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Abläufe und Schwerpunkte

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Gebäudeabbruch: Abläufe und Schwerpunkte

Die Planungsphase bei Abbruch- und Rückbauarbeiten umfasst eine gründliche Analyse der Gebäudestruktur und eine detaillierte Projektplanung, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen berücksichtigt werden

Es ist entscheidend, Fachleute, einschließlich Bauingenieure, abzustimmen, um die Stabilität benachbarter Gebäude zu gewährleisten und geeignete Abbruchmethoden zu verwenden. Die Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards hat höchste Priorität, um negative Auswirkungen auf die Umwelt und die beteiligten Personen zu begrenzen. Während des Abbruchs und der Demontage ist es unerlässlich, Materialien sorgfältig zu trennen und zu entsorgen, um ein effizientes Recycling und eine Wiederverwendung zu erleichtern.

Abläufe meistern und Schwerpunkte setzen

Arbeitsvorbereitung

Gründliche und effektive Planung ist auch hier für eine sichere Arbeitsvorbereitung unerlässlich, selbst wenn es "nur" um den Abriss geht. Insbesondere klare Richtlinien für die zu befolgenden Verfahren sind entscheidend für eine sichere Umsetzung. Wenn nicht jeder Schritt technologisch explizit definiert ist, könnten Vor-Ort-Arbeiter, oft unter Zeitdruck, auf eigene Faust zu gefährlichen Lösungen greifen. Lässige Bemerkungen wie "Wir werden schon eine Lösung finden" heben die Mängel des Managements hervor.

Daher muss die Arbeitsvorbereitung so detailliert wie möglich gestaltet werden.

Dabei sollte man wie folgt vorgehen:

  • Gestalten Sie Ihre Arbeitsvorbereitung möglichst detailliert.

  • Sie bildet die Grundlage Ihrer objektbezogenen Gefährdungsbeurteilung.

  • Prüfen Sie, ob in Ihrem abzubrechenden Objekt besondere Gefährdungen zu erwarten sind.

  • Wählen Sie geeignete Maßnahmen und Abbruchverfahren aus.

  • Beachten Sie ein mögliches Vorhandensein von Kampfmitteln im Abbruchbereich.

  • Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Bestätigung der Kampfmittelfreiheit durch den AG vorlegen.

  • Sehen Sie für das Abbruchverfahren geeignete Maschinen und qualifiziertes Personal vor.

  • Unterweisen Sie das Personal in die Maßnahmen

  • und dokumentieren Sie die Unterweisung.

Abbruchanweisung

Dies führt letztlich zu einer Abbruchanweisung. Diese Anweisung sollte alle wesentlichen technischen und organisatorischen Details zum Arbeitsablauf umfassen. Sie sollte den Arbeitsplan und die Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beinhalten. Darüber hinaus müssen alle Umweltschutz- und Entsorgungsvorschriften berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, in allen Fällen eine solche Abbruchanweisung zu erstellen.

Insbesondere erforderlich sind sie allerdings, und zwar in schriftlicher Form, bei

  • Abbruch unter Verwendung von Geräten

  • Einziehen

  • Demontieren

  • Sprengungen.

Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb

Wie bei jeder Baumaßnahme ist auch bei Abbruch- und Rückbaumaßnahmen eine Baustelleneinrichtung für den Baustellenbetrieb zwingend notwendig. Eine idealtypische Baustelleneinrichtung enthält bzw. berücksichtigt die folgenden Punkte:

Was?

Wie?

Baustellenunterkunft, Pausen- und Sanitär-räume

Informieren Sie sich, ob gemeinsam nutzbare Baustellenunterkünfte, Pausen- und Sanitärräume vorhanden sind. Sonst organisieren Sie selbst Bereitstellung und ihre regelmäßige Reini-gung bzw. Aufräumung.

Notfallmaßnahmen

Planen Sie neben den allgemeinen Maßnahmen zur Ersten Hilfe auch die Rettung von hochgelegenen und unter der Erdgleiche liegenden Arbeitsplätzen. Dies kann z. B. mittels Zugang über Treppen, Schleifkorbtragen (kranbare Trage), Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (Rettungssysteme) erfolgen.

Stellen Sie sicher, dass ein Aushang zur Ersten Hilfe vorhanden ist und informieren Sie, wo sich die nächste medizinische Einrichtung (Arzt/Krankenhaus) ist.

Stimmen Sie alles mit der Feuerwehr ab und führen Sie gemeinsame Übungen durch.

Baustelleneinrichtung - Kriterien beim Abbruch

Baumschutz

Baum- und Wurzelschutz

Ein wichtiger Schritt beim Einrichten von Baustellen, sei es für Neubauten oder Abbrüche, ist der Schutz der Vegetation, insbesondere der Bäume. Wenn Bäume bei Abbrucharbeiten Hindernisse darstellen, sind vollständige Schutzmaßnahmen erforderlich. Baumschutz bedeutet, sicherzustellen, dass sie durch die Maßnahmen nicht vermeidbaren Schäden ausgesetzt sind. Es geht nicht nur um den sichtbaren Teil der Bäume, sondern vor allem darum, ihre lebenswichtige Wasserversorgung zu erhalten. Tätigkeiten wie Ausgrabungen könnten ähnlich einer Drainage funktionieren, während Bodenverdichtung einen gegenteiligen Effekt hat. Es ist von entscheidender Bedeutung zu verstehen, dass Bäume bei Vernachlässigung dieser Schutzmaßnahmen langfristige Schäden erleiden können.

Die nachfolgende Bildserie zeigt wichtige Baumschutzmaßnahmen, die hauptsächlich betonen, ausreichend Platz zu bieten. Diese Überlegung ist beim Planen von entscheidender Bedeutung, auch wenn der Platz begrenzt ist.

Entsprechende Vorschriften, die sich mit diesem Thema beschäftigen, findet man vorrangig in den folgenden Literaturstellen:

  • DIN 18920, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen,

  • RAS-LP4, Richtlinie für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen,

  • ZTV-Baumpflege, "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege",

  • Baumschutzverordnung der einzelnen Kommunen.

Es wird erwartet, dass die Regulierungsbehörden, wie die Baubehörde oder das Bezirksamt, im Rahmen der Baugenehmigungen Bedingungen stellen werden. Um bei der Kostenplanung nicht überrascht zu werden, ist es ratsam, von Anfang an die allgemein geltenden Vorschriften zu berücksichtigen, insbesondere bei der Planung im unmittelbaren Baumbereich.

als da sind:

  • Nicht befahren

  • Kein Ablagern von Treibstoff, Chemikalien, Baumaterialien, Baustelleneinrichtung

  • Schwenkbereich beachten (z. B. Kran)

  • Baumkrone schützen

  • Kein Bodenabtrag

  • Keine Aufschüttung.

Standsicherheit und Tragfähigkeit

Weil bei einem Gebäude nicht zuerst das Dach, sondern der Keller errichtet wird, muss es beim Abbruch umgekehrt sein. Es darf nichts unternommen werden, was die statische Sicherheit gefährdet.

Fallbeispiel

Leider sind vor einigen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern Bauarbeiter während eines Schulprojekts ums Leben gekommen. Laut öffentlichen Informationen wurde der Unfall durch das Entfernen eines wichtigen Bauelements während der Abrissarbeiten verursacht.

Es ist also unbedingt dafür zu sorgen, dass Standsicherheit und Tragfähigkeit

  • von baulichen Anlagen und ihre (noch übrigbleibenden) Teile,

  • Gerüste,

  • Geräte,

  • Hilfskonstruktionen,

  • Laufstege und andere Einrichtungen,

  • Geräte Standorte u.a

bei allen Bauzuständen der Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten stets durch

  • entsprechende Bemessung und Beschaffenheit,

  • Aufstellung,

  • Unterstützung,

  • Aus- und Absteifung

  • und Verankerung

Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Absturz gemäß Arbeitsschutzgesetz

Sicherheit hat oberste Priorität, insbesondere beim Einsatz von selbstfahrenden Maschinen wie Baggern und Radladern.

Obwohl diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und wahre Vollständigkeit nur mit einem spezifischen Objekt und einer gründlichen Risikoanalyse erreicht werden kann, soll sie dazu beitragen, sicherzustellen, dass wichtige Vorkehrungen für Abriss- und Demontagearbeiten nicht vergessen werden.

Checkliste

Was?

Wie?

Wände von Baugruben und Gräben

Wände von Baugruben und Gräben sind so abzuböschen, zu verbauen oder anderweitig zu sichern, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind.

Aufstellung der Großge-räte, Hebezeuge

Achten Sie bei der Aufstellung auf die Tragfähigkeit des Untergrundes und auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände zu Baugruben und zu Bauwerken. geeignete und geprüfte Arbeitsmittel

Energie/Medien

Geeignete Baustromversorgung, Wasser-, Druckluftversorgung

Verkehrssicherheit auf der Baustelle

Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung bei Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, Weisen Sie gegebenenfalls den AG auf eine wirksame Absperrung der Baustelle hin, um Arbeitsbereiche vom öffentlichen Straßenverkehr zu trennen und um Unbefugte fernzuhalten.

Material

sichere Materialanlieferung,

Lagerung und fachgerechte Entsorgung,

Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung oder die Vermeidung von Stolper- und Sturzgefahren durch temporäre

Bodenabdeckungen.

Sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege

Ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung,

im Winter Räum- und Streuverpflichtung

Erhaltung der Absturzsicherung

geeignete Absperrungen sowie Kennzeichnung und Sicherung von Gefahrenbereichen (Treppen, Aufzüge oder Transportbühnen)

Flucht- und Rettungswege

Brand- und Explosions-schutz

Maßnahmen für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs

Umweltschutz

Nach Möglichkeit die Abbrucharbeiten staub-, lärm- und vibrationsarm nach dem Stand der Technik ausführen.

Zur Staubreduzierung verwendet man abgesaugte Maschinen und/oder geeignete Staubbindeverfahren.

Boden nicht verdichten

Keine Leitungsverlegung

Fördern und Laden

Zur Leistung gehören das Lagern und das unmittelbare Laden der anfallenden Bauteile und Stoffe sowie das Aufnehmen und Fördern.

Es gelten folgende Regeln.

  • waagerecht außerhalb von Gebäuden bis zu einer Entfernung von 50 m,

  • waagerecht innerhalb von Gebäuden bis zu einer Entfernung von 20 m,

  • senkrecht bis zu einer Entfernung von 5 m (bei der Verwendung von Schuttrutschen 10 m).

  • Sofern kein Verfahren vorgegeben ist, sind folgende Abweichungen von den Nennmaßen zugelassen:

  • beim Herstellen von Durchbrüchen: +10 cm

  • beim Herstellen von Schlitzen: +10 cm für die Breite und +5 cm für die Tiefe

  • beim Abbrechen von Bauteilen innerhalb von Bauwerken: +10 cm

  • Abplatzungen an verbleibenden Bauteilen sind bis zu einem Abstand von 1 m von der Abbruchkante zulässig.

  • Bei festgelegten Kernbohrungen ist eine Abweichung von max. 5 mm von der Bohrachse je 10 cm Bohrtiefe zulässig.

  • Gelten bei Sägearbeiten an Bauteilen für die Ebenheit die DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau - Bauwerke“, Tabelle 3, Zeile 1, sind folgende Grenzwerte von den Nennmaßen zugelassen: Sägen mit Fugenschneider bei ebenen Oberflächen: Schnittlänge max. 3 cm bezogen auf den Endpunkt Schnitttiefe max. 2 cm je 30 cm Schnittlinie 1,2 cm bis 3 m Schnittlänge 1,6 cm über 3 m Schnittlänge Sägen mit Wandsägen bei ebenen Oberflächen: Schnittlänge max. 1 cm bezogen auf den Endpunkt Schnitttiefe max. 2 cm je 30 cm Schnittlinie 1,2 cm Sägen mit Seilsägen: Schnittlänge max. 3 cm bezogen auf den Endpunkt Schnittlinie 3 cm

  • Schwimmende Estriche und Beläge sind vollständig zu entfernen. Für Verbundmassen sind folgende Abweichungen zulässig: Dicke 5 mm Umgrenzungen 2 cm.

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