
Die grundlegenden Schritte im Betonbau umfassen die Vorbereitung des Untergrunds, den Bau von Schalungen, das Einbringen von Bewehrungen und das Einbetonieren. Die Qualitätssicherung spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Betonaufgaben den technischen Anforderungen und Standards entsprechen. Eine sorgfältige Planung und Koordination der verschiedenen Gewerke sind notwendig, um die Zeit- und Budgetziele einzuhalten.
Bedeutung von Dokumentationen in der Bauindustrie
- Geltungsbereich
- Inhalt und Umfang
- Nachweis zur Bauart
- Normen
- Bauproduktdatenblätter
- Instandhaltungs- und Pflegehinweise
Geltungsbereich
Die Dokumentation wird für den jeweiligen Dienst, Teil-Dienst, Bauteil oder die Designvariante gemäß den Anforderungen der Spezifikationen durchgeführt. Der Inhalt und der Umfang der Dokumentation müssen entsprechend aufgeschlüsselt werden. Dieser system- oder gewerbespezifische Anhang zu den Dokumentationsrichtlinien gilt für Arbeiten im Baugewerbe, speziell für Betonarbeiten gemäß StLB Nr. 013.
Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zu liefern:
Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle,
Nachweise zur Bauart,
Bauprodukt‐Datenblätter,
Sicherheitshinweise,
Bauprodukt‐Datenblätter,
Sicherheitshinweise,
Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),
Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,
Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.
Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen
Grundsätzlich muss der Auftragnehmer Nachweise über Materialien und Bauteile erbringen. Informationen über das Design, die Verwendung von wiederaufbereiteten Materialien, spezielle Angaben zur Art, Qualität und Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien und Bauteile, einschließlich Hilfsstoffen, müssen angegeben werden. Ebenso ist der angemessene Nachweis der Eignung und Qualität vorzulegen.
Der Auftragnehmer sollte alle Bauzeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und andere erforderliche Dokumentationen dem tatsächlichen Stand der Arbeit nach deren Fertigstellung anpassen und sie der Dokumentation beifügen. Die gesamte Dokumentation muss den Umfang der beauftragten Leistungen korrekt wiedergeben. Dies gilt insbesondere für alle Installationen, wie Verstärkungen, einschließlich der relevanten statischen Berechnungen (falls zutreffend). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mindestens die folgenden Dokumente für die Dokumentation bereitzustellen:
Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:
VOB-Abnahmebescheinigungen,
behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,
Gewährsbescheinigungen,Fachunternehmererklärungen,Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,
Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch),
und weitere, ggf. speziell nötige Prüf/Messprotokolle.
Dieser beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen
zur Bauart,
Angaben zur Bauweise,
zur Konstruktion und Montage bzw.
zur Einhaltung der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualität bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.
In Ergänzung der o.g. Abnahme- und Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Ver-wendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden, zu liefern. Das sind zumeist bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, und Zulassungen im Einzelfall,
Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit diese vom AN nachzuweisen sind.
Normen
Es ist im Rahmen der Dokumentation deutlich zu machen, dass bei der Ausführung die Normative eingehalten worden sind. Die ATV Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331 gilt für das Herstellen von Bauteilen aus bewehrtem oder unbewehrtem Beton jeder Art.
Die ATV DIN 18331 gilt nicht für:
Einpressarbeiten, siehe ATV DIN 18309
Schlitzwandarbeiten, siehe ATV DIN 18313
Spritzbetonarbeiten, siehe ATV DIN 18314
Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln, siehe ATV DIN 18316
Betonwerksteinarbeiten, siehe ATV DIN 18333
Betonerhaltungsarbeiten, siehe ATV DIN 18349
Estricharbeiten, siehe ATV DIN 18353.
In diesem Zusammenhang muss vor der Zusammenstellung der Dokumente ermittelt werden, welche Leistungen in den Auftrag einbezogen sind.
Bei Bedarf sollten Verweise auf andere Abschnitte der Dokumentation angegeben werden, oder es sollte erläutert werden, dass die hier behandelten Gewerke (z. B. aus praktischen Gründen) im Ausführungsfall weiterhin gemäß ATV DIN 18331 verwaltet werden.
Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise
In diesen Beschreibungen muss der Auftragnehmer einen Überblick über die Struktur der Komponenten sowie die einzelnen Bauteile, Baumaterialien und Produkte mit ihren wesentlichen Merkmalen, Eigenschaften und Funktionen geben. Alle in der Leistungsverzeichnis (LV) festgelegten Anforderungen müssen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen belegt werden.
Um eine qualitative Beschreibung der verwendeten Baumaterialien und Produkte zu liefern, sollten Bauproduktdatenblätter oder Materialdeklarationen zur Verfügung gestellt werden. Diese Dokumente, die sich auf die LV-Position beziehen, umfassen den Produktnamen, den Hersteller, die Produktfunktion, einschließlich Bereitstellung von technischen Datenblättern und Sicherheitsdatenblättern, aufgegliedert nach Kostenkategorie oder STLB-Konstruktion, in Verbindung mit der spezifischen Installationskontext und Angaben zum Stand der Informationen, falls erforderlich, einschließlich Angaben zu besonderen Gewährleistungsfristen.
Die genannten Datenblätter sollten spezifische Nachweise für die Einhaltung der in den Spezifikationen angegebenen Materialeigenschaften und Komponenten liefern, insbesondere Daten wie:
Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),
Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungs-hinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz),
Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),
Echtheit (Wasser, Reibung),
Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,
Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen)
und alle anderen erforderlichen datenspezifischen Komponenten.
Die Produktbeschreibung oder Materialdeklaration sollte alle für die Bestellung von Ersatz- und Ersatzteilen erforderlichen Details für jedes der aufgeführten Produkte enthalten, die für Reparatur- und Ersatzarbeiten benötigt werden. Diese Informationen umfassen den genauen Namen des Herstellers/Lieferanten sowie einen klaren Verweis auf das Herstellerverzeichnis mit Angaben zur Marke, zum Artikelnamen oder
Instandhaltungs- und Pflegehinweise
Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produk-te der Betonarbeiten und -baugruppen müssen
geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,
zur Reinigung und
zu Instandhaltung und Pflege enthalten.
Referenzen zu einem Pflegeplan (Arbeitskarte) müssen dokumentiert werden. Dieser Plan enthält auch Anleitungen für Reparatur- und Ersatzarbeiten sowie Beschreibungen von Reinigungs- und Pflegeprodukten, die für diese Aufgaben erforderliche Ausrüstung (z. B. für das Sandstrahlen von Betonoberflächen...), ihre Hersteller und alternative Bezugsquellen.
Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis
Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.
Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:
Namen und Anschrift des Herstellers,
des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,
Telefon/FaxNr./Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.
Werkstattzeichnungen/Montagepläne
Neben den oben genannten alphanumerischen Nachweisen gilt dies auch für alle grafischen Darstellungen in Form von Bestandsplänen, Renovierungsplänen und allen Montage- und Werkstattzeichnungen. Der Auftragnehmer erstellt diese auf Grundlage der Ausführungs- oder Detailplanung des Auftraggebers oder Architekten, unter Beachtung der neuesten genehmigten Version und gemäß den formalen und strukturellen Vorgaben des Auftraggebers (CAD-Richtlinien). Soweit möglich sollten sich alle Zeichnungen auf Elementlisten, sowie Befestigungen, Durchdringungen, Anhängungen, Beschichtungen usw. beziehen.