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Außenanlagen

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Außenanlagen

Die Pflege von Außenanlagen ist ein wesentlicher Aspekt des Gebäudemanagements und trägt zur Werterhaltung und Sicherheit bei

Unser Unternehmen legt großen Wert auf die Instandhaltung und Gestaltung der Grünanlagen, Wege und Parkplätze. Die regelmäßige Kontrolle und Wartung von Beleuchtung, Entwässerungssystemen und Verkehrseinrichtungen gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Außenanlagen. Wir setzen auf umweltfreundliche Pflegemaßnahmen und Materialien, um den ökologischen Fußabdruck unserer Tätigkeiten zu minimieren.

Grünanlagen

Zur Pflege von Gebäude-Außenanlagen gehören im Grundsatz folgende Arbeiten:

  • Rasen mähen

  • Beregnen

  • Hecken schneiden

  • Laub harken

  • Sträucher beschneiden

  • Rabatten pflegen

  • Unkraut beseitigen

  • Freihalten der Beschilderungen, der Tür-, Tor- und Schrankenanlagen sowie der Außen-beleuchtung von Bewuchs.

Die Hausmeister prüfen, ob die Arbeiten auf den Liegenschaften des Objektes durch die beauftragten Firmen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Als Beurteilungsgrundlage dient das Leistungsverzeichnis. Über unzureichende Qualität ist der zuständigen Stelle zu berichten.

Den Hausmeistern wird in der Regel bei dieser Gelegenheit mit auf den Weg gegeben, dass die Außenanlage für das Image des Unternehmens von Bedeutung ist.

Vorschriftswidrige Parkplatzbenutzung

Die Parkplätze stehen ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie den Besuchern des Unternehmens zur Verfügung. Ausgenommen sind die für Schwerbehinderte gekennzeichneten Parkflächen.

Die Hausmeister achten darauf, dass auf Behindertenparkplätzen sowie auf Grundstücksein- und -ausfahrten, insbesondere auf Feuerwehrstraßen, keine unberechtigten Fahrzeuge abgestellt werden. Die Fahrer vorschriftswidrig abgestellter Fahrzeuge werden von den Hausmeistern zur sofortigen Entfernung ihrer Fahrzeuge aufgefordert. Ist der Fahrer eines abgestellten Fahrzeuges nicht zu ermitteln oder kommt er der Aufforderung der Hausmeister nicht nach, ist unverzüglich die zuständige Stelle zu benachrichtigen.

Beflaggung vor dem Hauptgebäude

Sofern es im Unternehmen Anlässe zur Beflaggung gibt, sind diese durch die Hausmeister ohne weitere Aufforderung entsprechend eines festgelegten Planes durchzuführen. Die Flaggen sind unter Verschluss und im ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Beflaggung darüber hinaus wird nur durchgeführt, wenn eine entsprechende Anordnung der Vorgesetztenstelle erfolgt.

Abfallbeseitigung, Müllabfuhr

Die Hausmeister sind dafür verantwortlich, dass Abfälle, die nicht turnusgemäß von der „jeweiligen kommunalen Abfallentsorgung“ abgefahren werden, der zuständigen Stelle des Abfuhrunternehmens gemeldet werden. Ausgenommen sind Gartenabfälle, die der Verwaltung zur Abfuhr zu melden sind. Die Hausmeister überzeugen sich von der Abfuhr der Abfälle und bescheinigen die „Richtigkeit der Leistung“.

Sie kontrollieren weiterhin die Ausstattung mit Abfall(trenn)behältern im und am Gebäude auf Vollständigkeit und Mängel, Sie teilen etwaigen Bedarf oder auftretende Mängel der zuständigen Stelle mit.

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