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Gefährdungen

Gefährdungen

Bei Abbruch- und Rückbauarbeiten können unvorhergesehene Gebäudeinstabilitäten zu erhöhten Sicherheitsrisiken für das Personal und angrenzende Strukturen führen

Das Vorhandensein von gefährlichen Materialien wie Asbest oder chemischen Stoffen erfordert spezielle Sicherheitsprotokolle und fachgerechte Entsorgung, um Gesundheitsgefahren zu verhindern. Lärm und in der Luft befindlicher Schutt durch Abrissarbeiten können die nahegelegenen Gemeinschaften nachteilig beeinflussen und erfordern angemessene Schutz- und Vorbeugemaßnahmen. Unzureichend verwaltete Elektroinstallationen und Kabel könnten zu Arbeitsunfällen führen, insbesondere wenn sie nicht korrekt getrennt oder gekennzeichnet sind.

Gefahrenbewältigung und Prävention

Gefährdungen

Angesichts der vielen potenziellen Gefahren bei Abrissarbeiten ist es wichtig, diese zu betonen. Schädliche Substanzen können den Menschen durch Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken beeinträchtigen. Darüber hinaus können bestimmte gefährliche Stoffe wie Betriebsmittel auch Brand- und Explosionsrisiken darstellen.

Diese können entstehen z. B.

  • beim Abbruch von Mauerwerk

  • bei der Bearbeitung von Steinen und Hölzern (z. B. Bohren, Sägen und Schleifen)

  • beim Entfernen von Beschichtungen (z. B. bleihaltige Farben)

  • bei Brennschneid- und Schweißarbeiten, besonders bei beschichteten Stahlkonstruktionen

Beim Abriss und Zerlegen von Gebäuden und technischen Anlagen können Materialien auftreten, die gefährliche Bestandteile enthalten, wie Asbest, teerbasierte Stoffe (z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe-PAK), Holzschutzmittel (wie PCP, Lindan, DDT) oder polychlorierte Biphenyle (PCB). Das Grundstück könnte auch durch vorherige industrielle oder gewerbliche Aktivitäten, Brandschäden oder Kriegsfolgen, wie nicht explodierte Munition, verunreinigt sein. Es könnte auch eine Kontamination durch biologische Entitäten wie Schimmelbildung oder Ansammlung von Taubenkot geben. In Situationen, die diese Stoffe betreffen, gibt es spezielle Planungs- und Koordinierungsaufgaben für den Auftraggeber.

Kontaminierte Bereiche

Sanierung eines holzschutzmittelbelasteten Dachstuhls

Grundsätzlich können während jedes Abriss- oder Demontagevorgangs kontaminierte Bereiche gefunden werden. Insbesondere handelt es sich bei diesen kontaminierten Bereichen um Orte, an denen über ein grundlegendes, gesundheitlich unbedenkliches Niveau hinaus Ansammlungen vorhanden sind, die mit gefährlichen oder biologischen Materialien verunreinigt sind.

Dazu gehören auch Tätigkeiten im Kontakt mit Gebäudeschadstoffen wie

  • teerstämmige Materialien,

  • Holzschutzmittel

  • oder polychlorierte Biphenyle (PCB)-haltige Bauprodukte.

Brandschadensanierung

Auch wenn es einen Brand gegeben hat, sind wahrscheinlich Kontaminationen entstanden.

Regelwerke

  • Arbeitsschutzgesetz

  • Gefahrstoffverordnung/Biostoffverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • DGUV Vorschrift 1/BGV A1 „Grundsätze der Prävention“

  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 524) „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“

  • DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“

  • DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

  • DGUV Information 212-007 „Chemikalienschutzhandschuhe“

  • DGUV Information 212-019 „Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden“

  • DGUV Information 214-019 „Worauf Sie beim Transport kontaminierter Materialien achten sollten“.

Solche Stoffe können zum Beispiel sein:

  • reizende oder ätzende Stoffe

  • gesundheitsschädliche Produkte (z. B. Verdünner)

  • brennbare Produkte (z. B. Treibstoffe).

Gefahrenzeichen

Gefährdungen können auch auftreten in Gebäuden oder Anlagen, z. B. bei Tätigkeiten

  • mit Asbest (z.B. Asbestzementprodukten, CV-Beläge/Floor-Flex-Platten, Leichtbauplat-ten, Dichtungen in technischen Anlagen)

  • mit teerstämmigen Materialien (z. B. Abdichtungsanstriche, Dachbahnen, Kleber für Holzfußböden)

  • in kontaminierten Bereichen durch Gefahrstoffe aus industriell-gewerblicher Nutzung als Rückstände in Mauerwerk oder Anlagen

  • Gebäudeschadstoffe (z. B. in mit Holzschutzmitteln behandelten Bauteilen, in dauerelastischen Fugenmassen)

  • mit alter Mineralwolle (z. B. als Isolierung oder Trittschalldämmung)

Bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen sind besondere Regelungen zu beachten.

Gefährdungen durch Abgase treten auf in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsberei-chen (etwa Fabrikhallen) und können zum Beispiel sein:

  • Dieselmotoremissionen beim Einsatz dieselbetriebener Baumaschinen und Fahrzeuge

  • Kohlenmonoxid beim Einsatz benzinbetriebener Baumaschinen.

Grundlagen der Gefährdung durch Biostoffe

Bei Abbrucharbeiten können die Beschäftigten auch mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) wie z. B.

  • Schimmelpilzen,

  • Taubenkot

  • oder Exkrementen von Nagetieren

in Kontakt kommen. Auch bei Arbeiten

  • mit Abwasserkontakt,

  • an RLT-Anlagen

  • in medizinischen Bereichen, wie Krankenhäuser,

  • in Laboratorien

  • oder Gebäuden für Tierhaltung,

Es besteht die Möglichkeit von Risiken durch biologische Substanzen. Diese Substanzen können zu Infektionen, Sensibilisierung oder toxischen Reaktionen führen. Um diese Risiken zu minimieren, ist es wichtig, die geeigneten Arbeitsmethoden auszuwählen und die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung effektiv zu nutzen.

Auch hierfür gibt es eine Reihe von spezifischen Regelungen, von denen die wichtigsten folgend aufgeführt sind:

  • Rechtliche Grundlagen Biostoffverordnung (BioStoffV) Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA): TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung“ TRBA 406“ Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege“ TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen“

  • Weitere Informationen DGUV Information 201-028 „Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung“ DGUV Information 201-031 „Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot“.

Infektionsrisiko

Die Einteilung von Biostoffen erfolgt auf der Grundlage der von ihnen ausgehenden Infektionsrisiken in Risikogruppen.

Risikogruppen

Risiko-

gruppe

Krankheit

Gefahr für

Beschäftigte

Verbreitung in der

Bevölkerung

Vorbeugung Behandlung

möglich

1

unwahrscheinlich

gering

nein

nicht erforderlich

2

möglich

möglich

unwahrscheinlich

ja

3

möglich, schwer

ernsthaft

möglich

ja

4

ja, schwer

ernsthaft

u. U. groß

nein

Allgemeine Hygienemaßnahmen

Wenn aus der Gefährdungsanalyse hervorgeht, dass bei Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten ein Kontakt mit Biostoffen möglich ist, sind bei allen Tätigkeiten allgemeine Hygienemaßnahmen zu treffen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Technische und bauliche Maßnahmen Leicht zu reinigende Oberflächen für Arbeitsmittel im Arbeitsbereich Maßnahmen zur Vermeidung/Reduktion von Stäuben und Aerosolen, z. B. Abtrag belasteter Oberflächen mit staubarmen Bearbeitungsverfahren (z. B. Putzfräse mit Absaugung), Anfeuchten vor dem Entfernen oder Aufnehmen der Materialien Einsatz von Industriestaubsaugern der Staubklasse H zur staubarmen Reinigung kontaminierter Bereiche, nicht kehren! ggf. technische Lüftung der Arbeitsbereiche Waschgelegenheit mit fließendem Wasser und vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten einrichten.

  • Organisatorische Maßnahmen Verschmutzte Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände nach den Tätigkeiten reinigen Erreger der Risikogruppe 3 können z. B. auftreten in Bereichen, die mit Taubenkot (Chlamydien) oder Ausscheidungen von Nagetieren (Hantaviren, Leptospiren) verunreinigt sind oder auf Gerbereistandorten (Milzbranderreger). Infektionsgefährdungen sind besonders bei Arbeiten mit Kontakt zu Abwasser, in der Abfallwirtschaft, in Krankenhäusern, Laboratorien und in biotechnologischen Unternehmen zu beachten.

Infektionsgefährdungen sind besonders bei Arbeiten mit Kontakt zu Abwasser, in der Abfallwirtschaft, in Krankenhäusern, Laboratorien und in biotechnologischen Unternehmen zu beachten.

Sensibilisierende und toxische Wirkungen

Eine gute Übersicht atemwegssensibilisierender Stoffe findet man in der TRBA 406.

Sensibilisierende und toxische Wirkungen werden bei der Einteilung in Risikogruppen nicht berücksichtigt.

Die jeweiligen Gefährdungen werden in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.

  • Zu den sogenannten sensibilisierenden Biostoffen gehören zum Beispiel Schimmelpilze und bestimmte Bakterien (Aktinomyzeten).

  • Toxische Wirkungen können von Stoffwechselprodukten und Zellbestandteilen ausgehen. Beispiele hierfür sind Mykotoxine aus Schimmelpilzen.

Die Aufnahme in den menschlichen Körper von Biostoffen erfolgt durch

  • Einatmen,

  • Verschlucken

  • oder Aufnahme über die Haut.

Das Einatmen tritt besonders häufig auf, wenn Staub, der biologische Substanzen enthält, freigesetzt wird und Bioaerosole entstehen. Der Verzehr kann auftreten, wenn Personen mit verschmutzten Händen, Handschuhen oder Gegenständen ihren Mund berühren, was zu Schmierinfektionen führt. Zudem kann aufgeweichte Haut durch Nassarbeiten, Hautverletzungen, rissige Haut oder Spritzer in die Augen ein weiterer Weg für eine Exposition sein.

Somit gilt es, die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen zu beachten:

  • Vor den Pausen und nach den Tätigkeiten Hände und Gesicht gründlich waschen, um Schmierinfektionen zu vermeiden

  • Von den Arbeitsbereichen getrennte Aufbewahrung der Pausenverpflegung

  • Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstungen regelmäßig und bei Bedarf wechseln und reinigen

  • getrennte Aufbewahrung von Arbeitskleidung, PSA und privater Kleidung

  • Arbeitsräume regelmäßig und zusätzlich bei Bedarf reinigen

  • Pausenräume nicht mit verschmutzter Arbeitskleidung oder Persönlicher Schutzausrüstung betreten

  • an Arbeitsplätzen nicht essen, trinken und rauchen

  • Abfälle in geeigneten Behältnissen sammeln

  • Beschäftigte bezüglich Erste-Hilfe-Maßnahmen unterweisen und entsprechende Materialien bereithalten

  • Zur Reinigung Industriestaubsauger Staubklasse H verwenden.

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Eine der sehr wichtigen Aufgaben des Managements ist die ordnungsgemäße Bereitstellung ausreichender PSA. Die Schutzausrüstung hängt von den Aktivitäten ab und besteht in der Regel aus Schutzhandschuhen, Schutzkleidung, Gesichts- oder Augenschutz, Atemschutz und Fußschutz. Die Art der PSA ergibt sich unter anderem aus der Risikoanalyse und auch aus den technischen und gesetzlichen Vorschriften.

Elektrische Gefährdungen

Absperrung und Warnung

Elektrische Spannungen über 50 Volt stellen ein potentielles Risiko dar, da ein Kontakt tödlich sein kann. Begegnungen mit elektrischen Spannungen können auf verschiedene Weise auftreten. In Arbeitsbereichen sind häufig Freileitungen, Erdkabel und elektrische Anlagen vorhanden. Fehler in elektrischen Systemen, unzureichende Schutzmaßnahmen oder ungeeignete Arbeitsmittel können ebenfalls Gefahren darstellen.

Die eigens hierfür aufgestellten spezifischen Regelungen sind hauptsächlich:

  • Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung DGUV Vorschrift 1/BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ Technische Regeln für Betriebssicherheit: TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ TRBS 1203 „Befähigte Personen“.

  • Weitere Informationen DGUV Information 203-004 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“ DGUV Information 203-005 “Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen“ DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ DGUV Information 203-017 „Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen“ DGUV Information 203-032 „Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“ DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer“ DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer“.

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