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Weitere allgemeine Aufgaben

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Außenanlagen

Die Pflege von Außenanlagen ist ein wesentlicher Aspekt des Gebäudemanagements und trägt zur Werterhaltung und Sicherheit bei

Unser Unternehmen legt großen Wert auf die Instandhaltung und Gestaltung der Grünanlagen, Wege und Parkplätze. Die regelmäßige Kontrolle und Wartung von Beleuchtung, Entwässerungssystemen und Verkehrseinrichtungen gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Außenanlagen. Wir setzen auf umweltfreundliche Pflegemaßnahmen und Materialien, um den ökologischen Fußabdruck unserer Tätigkeiten zu minimieren.

Weitere allgemeine Aufgaben

Entsprechend der betrieblichen Zuteilung der Aufgaben des Betreibens bzw. Bedienens technischer und baulicher Anlagen können den Hausmeistern die im Folgenden aufgezählten Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation zugeteilt werden. Bei kleineren Reparaturarbeiten bestätigen die Hausmeister den durch die zuständige Stelle beauftragten Handwerksfirmen auf dem Auftragszettel die durchgeführten Arbeiten. Bei größeren Maßnahmen wird die Bestätigung mit der zuständigen Stelle vereinbart (Auftragszettel werden dann z.B. an den zuständigen Leiter bzw. den Helpdesk übermittelt o.ä.).

Weitere allgemeine Aufgaben können sein, sofern nicht bereits oben aufgeführt:

  • Beseitigung kleinere Verstopfungen an Sanitären Anlagen (ggf. mit Sauger oder Spirale) sowie bei Bedarf Auflegen neuer Dichtungsscheiben; anschließende Durchführung einer Funktionsprüfung und ggf. Meldung von weiterhin bestehenden Störungen an die zu-ständige Stelle

  • Zustandsprüfungen von Türwächtern und im Bedarfsfall Durchführen von Batterie-wechseln

  • Anbringen von Beschilderungen, Gangbarmachen von Türen und ähnliche kleine Arbei-ten

  • Bei Bedarf Auffüllen von Geruchsverschlüssen mit Wasser

  • Notwendiges Werkzeug und Material werden vom Unternehmen gestellt.

  • Laufend kontrollieren und gegebenenfalls melden Havarien /Notbeleuchtung energetische Schwachstellen technische Störungen an Beleuchtungen Störungen an Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen auslaufende, wassergefährdende Flüssigkeiten Mängel bei der Unterhaltsreinigung Mängel beim Winterdienst / Abstimmung Streuplänen Mängel bei der Pflege der Außenanlagen Vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge Mängel in der regulären Abfallbeseitigung

  • Ausstattung mit Abfallbehältern

  • Pflege der Außenanlagen: Überprüfung der Personalstärke, Einschätzen des Gesamteindrucks Schnee- und Eisbeseitigung Überprüfung der erbrachten Leistung und der Personalstärke, bei Gefahr im Verzug selbstständiges Räumen bzw. streuen mit abstumpfenden Mitteln

  • Kontrolle von Leuchtmitteln und Lampenglocken auf Funktion und /oder Beschädigun-gen, ggf. Ersetzen

  • Prüfen der Abflüsse in Sanitärräumen, ggf. Reinigung

  • Überprüfen des Wasserstands in Geruchsverschlüssen ggf. auffüllen

  • Sichtprüfung der elektrischen Anlage (Sicherungskästen)

  • Zustandsprüfung der Batterien in Türwächtern ggf. ersetzen

  • Überprüfen der Innen- und Außentüren

  • Kontrolle der Ausstattung mit Abfall(trenn)behältern im und am Gebäude auf Vollstän-digkeit und Mängel

  • Kontrolle der Notausgänge, Fluchtwege und deren Beleuchtung auf Funktion, Unver-schlossenheit, Brandlastenfreiheit sowie freie Zugänglichkeit

  • Kontrolle der Brandsicherheitseinrichtungen (Beschilderung, Beleuchtung, Rauch- und Brandmelder), monatliche Kontrolle der

  • Betätigungseinrichtungen von Rauchklappen

  • Kontrolle der Heizungsanlage und der Heizkörper, ggf. Auffüllen

  • Kontrolle der Lagerbehälter für Wassergefährdende Flüssigkeiten (Heizöl, Diesel oder Benzin) sowie deren Leitungen

  • Kontrolle des Ölstands in Heizungsanlagen und rechtzeitige Bestellung

  • Kontrolle der Thermostatventile vor Feiertagen, Wochenenden und Semesterferien, Herunterdrehen gemäß Hausmeisterdienstanweisung

  • Ausschalten unnötig eingeschalteter Beleuchtung, Kopierer, Bildschirme etc., insbeson-dere vor Feiertagen, Wochenenden und Semesterferien

  • Kontrolle der installierten Aufzugsanlagen gemäß Hausmeisterdienstanweisung (Alarm-schaltung, Haltegenauigkeit, Notrufverbindung, Zustand der Fahrkorbtüren, -türführungen und -türaufhängungen, Ölstand im Vorratsbehälter der Hydraulikanlage)

  • Kontrolle auf Schäden und Mängel an und im Gebäude

  • Kontrolle der Ein- und Ausfahrten, Behindertenparkplätze und Feuerwehrstraßen auf Vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge

  • Kontrolle auf Verschmutzungen und Reinigung aller Kellerhälse, Schmutzfänger vor Gebäudeeingängen, Regeneinläufe auf Balkonen und Flachdächern sowie sonstiger Gul-lys;

  • Kontrolle aller Dachrinnen und Fallleitungen auf freien Abfluss, Reinigung bei Zugäng-lichkeit

  • Absperren von Wasserleitungen mit Auslaufventilen in frostgefährdeten Bereichen bei Frostgefahr.

Zu beachten ist, dass die Beauftragung mit Arbeiten individuell erfolgen muss, weil jeder Hausmeister eine andere berufliche Ausbildung haben kann und auch der Wissensstand un-terschiedlich ist.

Abschließend sollen hierzu noch einige Anmerkungen gemacht werden. Diese recht aus-führliche Aufzählung idealtypischer Hausmeisteraufgaben soll Anlass sein, sich grundsätz-liche Gedanken über das Betreiben im Unternehmen zu machen.

Wenn es mehrere gleichberechtigte Hausmeister gibt - wie nach der oben erfolgten Leis-tungsbeschreibung zu erwarten wäre - könnte auch ein betriebsinternes Schulungsprogramm dafür sorgen, dass alle Hausmeister untereinander weitgehend ausgetauscht werden kön-nen, was ja bei Urlaub und Krankheit unabdingbar ist. Als Faustformel kann man anneh-men, dass für drei Hausmeister etwa ein vierter benötigt wird, allein um die Ausfallstunden auszugleichen.

Weiterhin sollte in manchen Unternehmen überlegt werden, wer denn all diese Leistung, die hier beispielhaft aufgezählt wurden, erbringt? Ist das alles so klar definiert? Oder wird gar erwartet, dass ein abgeschlossener Wartungsvertrag schon für Erledigung sorgen wird?

Auf jeden Fall wird deutlich, dass es einer sorgfältigen Gesamtbeschreibung aller FM-Leistungen insgesamt bedarf, um zwischen den Aufgaben entscheiden zu können, die an die Hausmeister übertragen werden und die andere machen müssen. Man vergesse dabei nicht, dass laut DIN EN 15221 auch noch der Anspruch besteht, zwischen strategischen, taktischen und operativen Leistungen zu differenzieren!