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Regelsanierung

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Regelsanierung

In der Gebäudeinstandhaltung ist die Regelsanierung für bekämpfenden Holzschutz ein wesentlicher Bestandteil, um langfristige Schäden zu verhindern

Unternehmen können die Lebensdauer von Holzstrukturen erheblich verlängern, indem sie Schädlinge und Pilzbefall frühzeitig erkennen. Eine Sanierung nach professionellen Standards beinhaltet eine detaillierte Untersuchung der betroffenen Bereiche, um die richtigen Behandlungsstrategien zu bestimmen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten garantiert, dass die angewendeten Methoden und Materialien den rechtlichen und umweltbezogenen Richtlinien entsprechen.

Regelsanierung

Bei der Bekämpfung nach DIN 68 800 Teil 4 wird bei einem Befall mit holzzerstörenden Insekten im Rahmen der Regelsanierung zwischen der Behandlung

  • mit Holzschutzmitteln,

  • der Bekämpfung mit Heißluft

  • und der Bekämpfung mit Begasungsmitteln

unterschieden.

Standard-Sanierung ist seit Jahrzehnten ein etablierter technischer Standard und hat ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt, wenn sie von Fachfirmen richtig umgesetzt wird. Meistens ist sie in Bezug auf ihre Anwendungsmethodik breit anwendbar. Es gibt also eine "Norm", die für spezifische Fälle durch zusätzliche Maßnahmen angepasst werden muss.

Bei Pilzbefall

Grundsätzlich ist der Einsatz von vorbeugenden Holzschutzmitteln und Schwarmbarrieren nicht erforderlich, wenn alles befallene Holz entfernt und durch unbefallenes Holz oder andere Materialien wie Stahl, Stahlbeton oder Beton ersetzt wird.

Wenn Holz wieder eingebaut wird, sollte dies nur unter der Bedingung geschehen, dass

  • dass die Bauteile nachhaltig austrocknen können,

  • und dass schädliches Übergreifen auf angrenzende Gebäude oder deren Teile ausge-schlossen ist.

Bei Pilzbefall sind regelhaft die folgenden Maßnahmen durchzuführen:

Maßnahme

Erläuterung

Ursachenbeseitigung

Beseitigung der Ursache erhöhter Feuchte und Trocknung der Schadensbereiche

Entfernung des Be-falls

Entfernen von befallenen Materialien, Myzel und Fruchtkörpern

Ausbau

Aller befallenen Holzbauteile

Behandlung

verbleibender Holzbauteile mit vorbeugend wirksamen Holz-schutzmitteln

Spezialfall Haus-schwamm

bei Befall durch Echten Hausschwamm Behandlung von Mauer-werk mit Schwammsperrmitteln

Regelsanierung bei Pilzbefall

Bei Insektenbefall

Bei Insektenbefall ist das Standardreinigungsverfahren wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Wenn elektrophysikalische Prozesse gemäß den oben genannten Standards verwendet werden, wird dies nicht als eine Regel-sanierung bezeichnet. Es handelt sich um eine Behandlung von begrenztem Schadensbefall, d.h. um spezielle Maßnahmen.

Regelsanierung bei Insektenbefall

Maßnahme

Erläuterung

Ausbau

Ausbau befallener Holzbauteile

Behandlung

Anwendung bekämpfend wirkender Holzschutzmittel

 

Anwendung des Heißluftverfahrens

 

Anwendung des Begasungsverfahrens

Spezialfall Hausschwamm

bei Befall durch Echten Hausschwamm Behandlung von Mauerwerk mit Schwammsperrmitteln

Heißluft- und Begasungsverfahren

Routinemäßige Sanierungen können auch mit einer thermischen Methode durchgeführt werden. Das Heißluftverfahren wird verwendet, um schädliche Insekten zu bekämpfen. Es dient ausschließlich der Beseitigung der Insekten und ist keine Strategie zur Vorbeugung zukünftiger Befälle.

Das Begasungsverfahren verwendet tödliche oder erstickende Gase, um die Schädlinge zu vernichten. Auch hier gibt es keinen Schutz vor nachfolgenden Insektenbefällen. Aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes sollte die Begasung in Innenräumen hauptsächlich auf wirklich wertvolle Gegenstände beschränkt werden, wie Kunst- und Kulturgüter in Kirchen, Museen und Schlössern.

Die kommende Fallstudie skizziert in Listenform die spezifischen Maßnahmen, die bei einem Befall durch Trockenfäule ergriffen werden.

Fallbeispiel Maßnahmen bei einem Befall durch den Echten Hausschwamm

Nr.

Maßnahme

Erläuterung

1

Vorarbeiten und

bauliche Maßnahmen

  • Die sanierten Bauteile (Holz und Mauerwerk) unverzüglich austrocknen

  • Vor Beginn der Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen ist der Sanierungsbereich vollständig leer zu räumen.

  • Oberflächenmyzel, Fruchtkörper sowie alle sichtbar befallenen Hölzer, auch wenn sie noch nicht geschädigt sind, sind zu entfernen.

  • Befallene Hölzer sind in Längsrichtung um mindestens 1 m über den sichtbaren Befall hinaus zu entfernen.

  • Schüttungen und Dämmstoffe sind mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m in alle Richtungen über den erkennbar durchwachsenen Bereid hinaus zu entfernen.

  • Putz, Fugenmörtel, Mauerwerk (auch zweischaliges) und Hohlräume sind sorgfältig auf Pilzdurchwachsungen zu untersuchen. Dabei müssen auch angrenzende Räume, Geschosse und gegebenenfalls Gebäude einbezogen werden.

  • Die entfernten Myzelien, Fruchtkörper, Holzteile und sonstigen befallenen Baustoffe und Bauteile dürfen nicht zum Ausgangspunkt eines neuen Befalls werden. Sie sind daher unverzüglich zu sichern und geordnet zu entsorgen. Gleiches gilt für andere Baustoffe wie Schüttung, Putz, Fugenmörtel und Mauersteine.

  • Ein Übersprühen des Bauschutts mit Holzschutzmitteln ist unzulässig.

2A

Maßnahmen mit

Holzschutzmitteln

(Behandlung des Holzes)

  • Die im Sanierungsbereich verbliebenen nicht befallenen Hölzer sollten an besonders gefährdeten Stellen (z. B. Balkenköpfe, Fußpfetten, Streichbalken) mit einem vorbeugend wirksamen Holzschutzmittel (z. B. durch Bohrlochtränkung oder Bohrlochdrucktränkung mit Holzinjektoren (Packer)) behan delt werden.

  • Im Kontaktbereich ehemaliger befallener Stellen des Holzes mit dem Mauerwerk ist das Mauerwerk zusätzlich mit einem Schwammsperrmittel zu behandeln, sofern es nicht in seiner Gesamtheit behandelt wird.

2B

Maßnahmen mit

Holzschutzmitteln

(Behandlung des Mauerwerkes)

  • Die im Sanierungsbereich verbliebenen nicht befallenen Hölzer sollten an besonders gefährdeten Stellen (z. B. Balkenköpfe, Fußpfetten, Streichbalken) mit einem vorbeugend wirksamen Holzschutzmittel (z. B. durch Bohrlochtränkung oder Bohrlochdrucktränkung mit Holzinjektoren (Packer)) behandelt werden.

  • Im Kontaktbereich ehemaliger Befallstellen des Holzes mit dem Mauerwerk ist das Mauerwerk zusätzlich mit einem Schwammsperrmittel zu behandeln, sofern es nicht in seiner Gesamtheit behandelt wird.

  • Von Myzel befallenes Mauerwerk ist bis 1,5 m in alle Richtungen über den sichtbaren Befall hinaus mit einem Schwammsperrmittel zu behandeln

  • Liegt lediglich ein oberflächlicher Myzelbewuchs und nachgewiesenermaßen keine Durchwachsung des Mauerwerks vor, kann die Wandfläche in Abhängigkeit von der jeweiligen Anwendungsvorschrift des Herstellers für das betreffende Schwammsperrmittel im Flutverfahren oder im Schaumverfahren behandelt werden.

  • In der Umgebung von Balkenköpfen sollte das Mauerwerk im Bohrlochverfahren (Bohrlochtränkung oder Bohrlochdrucktränkung) behandelt werden.

  • Ist das Mauerwerk von Myzel durchwachsen, ist generell eine Bohrlochdrucktränkung oder - wenn das Wandgefüge die nötige Festigkeit und Porosität aufweist - eine Bohrlochtränkung mit einem Schwammsperrmittel vorzunehmen. Die Behandlung ist auf die Art des Mauerwerks abzustimmen.

  • Eine Bewitterung der mit Schwammsperrmitteln behandelten Bereiche ist zu verhindern.

     

Beispiel eines Formblattes für die Kennzeichnung der Behandlung mit Schwammsperrmittel

Dieses Beispiel verdeutlicht dem Facility-Manager, welches Grundwissen für die Ausführung erforderlich ist und betont, wie wichtig es ist, die Arbeit nur qualifizierten Fachleuten zu überlassen.

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