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Betonarbeiten

Betonarbeiten

Betonarbeiten sind ein zentraler Bestandteil moderner Bauvorhaben und umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, wie Schalung, Bewehrung und Betonage

Eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Betonarbeiten gewährleisten die Haltbarkeit und Langlebigkeit von Gebäuden. Kompetente Betonfachleute können verschiedene Betonarten und Zusatzstoffe auswählen und verwenden, die auf die Anforderungen des Projekts zugeschnitten sind. Eine effektive Organisation und Koordination vor Ort sind unerlässlich für einen reibungslosen Verlauf der Betonarbeiten und um Fristen und Budgets einzuhalten.

Betonarbeiten

Der allgemeine Leistungsumfang unter o.g. StLB-Nr. gliedert sich wie folgt

  • Sicherheitseinrichtungen Betonarbeiten

  • Trennschichten / Gleitschichten

  • Vorbereitende Schichtengründung

  • Ortbeton: Fundamente, Unterfangungen, Sohlen, Wände / aufgehende Bauteile, Decken, Gefällebetone / Aufbetone / Schutzschichten, Stützen / Brückenpfeiler, Deckenbauteile, Rippendecken, Treppen, Sonderbauteile, Ummantelungen / Verguss, Mauerwerk verfüllen, Überwachungen Betoneinbau

  • Oberflächenbearbeitungen

  • Reinigen des Untergrundes

  • Spritzbeton

  • Schalungen

  • Profilleisten

  • Bewehrungen

  • Fugen / Fugenbänder / Fugenbleche / Formstücke

  • Lager

  • Dämmungen

  • Einbauteile / Formstähle / Abläufe Formstähle / Walzstähle, Ankerschienen, Erdungseinrichtungen, Bodenabläufe / Deckenabläufe / Badabläufe, Verbindungsteile, wärmegedämmt, tragend

  • Bohrungen / Kernbohrungen / Schneidearbeiten / Schlitze / Öffnungen

  • Bauteile unterstopfen

  • Betonfertigteilbau

  • Vorsorgemaßnahmen / Schutzmaßnahmen

  • Abbruch Dämmschichten, Abdichtungen.

Eine weitere Aufgliederung ist nach Bedarf festzulegen.

Allgemeines zu Literaturstellen für Betonerhaltung

Sanierungsfall eines Balkons aus Stahlbeton

Personen, die mehr über Betoninstandhaltung erfahren möchten, können mithilfe von Ressourcen wie VOB Teil C DIN 18299 und DIN 18349 sowie dem Standard-Nachschlagewerk für Bauleistung, Nr. 081 zur Betoninstandhaltung, problemlos zusätzliche Informationen erhalten.

ATV Betonerhaltungsarbeiten - DIN 18349

Die allgemeinen technischen und vertraglichen Bedingungen für Bauleistungen, bekannt als ATV DIN 18349 für Betoninstandhaltung, enthalten Bestimmungen, die die Rechte und Pflichten innerhalb entsprechender Bauverträge regeln. Die verbindliche Grundlage hierfür bildet die Reparatur-Richtlinie. Der Anwendungsbereich dieser ATV ist definiert als: "Arbeiten zur Wartung und Reparatur von Bauteilen aus bewehrtem und unbewehrtem Beton." Es wird keine Unterscheidung zwischen altem und neuem Beton vorgenommen. Zum Beispiel muss Schäden, die an neuen Betonstrukturen auftreten (z. B. an einer frischen Betonwanne), gemäß ATV DIN 18349 behandelt werden. Diese Standards werden von Experten ausführlich erörtert. Zusätzlich gibt es einen entsprechenden Kommentar zu VOB Teil C DIN 18299 und DIN 18349, der das Verständnis für die Norm verbessert und somit eine weitere Arbeitsunterstützung darstellt.

Der Geltungsbereich für die DIN 18349 betrifft:

  • Arbeiten zur Erhaltung und Instandsetzung von Bauteilen aus bewehrtem und unbewehrtem Beton.

  • Die ATV betrifft nicht und auch nicht ATV DIN 18363 Maler und Lackierarbeiten und ebenfalls nicht ATV DIN 18314 Spritzbetonarbeiten.

DIN 18299 betrifft die Abrechnung von Leistungen, bei der die jeweiligen Dienstleistungen in der Regel anhand von Zeichnungen ermittelt werden. Nur wenn Zeichnungen nicht verfügbar sind, kann die Leistung anhand von Messungen bestimmt werden. Der Standard enthält relevante Vorschriften für den Fall von Übergrößen. Beim Auslagern solcher Dienstleistungen an externe Unternehmen sollte das Facility Management auch mit den Abrechnungseinheiten vertraut sein, um eine professionelle Rechnungsprüfung durchführen zu können. Die folgende Tabelle verdeutlicht, wie speziell und umfangreich eine solche Angelegenheit sein kann. Es ist offensichtlich, dass ein Angestellter ohne spezielles Wissen eine solche Rechnungsprüfung nicht alleine durchführen kann.

Abrechnungseinheiten

Abrechnung

Einheit

Was?

Flächen

Wände, Decken, Fundamente, Bodenplatten, Treppenlaufplatten, Podeste, örtlich begrenzte Fehlstellen, Ausbrüche von mehr als 1 m² Einzelgröße, getrennt nach der jeweils größten Tiefe, Unterzüge, Oberzüge, Stützen, Balken mit mehr als 1,6 m in der Abwicklung, Profilstahl mit mehr als 0,3 m Abwicklung, nachträgliche Bearbeitung von Oberflächen, Schalungen, flächige Abdeck- und Schutzmaßnahmen mit Folien, Platten und dergleichen, Einhausungen.

Längen

m

Oberzüge, Unterzüge, Stützen, Balken, Vorlagen, Fenster- und Türstürze bis zu 1,6 m in der Abwicklung, Gesimse, Laibungen, Faschen, Fachwerke, Stufen und Treppenwangen, Ausbilden von Kanten, Tropfkanten, Abfasungen bei mehr als 1 m Einzellänge, örtlich begrenzte Fehlstellen, z.B. Ausbrüche bis 0,1 m Breite und über 1 m Einzellänge, getrennt nach der jeweils größten Tiefe, Schalung für Schlitze, Reprofilierungen und dergleichen, Freilegen von Betonstahl über 1 m Einzellange, getrennt nach Durchmesser bis 16 mm und über 16 mm, Korrosionsschutz von Betonstahl über 1 m Einzellänge, Profilstahl, Herstellen von Fugen, Angleichen von Rissen, Abdichten der Fugen mit

• Fugenbändern,
• Verpressschläuchen,
• Fugenprofilen,
• Fugenfüllungen und dergleichen,
• Dübelleisten

Anzahl

St

getrennt nach Bauart und Maßen, für Konsolen, Ausbrüche über 0,1 m Breite, getrennt nach der jeweils größten Tiefe und Flächengröße

• bis zu 0,01 m²,
• bis zu 0,10 m²,
• bis zu 0,25 m²,
• bis zu 0,50 m²,
• bis zu 0,75 m²,
• bis zu 1,00 m².


Freilegen von Betonstahl bis 0,5 m Einzellänge, Freilegen von Betonstahl über 0,5 m bis 1 m Einzellänge, Korrosionsschutz von Betonstahl bis 1 m Einzellänge, Schalung für Reprofilierungen, Vouten, Konsolen bis 1 m Einzellänge, vorkonfektionierte Formteile, z.B. Ecken und Knoten bei Fugenbändern und -profilen, Kleben von Stahllamellen, Abdeckmaßnahmen an Türen, Fenstern, Zwischenwänden, Markisen, Geländern und dergleichen, Verfüllen von Aussparungen, Verankerungsdübel, Bauwerksuntersuchungen, Prüfungen, z.B. Prüfen der Oberflächenzugfestigkeit, Beseitigen von störenden Fremdkörpern, z.B. Bindedraht, Nagel, Kunststoffteilen

Vorbereiten des Betonuntergrundes

Vor Beginn der eigentlichen Renovierung muss der Betonuntergrund gemäß der Renovierungsmaßnahme vorbereitet werden. Eine übliche Vorgehensweise ist hierbei das Abstrahlen der Oberfläche, um lockeren Beton oder beschädigte Bereiche sowie stofftrennende Substanzen zu entfernen. Es sollte beachtet werden, dass horizontale oder bis zu 15% geneigte Oberflächen durch Kugelstrahlen vorbereitet werden müssen. Flächen, die darüber hinaus geneigt sind, werden mittels Nassstrahlen bearbeitet.

Allerdings darf das Vorbereitungswerk das Profil des Untergrunds nicht stärker verändern als der eigentliche Renovierungsprozess selbst. Wenn eine vorbereitete Oberfläche nicht sofort weiterverarbeitet wird, sollte sie vor weiterer Bearbeitung vor Witterung, Staub und losen Teilen geschützt oder abgesaugt werden.

Hinsichtlich der Oberflächenzugfestigkeit gelten folgende Kriterien: Für Festigkeitsklassen gleich oder größer als C 20/25 sollte die Oberflächenzugfestigkeit mindestens 1,5 N/mm² betragen. Andernfalls müssen spezielle Verfahren gemäß diesem Standard vereinbart werden.

Behandlung des Stahls im Beton

Die beiden Bilder in diesem Kapitel zeigen den durch Verwitterung freigelegten Stahl in den Bauwerken. Bei der Sanierung ist diesem Stahl eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Die folgende Aufzählung zeigt einige Festlegungen hierzu.

  • Freiliegender oder freigelegter Stahl ist systemgerecht zu entrosten. Es dürfen nur mechanische Verfahren angewendet werden. Dabei ist DIN EN ISO 12944-4 „Beschichtungsstoffe Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme - Teil 4: Arten an Oberflächen und Oberflächenvorbereitung“ sinngemäß zu beachten.

  • Der geforderte Oberflächenvorbereitungsgrad der Bewehrung ist vom Instandsetzungsprinzip abhängig. An den Einbindungspunkten ist der Stahl mindestens 20 mm im nicht korrodierten Bereich freizulegen.

  • Die Ausbruchufer sind schräg zwischen 30° und 60° herauszuarbeiten. Der Beton ist so weit abzutragen, wie er infolge Korrosion der Bewehrung gerissen oder gelockert ist. Dabei ist der Beton so weit zu entfernen, dass ein hohlstellenfreies Einbringen des Instandsetzungsmörtels oder Betons möglich ist. Freiliegende Stahleinlagen sind schwingungsfrei zu befestigen.

  • Stahlflächen sind auf den Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 % nach DIN EN ISO 12944-4 zu entrosten.

  • Betonstahl ist durch kunststoffmodifizierte Zementschlämme vor Korrosion zuschützen.

Nebenleistungen, besondere Leistungen

Gemäß den Grundsätzen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) ist es ebenso wichtig, bei der Durchführung von Betoninstandhaltungsarbeiten gemäß DIN 18349 die spezifischen Leistungen und ihre festgelegten Kriterien für eine genaue Dienstleistungsabrechnung weitgehend zu beachten. Zusätzliche oder besondere Leistungen können nur abgerechnet werden, wenn in DIN 18349 oder in einer zugehörigen und relevanten kompetenten ATV keine entsprechende Leistungs- und Abrechnungsbeschreibung vorhanden ist.

Für solche Fälle gelten dann als abrechenbare Nebenleistungen die folgenden:

  • Feststellen des Zustandes der Straßen und Geländeoberflächen, Grünanlagen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B, falls relevant.

  • Leistungen zum Nachweis der Güte der Stoffe und Bauteile sowie der Konformität des Spritzbetons nach DIN 18551, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.22 der ATV.

  • Auf-, Um- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, wenn die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.

  • Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen.

  • Herstellen von Musterflächen für die Schlussbeschichtung bis zu 2 % der zu be-schichtenden Fläche, jedoch höchstens 3 Musterflächen mit maximal 5 m² Einzelgröße.

  • Entfernen von überschüssigem Injektionsgut und von Dämmung.

  • Überwachung durch das ausführende Unternehmen nach Vorgabe der Instandsetzungs Richtlinie.

Besondere Leistungen (Beispiel):

  • Leistungen nach den Abschnitten 3.1.4, 3.2.1 und 3.6.1. der hier zuständigen ATV DIN 18349.

  • Des Weiteren der besondere Schutz von Bau- und Anlagenteilen und Einrichtungsgegenständen, wie z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke;

  • ferner der Einsatz von Absauganlagen und der Einsatz von Filteranlagen,

  • Umleitungen von Wasser.

  • Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.

  • Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmen.

  • Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu beklei-dende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, wenn ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist.

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