Abdichtungsarbeiten an Bauwerken
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Abdichtungsarbeiten an Bauwerken sind entscheidend, um die Bausubstanz vor eindringender Feuchtigkeit und daraus resultierenden Schäden zu schützen
Die Auswahl des geeigneten Abdichtungsmaterials, sei es Bitumenbahnen oder Kunststofffolien, hängt von den spezifischen Anforderungen der Konstruktion und den Umgebungsbedingungen ab. Fachkundige Planung und Ausführung von Abdichtungsarbeiten sind unerlässlich, um die langfristige Funktionalität und Langlebigkeit der Gebäudeabdichtung zu gewährleisten.
Abdichtungslösungen für Bauwerke
- Allgemeine Vorbemerkung
- Umfang der Dokumentationsunterlagen
- Sicherheitshinweise
- Montagepläne
- Lage der Abdichtungen
Allgemeine Vorbemerkung
Die Dokumentation erfolgt für jede Leistung, Teilleistung, Komponente oder Designvariante gemäß den Anforderungen der Spezifikationen. Der Inhalt und Umfang der Dokumentation müssen entsprechend unterteilt werden, d.h. im Bezug auf Systeme sollte sie die Baugruppen oder Elemente berücksichtigen. Zum Beispiel die Dokumentation einer Unterstruktur und der Oberschicht, wenn sie unterschiedlich sind oder teilweise unterschiedlich, wie bei Estrich und Fliesen. Dieser system- oder gewerkespezifische Anhang zu den Dokumentationsrichtlinien gilt für StLB Nr. 018 Abdichtungsarbeiten.
Leistungsumfang
Untergründe vorbereiten
Ausgleichsarbeiten
Zwischenabdichtung im Bereich Wandfußpunkt (Sohle) und Sockel
Hohlkehle ausbilden
Grundieren der Boden- und Wandflächen
Grundieren der Boden- und Wandflächen (unter +5°C)
Verschweißungsband in Ecken und Kanten aufkleben
Rohrdurchführungen abdichten
Flächenabdichtung mit KSK-Bahnen, Lastfall Bodenfeuchte, nicht stauendes Sickerwasser (DIN 18195-4).
Umfang der Dokumentationsunterlagen
Grundsätzlich muss der Auftragnehmer den Nachweis über verwendete Materialien und Komponenten erbringen. Einzelheiten zum Design, zur Verwendung von möglicherweise wiederaufbereiteten Materialien, spezifische Angaben zur Beschaffenheit, Qualität und Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien und Komponenten sowie jegliche Hilfsmaterialien müssen vorgelegt werden. Auch ein geeigneter Qualitätssachweis sollte vorgelegt werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten muss der Auftragnehmer alle Baupläne, Illustrationen, Beschreibungen und andere zugehörige Dokumentationen aktualisieren, um den tatsächlichen Ausführungsstatus widerzuspiegeln und sie der Dokumentation beifügen.
Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:
Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle
Nachweise zur Bauart
Bauprodukt‐Datenblätter,
Sicherheitshinweise,
Sicherheitshinweise,
Instandhaltungshinweise, soweit relevant,
Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,
Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.
Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:
VOB-Abnahmebescheinigungen,
Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,
Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.
Der Nachweis zur Bauart beinhaltet die folgenden allgemeinen Nachweise und Bestätigungen
zur Bauart und zur Bauweise,
zur Konstruktion und Montage bzw. zur
Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.
In Ergänzung der o.g. Abnahme-/ Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden zu liefern, d.h. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.
Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise
Der Auftragnehmer muss einen umfassenden Überblick über die Struktur der Komponenten und ihrer einzelnen Elemente/Materialien sowie über Produkte und ihre Hauptmerkmale, Eigenschaften und Funktionen geben.
Jede in der Leistungsbeschreibung genannte Vorgabe muss mit gültigen Nachweisen in Form von Prüfzertifikaten oder Ähnlichem verifiziert werden, die von einem offiziell anerkannten, zertifizierten Messzentrum gemäß den geltenden Vorschriften stammen. Datenblätter für Bauprodukte oder Materialerklärungen müssen vorgelegt werden, um eine qualitative Darstellung der verwendeten Baustoffe und Produkte zu geben. In Bezug auf die LV-Position sollten diese den Produktnamen/Hersteller, seine Funktion einschließlich der Bereitstellung von technischen Datenblättern und Sicherheitsdatenblättern umfassen, aufgeschlüsselt nach Kostenkategorie oder STLB-Bau mit Zuordnung zur genauen Installationssituation. Sie sollten auch den Informationsstatus anzeigen und, falls erforderlich, spezifische Garantiezeiträume angeben.
Die genannten Datenblätter sollten speziell die Einhaltung der in den Leistungsspezifikationen angegebenen Materialattribute und Bestandteile nachweisen.
insbesondere Daten wie:
Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),
Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), Bauphysikalische Eigenschaften und Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,
Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.
Die Produktbeschreibung oder Materialerklärung für jedes aufgeführte Produkt sollte alle notwendigen Informationen zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die für Reparatur- und Ersatzarbeiten benötigt werden. Dazu gehören der genaue Name des Herstellers oder Lieferanten mit einem klaren Verweis auf das Herstellerverzeichnis, in dem die Marke, der Artikelname oder... angegeben sind.
mögliche alternative Bezugsquellen,
Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,
die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.
Die Angaben zur Verwendung, Wartung, Reinigung und Pflege jedes Produkts und jeder Baugruppe dienen als Wartungs- und Pflegeanleitung. Diese Anleitungen müssen angemessene und verständliche Verfahren und Anweisungen enthalten, wenn zutreffend.
Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet sein.
Werkstattzeichnungen/Montagepläne
Neben den oben genannten alphanumerischen Nachweisen bezieht sich dies auf alle in Formen wie Bestands- und Renovierungsplänen sowie allen Montage- und Werkstattzeichnungen bereitgestellten grafischen Beschreibungen. Diese werden vom Auftragnehmer basierend auf der detaillierten Planung des Auftraggebers oder Architekten und dem aktuellsten Ausführungsstand erstellt, gemäß den formalen und strukturellen Vorgaben des Auftraggebers (CAD-Richtlinien).
Alle diese Zeichnungen sollten, soweit möglich, den Elementlisten entsprechen.
Checkliste: Abdichtungsarbeiten
Was ist zu beachten? | Was ist, wenn nicht? |
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Mangelhafte Abdichtungsarbeiten bei Kellerumfassungswänden gehören zu den häufigsten Baufehlern. Sprechen Sie die erforderlichen Maßnahmen mit dem Planer durch. Lassen Sie sich ggf. Regelskizzen anfertigen Hier ist die DIN 18195, Teil 4 maßgebend. (Siehe Regelschnitte.) | Erst nach Jahren können sich Fehler bei der Ausführung bemerkbar machen. Sehr oft ist dann der Gewährleistungsanspruch verstrichen. Nachtragliche Sanierungen sind sehr teuer. |
Vor Beginn der Arbeiten ist zu prüfen, ob | Was ist, wenn nicht? |
alle Untergrundunebenheiten durch Auftrag einer Dichtschlamme (Ausgleichsputz) egalisiert oder entfernt sind | Der Dichtanstrich kann von Unebenherten leicht durchstoffen werden - Untergrund glatten lassen. |
Während der Ausführung ist zu beachten, dass: | Was ist, wenn nicht? |
unter jeder aufgehenden Wand, auch innen, Bitumendichtungsbahnen eingebaut werden. (siehe Regelschnitte) Empfehlung: Grundsätzlich Betonbodenplatten und Betonkelleraußenwände aus wasserundurch- Iassigem Beton (WU-Beton) herstellen lassen. Mehrkosten sind relativ minimal (ca. 6,-€/m²) Hohlkehle bei Fuge zwischen Betonbodenplatte und aufgehende Außenwand ausbilden | Das dient der Verhinderung aufsteigender Feuchtigkeit - auf jedem Fall ausfishren lassen. Bei Fehlen dieser Sperrschichten ist nur noch eine Sanierung durch eine Fachfirma möglich: ca. alle 30 cm werden Löcher ins Mauerwerk gebohrt, diese mit z.B.: Silikon verfüllt. Im Mauerwerk verteilt sich dieses Sperrmittel u. bildet eine wasserundurchlässige Schicht. Erhöhter Schutz gegen eindringendes Wasser. Mehrkosten ca. 8,-€/1dm |
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist zu prüfen, ob | Was ist, wenn nicht? |
die Kellerumfassungswände mindestens mit einem zweimaligen Dichtanstrich versehen wurden | Die Herstellervorschrift ist LdR maßgeblich für eine zuverlässige Ausfuhrung, diese sollte man sich unbedingt besorgen und ggf. den Dichtanstrich nachbessern lassen. |
Wenn sich der Kellerboden nicht im Grundwasserbereich befindet, sollte zuerst eine Schicht groben Kiesels, Schotter oder Lava auf den natürlichen Boden aufgetragen werden. Diese Maßnahme unterbricht die Kapillarwirkung des Bodens und verhindert ein weiteres Steigen der Feuchtigkeit.
Alle Wandflächen, die mit dem Erdboden in Kontakt stehen, müssen ebenfalls durch eine vertikale Abdichtung vor dem Eindringen von Feuchtigkeit geschützt werden. Diese vertikale Abdichtung sollte an der Basis des Fundaments beginnen und bis zur horizontalen Abdichtung reichen, die ungefähr 30 cm über dem Gelände liegt. Im Bereich der Basis kann diese Abdichtung durch wasserabweisenden Putz, Fliesen oder Klinkersteine ersetzt werden.