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Betoninstandsetzung

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Betoninstandsetzung

Betoninstandsetzung ist ein essenzieller Prozess zur Wiederherstellung der ursprünglichen Festigkeit und Dauerhaftigkeit von beschädigten Betonstrukturen

Typische Schadensbilder, die eine Betoninstandsetzung erfordern, sind Risse, Abplatzungen, Korrosion der Bewehrung und Schäden durch chemische Einwirkungen. Eine gründliche Diagnose und Schadensanalyse bilden die Grundlage für die Auswahl geeigneter Reparaturmethoden und Materialien. Die Betoninstandsetzung kann verschiedene Verfahren umfassen, wie das Verpressen von Rissen, den Austausch beschädigten Betons oder das Auftragen von Schutzschichten.

Betoninstandsetzung für beständige Bauwerke

Bei den Instandsetzungsarbeiten gelten die folgenden Festlegungen:

  • Haftbrücken sind, soweit sie systembedingt erforderlich sind, auf der Basis von Ze-mentmörtel mit Kunststoffzusatz aufzutragen.

  • Poren und Lunker müssen mit Mörtel auf der Basis von PCC durch Kratzspachteln geschlossen werden. Ist ein vollflächiges Spachteln zur Beseitigung von Unebenheiten bis 2 mm vorgesehen, ist dies mit Mörteln auf Basis von PCC auszuführen.

  • Bei Verwendung von SPCC hat der Spritzauftrag im Nassspritzverfahren zu erfol-gen.

  • Gespritzte Oberflächen sind rau zu belassen,

  • geschalte Flächen bleiben schalungsrau.

  • Vereinbarte Auftragsdicken bei Spritzauftrag sind Mindestdicken.

  • Beschichtungen als Oberflächenschutz nicht begeh- und befahrbarer Betonflächen müssen eine geringe Rissüberbrückungsfähigkeit gemäß Instandsetzungs-Richtlinie Oberflächenschutzsystem OS 5a (OS D II) aufweisen. Beschichtungen als Oberflä-chenschutz begeh- und befahrbarer Betonflächen müssen erhöhte dynamische Riss-überbrückungsfähigkeit gemäß Instandsetzungs-Richtlinie Oberflächenschutzsystem OS 11 (OS F) aufweisen.

  • Die Endbeschichtung ist in hellem Grauton auszuführen.

Füllen von Rissen und Hohlräumen

Wenn Risse durch Imprägnierung geschlossen werden, müssen sie mit Epoxidharz EP-T bis zu einer Tiefe von entweder 5 mm oder 15-facher Rissbreite gefüllt werden, wobei der größere Wert maßgebend ist. Die Imprägnierung ist nur bei Rissen in der Draufsicht auf etwa waagerechten Oberflächen mit einer Rissbreite von mindestens 0,2 mm zulässig.

Hierbei sind die folgenden Festlegungen zu beachten:

  • Für das begrenzt dehnfähige Verbinden von Rissflanken ist Polyurethanharz PUR-I mit 5 % Dehnfähigkeit zu injizieren. Der Füllgrad muss mindestens 80 % betragen. Die Mindestrissbreite muss 0,3 mm sein.

  • Das kraftschlüssige Füllen von Rissen erfolgt mit Epoxidharz EP-I.Die Mindestrissbreite muss dafür 0,1 mm betragen, der Füllgrad muss Mindestens 80 % betragen. Die Rissflanken müssen trocken und frei von haftungsstörenden Verunreinigungen sein.

  • Die Abdichtung drucklos wasserführender Risse wird ab Rissbreiten größer 0,3 mm mittels Polyurethanharz PUR-I durchgeführt.

  • Unter Druck wasserführende Risse sind vorab auf der Wasserzutrittsseite zur Ab-dichtung der Wasser aufnehmenden Rissabschnitte mit Polyurethanschaum (SPUR) zu injizieren.

  • Das Füllen von Hohlräumen mit Durchgängigkeit im Betongefüge hat mittels Ze-mentsuspension ZS-I zu erfolgen, der Füllgrad muss dabei mindestens 80 % betragen.

Verwitterte Balkone (Bild: Nertila Rystemi)

Fugen, die nicht den Anforderungen gemäß DIN 18540 "Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen" entsprechen, sollten mit flexiblen Fugendichtbändern abgedichtet werden. Eine kontinuierliche Hinterlüftung muss gewährleistet sein. Wenn die Oberflächenzugfestigkeit im Bereich der Klebefläche weniger als N/mm² beträgt, müssen besondere Maßnahmen vereinbart werden.

Für Fugen im Bereich des Bodenkontakts ist die Einhaltung von DIN 18195 (alle Teile) "Bauwerksabdichtung" erforderlich. Die entsprechenden Abdichtungsmaßnahmen sollten gemäß ATV DIN 18336 "Abdichtungsarbeiten" durchgeführt werden.

Dehnungsfugen vs. Risse

Insbesondere bei langen Balkonen und Arkaden müssen ausreichend viele Dehnungsfugen eingebaut werden, unabhängig von der gewählten Struktur. Für Objekte mit einer herkömmlichen Breite sollte ab einer Seitenlänge von 6 Metern eine ausreichend dimensionierte Dehnungsfuge geschaffen werden, die vollständig mit dauerelastischem Material gefüllt wird, das gut haftet. Größere Fugen können mit elastischen Schwammrohren ausgekleidet werden.

Anschlüsse und Risse erfordern besonders sorgfältige Behandlung. Dies kann das Abdecken und Einbetten mit dauerelastischen Stoffen oder Vlies ebenso umfassen wie das Pressen mit einem mehrkomponentigen Harz. Zusätzlich kann eine Verstärkung mit rostfreiem Material wie Estrichklammern eine Lösung bieten.

Die Ursache für die Rissbildung muss jedoch zunächst festgestellt und dauerhaft behoben werden. Dazu ist es erforderlich, relevante Unterlagen vorzulegen, darunter Baupläne, statische Berechnungen, Bodengutachten, Abnahmeprotokolle, gegebenenfalls bildliche Darstellungen und andere. Es ist auch wichtig, im Voraus zu überprüfen, ob Ausführung und Planung übereinstimmen. Wenn dies nicht der Fall ist, muss dies korrigiert werden. Leider ist es im Bauwesen oft der Fall, dass Fehler ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht mehr behoben werden können.

Wenn beispielsweise eine Dehnungsfuge trotz statischer Vorgabe nicht eingebaut wurde oder der Tragwerksplaner die Dehnung nicht berücksichtigt hat, wird die Rissreparatur wahrscheinlich nicht erfolgreich sein. Da dauerhafte Risse den Wert eines Gebäudes erheblich mindern, ist es wichtig, dass der Bauprozess in allen Aspekten von Fachleuten sorgfältig überwacht wird, um solche Mängel von vornherein zu vermeiden.

Geländer und Trennwände

Geländer oder Trennwände können eine schädliche oder störende Wirkung auf eine ansonsten nahtlose Abdichtung haben. Daher sollten sie während der Renovierung demontiert und später auf der neuen Unterfläche wieder installiert werden. Die äußere Verkleidung der Balkone eignet sich am besten dafür. Edelstahl ist das ideale Befestigungsmaterial dafür.

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